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Wenn man private Treffen von mehr als zwei Familien untersagt und gleichzeitig zahlreiche Grundrechte wie z.B. die Bewegungsfreiheit, Berufsfreiheit zeitlich befristet massiv einschränkt, warum sollte man dann die Unverletzbarkeit der Wohnung soviel höher gewichten, dass man der Polizei auch bei begründeten Verdachtsfällen Kontrollen im privaten Bereich verbietet? Das Virus selbst bedroht eines der allerwichtigsten Grundrechte, nämlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das sollten alle Corona-Skeptiker und Grundgesetzverteidiger nie vergessen (Lauterbach schießt schonmal über das Ziel hinaus und ist mMn. trotz vorhandener Expertise etwas allzu monothematisch aufgestellt seit Beginn der Pandemie, aber hier hat er durchaus recht) |
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Mir tun geschlossenen Tatto-Studios nicht weh, aber für den Studiobesitzer ist es genauso existenzbedrohend, wie es geschlossene Friseurssalons für Friseure wären. Was ich eigentlich mit dem oben rausgegriffenen Vergleich aussagen wollte: mit Hygienekonzept (konsequente, kontrolliere Maskenpflicht, namentliche Erfassung von Kunden, Belüftungskonzept etc.) ist das Covid-19-Infektionsrisiko auch bei körperlicher Nähe so gering, dass sich ein pauschales Verbot ohne belastbare wissenschaftliche Daten nicht plausibel begründen lässt. |
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Benjamin Jendro, Sprecher der GdP hat schon vor 2 Wochen in der Welt gesagt: Zitat:
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"Um es noch einmal für alle klarzustellen, weil es viel Kritik gibt: ich lehne es ab, dass Polizei oder Ordnungskräfte Wohnungen kontrollieren. Die Privatwohnung bleibt voll geschützt. Trotzdem müssen wir an Bürger eindringlich appellieren, jetzt jede private Feier zu vermeiden" https://twitter.com/Karl_Lauterbach/...97952422813697 |
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Ich bin der Meinung, dass an Polizisten hohe moralische Ansprüche gelten - gerade weil sie eine bewaffnete Truppe sind und das Gewaltmonopol darstellen. ME sind Aussagen wie Noams genau das, was das Vertrauen in die Polizei erodieren lässt. Ob die X-Te polizeidiskussion hier her gehört sei dahingestellt. Mein Zusammenhang war ja, dass die Polizei eben definitiv Kapazitäten hat. |
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Aber derzeit darf die Polizei ja nicht einmal in begründeten Verdachtsfällen eine Wohnung ohne staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsbeschluss betreten, denn eine private Party (siehe Arnes Beispiel der Burschenschaft mit Partykeller, in den 100 Leute passen) ist zwar mittlerweile nach dem infektionsschutzgesetz eine Straftat, aber trotzdem keine Tat, die das Betreten der Wohnung gegen den Willen des inhabers erlaubt, so dass die Tat schwer beweisbar ist. |
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Gefahr im Verzuge besteht nur dann, wenn das Einholen eines richterlichen Beschlusses das Ziel der Maßnahme gefährdet. Da es hier lediglich um das Feststellen der Identitäten der "Partygäste" geht, handelt es sich bei dem Anlass um eine Zeitlage. Man kann ja so lange vor der Tür warten bis ein richterlicher Beschluss vorliegt oder die Identität der Person beim Verlassen der Wohnung feststellen. Am grundgesetzlich festgeschriebenen Richtervorbehalt kann man auch mit der tollten Verordnung nichts ändern. |
Georg Restle (gehört der nicht zu dieser bösen, bösen ANTIFA? :Lachen2: ):
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Ich werde jetzt wohl auch wieder etwas länger auf Frisörbesuche verzichten, auch wenn ich dürfte. |
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***gelöscht***
Ich lass' es sein. Hat eh' keinen Sinn! |
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Mir scheint jedoch, dass geöffnete Friseursalons eher etwas zur gesellschaftlichen Akzeptanz eines Lockdowns beitragen können als Tattoo-Studios. Deshalb habe ich aus politischer Sicht Verständnis für das Bestreben, die Friseursalons zunächst offen zu lassen. Generell beteilige ich mich ungern an dem Klein-Klein solcher Debatten. Damit meine ich, anhand nebensächlicher und unvermeidlicher Grenzziehungen eine große Kontroverse zu entfachen. Ich hätte besser den Schnabel gehalten. :Blumen: |
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Hier haben sich zB Anfang des Jahres die Blumenläden Konserven in die Auslagen gestellt um als Lebensmittelladen auf haben zu dürfen. Dies könnte von der Gewerbeaufsicht überwacht werden. |
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M. |
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Mit meinen Aussagen zu noams Bärendienst seinen Kollegen gegenüber spielte ich auf seine wortwahl „berufskrawallos“ und co an. Das ist für mich für einen Polizisten ein absolutes no-Go aber ganz offensichtlich weit verbreitet. Entsprechend braucht man sich über ein schlechtes Bild in der Öffentlichkeit nicht wundern, einer Polizei die in der Liebigstraße steht und denkt „das sind alles berufskrawallos“ bringe ich nur bedingt vertrauen entgegen wenn sie vor meiner Tür stehen und fragen ob alle Personen maximal 2 haushalten angehören die sich in meinem Haus befinden. |
Man kann auch mal ins Grundgesetz schauen, statt nach Gefühl drüber zu reden:
Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland "(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden." Das dazu nötige Gesetz haben wir wohl auch seit März: "Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde § 28 IfSG neu gefasst.[76] Seit dem 28. März 2020 wird insoweit außer den Grundrechten der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) auch das Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) eingeschränkt.[77]" https://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz PS: Bin doch nicht sicher, ob das Infektionsschutzgesetz das zulässt ... PPS: Mir scheint, das Gesetz gibt das her: "4. Abschnitt Verhütung übertragbarer Krankheiten § 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (1) Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren. Die bei diesen Maßnahmen erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden. (2) In den Fällen des Absatzes 1 sind die Beauftragten der zuständigen Behörde und des Gesundheitsamtes zur Durchführung von Ermittlungen und zur Überwachung der angeordneten Maßnahmen berechtigt, Grundstücke, Räume, Anlagen und Einrichtungen sowie Verkehrsmittel aller Art zu betreten [...] (4) Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) wird im Rahmen der Absätze 2 und 3 eingeschränkt." https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf |
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Zudem konnte ich die Wortwahl „Berufskrawallos“ in Noams Posting nicht finden... M. |
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Bei "Ich verzichte zB schon jahrelang auf Frisöre und eigentlich kann jeder genauso ohne Frisör wie ohne Tattoo auskommen..." dachte ich spontan an einen anderen User, der regelmäßig über die Glücksgefühle schreibt, die er durch Verzicht erfährt (und oft auch von anderen erwartet). :Huhu: ¡Hola! Kann man ja machen, aber man kann in unserer heutigen Gesellschaft in der z. B. Frisurenmode, MakeUp und Kosmetik ihren wenig bedeutsamen aber seit langen festen Platz haben, das aufgezählte nicht als überflüssig betrachten. Just heute über TriVets Kommentar "Sex mit jungen Frauen" frisch hereingekommen: Die Schwestern Tina Flohr (36) & Daniela Hinz (31) frisieren Obdachlose. Mehr als ein Haarschnitt – ein Stück Würde |
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Deshalb wiederhole ich mich gerne: Zitat:
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Bevor hier bewaffnete private Gruppierungen an meiner Tür klingeln, schließe ich mich Attila an ! Sitzt der aktuell eigentlich im Knast oder finde ich den in seinem Lokal ? |
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Dong, dong, dong. "Hier spricht Oberfeldwebel Krause. Öffnen Sie die Tür!" :Cheese: |
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Ich nicht. |
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Beschädigte Kunstwerke Attacke auf Museumsinsel – waren es Verschwörungsanhänger? Zumindest könnte er gut geistiger Brandstifter gewesen sein. "Hildmann hatte in den vergangenen Wochen unter anderem geschrieben: "Hier [im Pergamonmuseum] machen sie nachts ihre Menschenopfer und schänden Kinder." Der frühere TV-Koch steht mit den abwegigen Annahmen zur Bedeutung der Kulturschätze aber nicht allein." |
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Da spricht rechnerisch einiges dafür, dass sich Menschen in einer Wohnung treffen die allesamt kein Virus verbreiten können. |
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«In jedem Zugwagen sitzen 1,6 infizierte Personen» |
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