Zitat:
Zitat von Hafu
(Beitrag 1634471)
Das ist wohl richtig, dass (ab 25.11.) Lockdown-Maßnahmen nur noch schwer (mit den Formulierungen im aktuellen Gesetz) angeordnet werden können.
Andererseits lassen sich Gesetze auch vom Parlament ändern und ergänzen, wenn sich herausstellen sollte, dass derartige Maßnahmen erforderlich sind.
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Nein, man hat eine Gültigkeit bis zum 19.3.22 festgelegt, d.h. über den ganzen Winter. Man kann wegen der Rechtssicherheit für viele Selbständige und Bürger das nicht einfach wieder ändern.
Zitat:
"Die Regelungen sollen bundesweit bis zum 19. März 2022 gelten. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich."
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Zitat:
Zitat von Hafu
(Beitrag 1634471)
Wenn die Lage in anderen Bundesländern sich der Lage in Bayern mit überfüllten Intensivstationen, abgesagten Krebsoperationen und nicht mehr gewährleisteter optimaler Versorgung von Unfallopfern annähern sollte, wird man auch in anderen Bundesländern an solchen Maßnahmen nicht vorbeikommen.
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Nur bis zum 24.11 können die im neuen Gesetz ausgeschlossenen Lockdown Massnahmen beschlossen werden. Am 25.11. treten die Änderungen inkraft.
Ps.: Ich wohne seit der Rente in einem ländlichen Landkreis nördlich von Berlin, der Uckermark, sehr dünn besiedelt, der bisher sehr, sehr gut durch die Pandemie kam. Jetzt liegt die Inzidenz mit 526 höher wie Berlin 334 . Das liegt auch an den politischen Beschlüssen aus Berlin, welche die Massnahmen-Inzidenz-Bindung abschafften oder jetzt die Notlage. Die Politiker in so einem Landkreis mit minderheitlichen, aber aktiven AFDlern, hätten die Unterstützung aus Berlin und dem Bundesland gebraucht. So geschieht natürlich nichts inbezug auf Kontaktbeschränkungen ausser den offensichtlich nicht ausreichenden angeordneten G-Regeln und Quarantäne sowie Kontaktnachverfolgung, die ein kleines Landkreisamt trotz Bundeswehrhilfe bei den Zahlen natürlich nicht mehr bewältigen kann.
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