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keko 15.03.2009 14:56

Zitat:

Zitat von powermanpapa (Beitrag 203315)
ja, sie wollen den Arzt verklagen der erzählte das ihr Sohn in Behandlung war

Mal ein Bedauern oder gar Entschuldigung wäre auch nicht schlecht. :(

powermanpapa 15.03.2009 15:05

Zitat:

Zitat von keko (Beitrag 203317)
Mal ein Bedauern oder gar Entschuldigung wäre auch nicht schlecht. :(

ja!

aber....

.....wie würdest du dich bei den Eltern der toten Kinder entschuldigen wollen?
würdest du eine Entschuldigung die durch den Rechtsanwalt und der Bildzeitung überbracht wird, akzeptieren?.....

ich kann mir nicht vorstellen das ich mit der Schuld weiterleben könnte
wenn mein Sohn zum Mörder werden würde, wäre mein bisheriges Leben an dieser Stelle auch beendet

tobyvanrattler 15.03.2009 15:06

Zitat:

Zitat von Joerg aus Hattingen (Beitrag 203297)
Vielleicht wäre ein erster Schritt derjenige, dass die 'Legal-Waffenbesitzer' sich konsequent an die Aufbewahrungspflicht halten und keine Waffen in ihrem Haushalt offen herumliegen lassen sowie die Schlüssel ihrer Waffenschränke nicht im persönlichen Umfeld bekannten Ablageort hinterlegen.

Joerg

Tja, das machen wohl 99% der "Hobby"schützen aber das 1% ist offensichtlich zu groß:Nee:

tobi_nb 15.03.2009 15:12

....

keko 15.03.2009 15:17

Zitat:

Zitat von powermanpapa (Beitrag 203318)
ja!

aber....

.....wie würdest du dich bei den Eltern der toten Kinder entschuldigen wollen?
würdest du eine Entschuldigung die durch den Rechtsanwalt und der Bildzeitung überbracht wird, akzeptieren?.....

Stimmt, "Entschuldigung" ist ja auch so was wie ein Schuldeingeständnis, da ich nach einer Ent-"Schuld"igung bitte. Das kann juristisch vielleicht kritisch sein. Aber zumindest hätte der Anwalt erst mal ein paar Worte des Bedauerns übermitteln können. Ich denke, dafür gibt es unverfängliche Sätze.

tobyvanrattler 15.03.2009 15:17

Zitat:

Zitat von thilo69 (Beitrag 203294)
Klar hinkt der Vergleich hinsichtlich des Gefährdungspotentials. Ich wollte damit eigentlich nur verdeutlichen, dass es sich für den SPORTschützen um SEIN PERSÖNLICHES SPORTgerät handelt. Mit der gleichen innigen Verbundenheit, wie beim Triathleten das Wettkampfrad. ;)


Ich sags noch mal! 250 Schützen würden jeweils ein eigens Schließfach benötigen. Ich könnte mir nicht vorstellen, wo ein "normaler" Schützenverein die Räumlichkeiten dazu hernehmen sollte.

NEIN! Nicht jede Waffe! Die Idee mit dem Bolzen funktioniert also leider nicht überall.

Das war mir klar, allerdings geht von dem Sport"schützen"gerät eine deutlich höhere Gefahr aus wie von einem Triathlonrad. Daher muß wohl hier auch eine besondere "Lagerung" statt finden.

250 Schützen? Diese Größenordnung ist wohl eher die Ausnahme für einen Schützenverein, oder?
Das diese Änderung natürlich nicht von heute auf morgen umsetzbar ist, ist mir auch klar.
Müßte hier natürlich eine Übergangsfrist geben in der jeder Verein die Möglichkeit hat die nötigen baulichen Maßnahmen durchführen zu lassen.
Für Patronen sollte aber doch ein Fach in etwa der Größe von maximal zwei Schuhkartonen mehr als ausreichend sein und somit nicht wirklich übermäßig viel Platz benötigen, selbst bei 100 bis 250 Mitgliedern.

powermanpapa 15.03.2009 15:20

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 203321)
Naja entschuldigen ist wahrscheinlich wirklich grenzwertig z. Zt.. aber zumindest Worte des Bedauerns wären angebracht.

Und den Arzt verklagen wollen, hat für mich den Anschein, des "eigenen Ar.. retten.

Hab mir die Stellungnahme jetzt auch durchgelesen.

Mein Bild der Eltern ist aufgrund dieser aktuellen Informationslage kein positives.

dürfte durchaus unterschiedlich gewertet werden
--einfach nur unsachgemäße Aufbewahrung einer Schusswaffe
---oder mit dem Wissen um einen psychisch labilen und depressiven Sohn, diesem darauf Zugriff zu ermöglichen,

könnte zwischen Geldstrafe und Knast wegen mehrfachem fahrlässiger Beihilfe zum Mord pendeln

tobi_nb 15.03.2009 15:26

....


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