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Wenn die Ungeimpften mit ihrem durchschnittlich um 6,5 fach erhöhten Ansteckungsrisiko geipmft wären, dann wäre der R-Wert weit unter eins (ganz einfache Mathematik) und die Pandemie geht dem Ende zu.
So einfach könnte die Lösung sein. Aber da sieht Schwarzfahrer den Nutzen nicht? Strange.. |
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https://www.pharmazeutische-zeitung....ianten-127333/ Für mich ist die Genauigkeit der Schnelltests zu niedrig und 1G (alle testen mit PCR) für nicht praktikabel umsetzbar, da normalerweise man das Ergebnis erst nach 24 Stunden hat - von den Kosten ganz zu schweigen. |
Zitat:
Ein PCR-Test ist in der Tat sehr sicher, was das Auffinden von Infektiösen anbelangt, sofern er nicht älter als ein maximal zwei Tage alt ist, aber er kostet auch zwischen 60 und 120 € je nach Testlogistik. Eine lückenlose Testung aller Teilnehmer von Massenveranstaltungen (Geimpften und Ungeimpften) wäre in der Tat theoretisch wünschenswert. Ein Fußballspiel mit 40 000 Zuschauern und 1G-Regel würde dann (wenn die Tests demnächst wieder kostenlos werden) der Gesellschaft/ dem Steuerzahler mal eben 4 Mio € kosten (und an jedem Wochenenden finden fast 40 Bundesliga in erster und zweiter Liga statt, von Musikkonzerten und der ganzen Clubszene gar nicht zu reden. (Die günstigen Schnelltests haben nicht ansatzweise die für Massenveranstaltungen eforderliche Sicherheit, da sie je nach Entnahmesorgfalt des Abstrichs die ersten zwei bis drei Tage der Infektiösität eines Covid-19-Erkrankten nicht zuverlässig detektieren) (Edit sieht, nach dem Fertigschreiben und Posten, dass sich meine Gedanken und die von TobiBi überschnitten haben) |
Jetzt gehen die Diskussionen übrigens los...
Wie sollen betriebliche Weihnachtsfeiern gestaltet werden? 3G, 3G+ oder 2G? Bei uns ist 3G+ geplant, ob das dann noch erlaubt ist dank roter Ampel sei mal dahingestellt. 2G ist wohl wegen Gleichbehandlungsgesetz eher fragwürdig. |
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Den Rest deines Textes fass ich mal so zusammen: Zitat:
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Nur um keine Missverständnisse von Seiten des Arbeitsrechtlers aufkommen zu lassen: Nein. Das AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz) regelt diesen Fall nicht. Ein Gleichbehandlungsgesetz gibt es nicht. |
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m. |
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