triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Politik, Religion & Gesellschaft (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=30)
-   -   Aktuelle Weltpolitik / Weltgeschehen (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=50706)

Helmut S 27.09.2024 12:55

Zitat:

Zitat von Mo77 (Beitrag 1758964)
[...]

Bin gespannt auf die juristischen Begründungen [...]


War gestern qualifiziert im heute-journal: https://www.zdf.de/nachrichten-sendu...-2024-100.html

Ab 4:01 - Herr Steinbeis, Jurist und Gründer von verfassungsblog.de, der die Entwicklung auch schon angenommen hat und die sich mit dem Thema "Thüring Projekt" schon seit einem Jahr beschäftigen. Kann man auf der Website Informationen dazu kriegen. Spannend.

:Blumen:

Mo77 27.09.2024 14:23

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1758965)
War gestern qualifiziert im heute-journal: https://www.zdf.de/nachrichten-sendu...-2024-100.html

Ab 4:01 - Herr Steinbeis, Jurist und Gründer von verfassungsblog.de, der die Entwicklung auch schon angenommen hat und die sich mit dem Thema "Thüring Projekt" schon seit einem Jahr beschäftigen. Kann man auf der Website Informationen dazu kriegen. Spannend.

:Blumen:

Beantwortet aber die Frage der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte nicht.
Wird angehängt oder hat ein GO Antrag vorrangig behandelt zu werden?

Nach Ansicht des Juristen Maximilian Steinbeis hat die AfD als stärkste Fraktion nur das Recht, den Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten vorzuschlagen, aber nicht das Recht, dass dieser Kandidat - oder diese Kandidatin - dann auch gewählt wird.
Soweit ist es aber gar nicht gekommen weil vorher die GO geändert werden sollte.
Hat man da ein Recht drauf die Tagesordnung zu ändern??
Könnte also jederzeit eine anwesende Mehrheit neue Tops einbringen die unverzüglich behandelt werden müssen wenn sie die GO betreffen? (Welche Mehrheiten braucht es dazu? Einfache, 2/3 einstimm7g?) Wäre es theoretisch möglich, dass vor jedem anberaumten Top die GO spontan und unmittelbar verändert wird?
Anscheinend gibt es wenige Artikel die sich genau mit dieser Frage beschäftigen. NZZ und Cicero scheinen (oh wunder) der Rechtsauffassung der AFD nicht verschlossen zu sein. Leider hinter pay wall. Hat jemand dort gelesen?

TriVet 27.09.2024 14:28

Und Selbst wenn das -juristisch-rechtens wäre, was die blaubraunen kackbratzen da an Show veranstalten, richtig ist es jedenfalls nicht.
Oder wie man frei nach Asterix sagt: Die spinnen die Ossis.

Mo77 27.09.2024 14:54

Zitat:

Zitat von TriVet (Beitrag 1758975)
Und Selbst wenn das -juristisch-rechtens wäre, was die blaubraunen kackbratzen da an Show veranstalten, richtig ist es jedenfalls nicht.
Oder wie man frei nach Asterix sagt: Die spinnen die Ossis.

Viele stellen Moral über Recht....

Da waren aber nicht nur die Kackbratzen bühnenreif...


Jetzt habe ich gelesen, dass die Rechtmäßigkeit Tagesordnung bestritten wird.
Schön, dass wenigstens die FAZ etws ausführt.
https://www.faz.net/aktuell/politik/...110012824.html

Ich mag mir gar nicht vorstellen wenn das Verwaltungsgericht der Rechtsauffassung der betitelten Kackbratzen recht gibt. Im worstcase Neuwahlen und AFD danach 50% der Sitz?
Ich hoffe die haben das vorher geprüft. Aber warum wurde nicht einfach noch kurzfristig eine Sitzung der alten Regierung anberaumt und die GO geändert????????? Zu doof oder wollte man genau das??
Das nährt bei einigen den Verdacht einer gewissen "inszenierung"
Reitschuster spricht von Putsch der Verwaltung, da sie seiner Meinung nach einfach willkürlich Mikrofone an und aus schaltete.
Aber gut Reitschuster...bestimmt dürfen die auch Wort entziehen und haben Aufgaben der Moderation....es wurde ja dem Alterspräsidenten das Mikrofon ausgeschalten und einfach anderen das Wort erteilt. Einfach während der Rede.
War die Erwartung, dass er sofort aufhört und die Tagesordnung ändert bzw ist das der korrekte rechtliche Ablauf??

Mo77 27.09.2024 15:25

Denn „ändern“ lässt sich eine geltende Geschäftsordnung nur, wenn sich der Landtag bereits konstituiert hat. Dafür müsste aber ein Präsident gewählt sein. Weil die geänderte Geschäftsordnung aber genau diese Wahl betrifft, wäre der Änderungsantrag ein logischer Kurzschluss.

Allerdings haben die Beteiligten nach Ansicht des Leipziger Rechtsprofessors Fabian Michl in dem Thüringer Kuddelmuddel ein fundamentales Rechtsprinzip übersehen, das für alle Parlamente am Beginn einer Legislaturperiode gilt: den Grundsatz der Diskontinuität. Gemeint ist damit, dass eine Geschäftsordnung nur so lange gilt, wie der jeweilige Landtag amtiert. Tritt der neue Landtag zusammen, dann gilt die alte Geschäftsordnung nicht mehr, vielmehr muss eine neue beschlossen werden. Denn das Parlament benötigt Regeln, nach denen es arbeitet und abstimmt – und diese Regeln kann niemand anderes beschließen als dieses frisch gewählte Parlament selbst in seiner neuen Zusammensetzung.

Man nennt dies Geschäftsordnungsautonomie: Die neuen Repräsentanten des Wahlvolks sollen nicht an die Ordnung ihrer Vorgänger gefesselt sein. Das neue Parlament müsse „ungehindert vom Einfluss des vorherigen über seine Angelegenheiten entscheiden“ können, schreibt Michl im Fachportal Verfassungsblog.


Aber dort auch:
Zitat:

wurde nämlich 1994 ein Geschäftsordnungsgesetz beschlossen, das genau zwei Paragrafen hat. Paragraf 1 lautet: „Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gilt so lange fort, bis der Landtag eine neue Geschäftsordnung beschlossen hat.“
Gültigkeit wird angezweifelt...

Mega interessanter Artikel.
Scheint komplex zu sein.

In dem Verhalten der AFD eine Machtergreifung zu sehen verharmlost ja fast die Machtergreifung.

Das Verfassungsgericht soll mal hinne machen jetzt

Helmut S 27.09.2024 15:53

Zitat:

Zitat von Mo77 (Beitrag 1758974)
Beantwortet aber die Frage der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte nicht.
Wird angehängt oder hat ein GO Antrag vorrangig behandelt zu werden?

Wie erwähnt steht vieles zu dem Umfeld steht auf den Seiten des Thüringer-Projekte auf verfassungsblog.de Da gibt es auch die Primärquelle zu dem, was du aus der Süddeutschen gepostet hast: https://verfassungsblog.de/demokrati...iskontinuitat/

Bei all dem darf man eins nicht übersehen, und deshalb ist dein Drängen nach einer Verfassungsgerichtsentscheidung wichtig und richtig: Es handelt sich zunächst immer um juristische Meinungen.

Und wo du noch recht hast: Mega-Komplex!!

:Blumen:

Mo77 27.09.2024 15:56

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1758982)
Wie erwähnt steht vieles zu dem Umfeld steht auf den Seiten des Thüringer-Projekte auf verfassungsblog.de Da gibt es auch die Primärquelle zu dem, was du aus der Süddeutschen gepostet hast: https://verfassungsblog.de/demokrati...iskontinuitat/

Bei all dem darf man eins nicht übersehen, und deshalb ist dein Drängen nach einer Verfassungsgerichtsentscheidung wichtig und richtig: Es handelt sich zunächst immer um juristische Meinungen.

Und wo du noch recht hast: Mega-Komplex!!

:Blumen:

Ah, danke. Hab das vorhin nicht umfassend geblickt. Dachte es geht nur um den Artikel.
Bin dann mal im Verfassungsblog...
:Blumen:

dr_big 27.09.2024 16:22

Zitat:

Zitat von Mo77 (Beitrag 1758964)
Was war denn da im Thüringer Landtag bei der konstituierenden Sitzung los?

Was hat der Thüringer Landtag mit Weltpolitik/Weltgeschehen zu tun?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:01 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.