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4. Exception rear – Hydration - Systems integrated in the frame: o may be larger than 30 x 30 cm, o may not contain more than 2 litres in total, o must not protrude beyond the vertical line through the rear axle. o On bicycles with hydration systems that are integrated into the frame, no additional attachments may be added to the rear of the frame. Da haben wir, wenn man das wörtlich nimmt, auch wieder Interpretationsspielraum. Ist mit "hydration systems integrated in the frame" nur ein hinten angebrachter Tank (die Wasser-Arschrakete) gemeint oder auch die Trinkblase wie beim aktuellen Canyon SLX/CFR oder der Tank im Scott Plasma im Tretlagerbereich? Im letzteren Fall dürften diese Bikes dann gar keine Flaschenhalter im imaginären Rahmen der 30x30-Regel hinterm Sattel haben.. :Holzhammer: Wenn man dann zB die Trinkblase nicht eingebaut hat, wären ja die bis 2 Flascherl hinterm Sattel wieder erlaubt. :Maso: Oder sind mit "additional attachments" dann zB optionale Werkzeugboxen oder Wassertanks gemeint, die Erlaubnis für die bis 2 Fla hinterm Sattel im 30x30-Schönheitsrahmen ist davon aber unberührt? :-(( |
Boah, jetzt dachte ich ich hätte es verstanden und dann kommst du ... :Holzhammer: :Maso:
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Leider ist es aber so, dass man es so und so interpretieren kann. Wenn man wirklich will und sich in Anbetracht der heute so verbauten Lösungen (auch herstellerseitig ohne Tuningauswüchse!) ein Bild der aktuellen Techniklage verschafft, kann man es auch deutlicher definieren, der Text wird natürlich einiges mehr, aber es ist dann kein Interpretationsspielraum, ob dies und jenes dann unter die Formulierung xy fällt oder eben nicht...:( |
Der Vorteil an der zweiten Ausarbeitung der neuen Flaschen/Hydration Regeln ist zumindest, dass sie schon mal deutlich besser sind als die Version von Februar. Man müsste aber noch zwei kleine Änderungen fixen und die Beschwerden würden weitgehend abnehmen:
Fix für die Regelung für Anbauten ans Heck - Anbauten maximal 30 cm horizontal gemessen von Rückseite Rahmen und Rückseite Sattelstütze nach hinten erlaubt - über die Sattelstütze nach oben hinaus ebenfalls 30 cm horizontal nach hinten gemessen in Verlängerung dessen - keine Höhenbeschränkung - maximal 2 Liter Getränkevolumen, egal ob das mit Tank oder Flaschen erreicht wird - nur Standardflaschen dürfen über die 30 cm Grenze hinaus ragen Damit wären das Scott Plasma 6, Quintana Roo PR6/V-PRi, BMC Timemachine, Felt IA, Trek SC 2nd Gen., wenn man die Toolbox + Flaschen verwendet, nicht gleich illegal im Originalzustand. Außerdem würde man damit die ganze "Heck Ausnahme", die nur für das SHIV hinzugefügt wurde, begraben können. Fix für die Front-Regelung - 2 cm zum Vorderrad-Begrenzung aufheben (Giant Trinity Trinksystem / Scott Plasma 5, und ein paar Profile, 4Frames, Stealth-Parts Aftermarket Teile) - So lange die Funktion des Vorderrads gegeben ist, ist das die Grenze. - Oder die Grenze auf 0,5 mm umlaufend ums Vorderrad setzen. Die Oberrohr-Regelung ist eindeutig und benötigt keinen Fix. |
Ein Triathlon-Einsteiger bei uns hat noch kein RR sondern eine Art Gravelbike mit Rennlenker, aber halt auch fest montierten Schutzblechen, Gepäckträger, Klappständer. Für die erste Sprintdistanz völlig ausreichend, wir haben ihm jetzt auch nen Auflieger draufgedübelt, anständige Reifen montiert und den Sattel etwas nach vorne gebracht.
Sind beim Checkin Probleme zu erwarten? - Schutzblech vorne ist näher als 2cm am Reifen - Gepäckträger hinten passt nicht in die 30x30cm - Klappständer könnte theoretisch aerodynamisch wirksam sein :confused: Natürlich alles vollkommen abwegig mit Blick auf das Ziel zu Finishen, aber die neuen Regeln gelten sicher trotzdem … |
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Und Fahrradständer sind doch quasi extra dafür entwickelt worden, die Luftströmung gen Boden abzuleiten. :Huhu: Wo ist User @Fuxx, wenn man ihn braucht? |
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