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Bei sovielen "Roadrunner" kommt man schnell mal durcheinander:Huhu: Kommt ein Neo von 24,5-28,8Grad dann einer disqualifikation gleich??? Oder hat man dann einen besonderen vermerk in der ergebnissliste? Gruss Michael:Lachen2: |
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in der Wettkampfordnung für IM Wettkämpfe in Deutschland steht folgendes dazu: § 5 Schwimmen 2. Das Tragen eines Neoprenanzuges ist bis zu einer Wassertemperatur von 24,5°C erlaubt. Der Veranstalter behält sich bzgl. der Temperaturgrenze vor, in Abhängigkeit der klimatischen Bedingungen Sonderregelungen für einzelne oder alle Altersklassen zu treffen. Näheres wird in der Wettkampfbesprechung bekannt gegeben. Im Falle eines Verbots von Neoprenanzügen gilt das Verbot auch für Schwimmanzüge mit Gummi und/oder Neoprenanteilen/Beschichtungen. Bei Verstoß wird der Teilnehmer disqualifiziert. Ist wohl eindeutig - See you at the lake! Jürgen |
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Uns unterscheiden ein " _ " und der Vorname, er Thomas und ich Michael. |
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Ok, ich hab´s jetzt - war eine lange Woche :Peitsche: |
Langsam mach ich mir sorgen, seit Samstag bin ich erkältet und konnte am Samstag kein Training absolvieren und gestern musste ich auf einen Testwettkampf verzichten, heute mach ich sicherheitshalber außer Stretching auch nix...
oh man jetzt gerade in der heißen Trainingsphase und ich kann nicht richtig trainieren :( |
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Ruhig bleiben. :) |
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