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Jetzt noch Laschet auch auf Phoenix
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Bezahlt werde soll das aus einem Fond von 25 Milliarden aus dem bis jetzt eh nur 2 abgerufen wurden. Quelle Zeit.de (https://www.zeit.de/politik/deutschl...oogle.com %2F) |
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Alle jetzt beschlossenen Massnahmen beginnen am 2.11. enden automatisch wieder am 30.11.20. Quelle: Laschet Pressekonferenz.
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Grundrecht auf freie Religionsausübung okay. Aber in der Pandemie kann dieses Recht durchaus auch anders ausgelebt werden und muss nicht in geschlossenen Räumen stattfinden. Aber, who cares!? |
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Und die Kirchen die ich kenne, da sind normalerweise 10 Leute auf 200 qm. |
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Die Religionsaussübung ist ein weitgehenderes Grundrecht als hallenbadschwimmen. Wenn die Bundesregierung abwägt und differenziert ist es auch nicht recht, war aber klar. |
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Wenn man Wirtschaft (außer Wirtschaften), Schulen & Kitas als unantastbar ansieht, kann man beim Rest nicht noch zig Ausnahmen machen. Dann kommt jeder an: "Warum dürfen die dies, ich aber das nicht?" Ja, von mir aus hätte man gerne auch Kirchen so weit wie möglich zumachen können & sollen. Übrigens scheint mir gestern dies etwas untergegangen zu sein - möglichst auch direkt ins Paper schauen! Zitat:
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:8/ |
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Ich weiß nicht genau, was für Regelungen in Kirchen gelten, aber es gelten welche. Da müsste man sicher verschärft auf Einhaltung achten. |
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Ein Problem waren in der Vergangenheit einige religiöse Gruppen, die sich nicht an die Regeln gehalten haben. Ich denke, mit der Mehrheit der Gläubigen kann man sich auf die nötigen Regeln einigen. :Blumen: |
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"Geradezu perfide ist die Argumentation der Regierenden, die wir in diesen wirren Zeiten häufiger zu hören bekommen. Die harten Einschnitte seien notwendig und verhältnismäßig im Hinblick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung. Denn das oberste Ziel staatlichen Handelns ist nicht der Infektionsschutz oder der Schutz des Lebens, sondern die Menschenwürde." Der Vorschlag von Lauterbach ist mE (extrem) unverhältnismäßig in Bezug auf die derzeitige Situation. (Das sehe ich bei vielen anderen Maßnahmen allerdings genauso.) Sowas zu äußern bzw. diesen Gedanken überhaupt zu haben ist Wahnsinn. Aber in Zeiten wo ein regierender OB von Berlin die stattgegebenen Klagen gegen das Beherbergungsverbot abwertend als " Egoismus einklagen" betitelt wundert mich nichts mehr. Das geht in eine Richtung die mir persönlich gar nicht gefällt. btw Lauterbach kann tatsächlich nicht zurücktreten, Fehler von mir. |
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- die dort fehlende kalte Jahreszeit ermöglicht es, dass die Menschen nach wie vor "draußen leben". - es spielt gar keine Rolle, welche Maßnahmen unternommen werden oder nicht, es sterben sowieso nur wirklich wenige aus der Risikogruppe (das schließe ich eigentlich aus). |
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In Polen hat ein Fitnesstudio eine Kirchengemeinde gegründet und feiert Gottesdienste an der Langhantel. Das wäre doch auch eine Option?
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https://www.zdf.de/gesellschaft/mark...-2020-100.html |
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Oder auf welchem Gleis denkst Du? |
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gilt nicht auch für religiöse Ereignisse, Gottesdienste egal zu welchem Gott/höheren Wesen die Pflicht des Veranstalters ein Hygiene-Konzept vorzulegen?
Maximale Teilnehmeranzahl/abhängig von der räumlichen Situation, Masken, Teilnehmerlisten etc.? m. |
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Klagen ist das neue Demonstrieren. |
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Beispiel: https://www.ekbo.de/fileadmin/ekbo/m...staltungen.pdf |
Jetzt 20:35 Uhr im SWR:
Querdenker, Corona-Leugner, Wutbürger – woher kommt der Frust im Südwesten? |
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(Ich sehe jetzt auch nicht die Verhältnismäßigkeit, wenn Frisöre nicht mehr arbeiten dürfen aber die Grundschulen offen bleiben z.B) Ohne jetzt die einzelnen Beispiele bewerten zu wollen finde ich es eigentlich ganz schön zu sehen, dass unser Staat ganz gut funktioniert und nicht einfach irgendwer irgendwas beschließen kann! |
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Immerhin berührt die Religionsausübung ein Grundrecht. "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." (Art. 4 GG) Sporttreiben jeder Art (und die Zur-Verfügung-Stellung der entsprechenden Infrastruktur) dürfte jedoch dem individuellen Freizeitverhalten zuzurechnen sein. Grundrechte einzuschränken, geht nur durch ein Gesetz bzw. aufgrund eines Gesetzes - und es muss verhältnismäßig sein. Für die Regelung bzw. Einschränkung von Freizeitaktivitäten gilt dieser Vorbehalt nicht. Einverstanden? |
Macron hat eben im franz. Fernseh einen neuen Lockdown angekündigt, wohl schon ab Freitag. Meine älteste Tochter sucht schon eine Zugverbindung nach DE.
Krasse Sache -- ich hoffe, die Politiker wissen, was sie tun. |
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