![]() |
Zitat:
Mir fällt eigentlich kein plausibler Grund ein, warum ein Start bei einem "wilden Rennen" mit offizieller Chip-Zeitnahme (das oben verlinkte MTB-Rennen gehört zu einer Rennserie namens "Dirtfondo") anders behandelt werden sollte, als ein Start bei einer RTF oder ein Start bei einem Grandondo-Rennen, die ja auch während einer Sperre verboten sind. |
Zitat:
A.2 Diese Sportordnung gilt somit für alle Teilnehmer an jenen nationalen und internationalen Wettkämpfe in Deutschland (ausgenommen bei ETU- und ITU-Wettkämpfe, hier gilt das ITU-Regelwerk), welche der DTU oder einer ihrer Mitgliedsverbände ordnungsgemäß gemeldet wurden und somit auch im offiziellen Wettkampfkalender erscheinen. Weiter heisst es da: B.2 Anti-Doping Ein Sportler, gleich welcher Sportart, der wegen Verstoßes gegen die Antidopingbestimmungen gesperrt wurde, darf an keiner Veranstaltung eines vom IOC oder der CIAS anerkannten Verbandes teilnehmen. Fazit: Gesperrt isser bloß für Rennen, die unter dem Dach eines olympischen Verbandes ausgetragen werden. Wenn der bei dem Rennen von Mr. Wghite der Fall war und die Regeln in USA parallel zu den in D laufen, dann greift ein Startverbot da nicht. @RTF-Startverbot (für Ulle): RTFs in D beim BDR angemeldet & daher auch "Veranstaltung eines vom IOC oder der CIAS anerkannten Verbandes". Damit Sperre PLUS! p.s. Die Distanzen des Rennens in Abu Dhabi spielen dafür, ob das ein "Triathlon" zunächst mal keine Rolle. Es kommt einzig darauf an, dass S-B-R hintereinander & ohne Pause gmacht wird. Ob das Rennen da irgendwo angemeldet wurde... keine Ahnung! |
Zitat:
|
Hier die gewünschte Quelle:
http://www.dtu-info.de/anti-doping.html Zitat Bekanntmachung vom 03.05.2011 Die Deutsche Triathlon Union gibt bekannt, dass die NADA gemäß Art. 10.10.2 NADC i.V. mit § 1.1. ADC-DTU Folgendes festgestellt hat: Herr Steffen Schreiber hat 1. mit der Teilnahme am Abu Dhabi International Triathlon 2011 am 12. März 2011 gegen das Teilnahmeverbot während einer Sperre gemäß Art. 10.10.1 NADC i.V.m. §1.1.ADC-DTU verstoßen. 2. die Ergebnisse der Teilnahme werden annulliert und die ursprünglich vom Deutschen Sportschiedsgericht am 17. Februar 2011 festgelegte Wettkampf- und Trainingssperre von zwei Jahren beginnt mit dem Tag des Verstoßes gegen das Teilnahmeverbot erneut zu laufen. Die Sperre beginnt somit am 12. März 2011 und endet mit Ablauf des 11. März 2013. |
|
Ein Interview mit einem Unsympath, der bedauert, dass er nicht weitermachen kann .....
matschiner |
Tja, werden nur wieder viele Leute nicht glauben wollen...
|
Positive Befunden bei Nachkontrollen von Proben aus Athen 2004
Bisher finde ich leider nur etwas im Nachrichtenticker bei der MZ, sonst noch nirgends. Edith: http://www.spiegel.de/sport/sonst/ol...-a-844576.html |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:36 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.