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Da mein Budget bei der Rechtsschutzversicherung in diesem Fall aufgebraucht ist, kann ich mir ein weiteres Vorgehen durch z.B. Herr Sebastian Longree nicht leisten. Mir geht`s hier um so etwas wie Gerechtigkeit, in der Nebensache aber eben auch ums Geld. Meine finanziellen Mittel sind begrenzt und die dienstlichen Einschränkungen der letzten Monate haben diese Lage nicht verbessert. Aber ich kann ein weiteres Vorgehen schlichtweg nicht bezahlen. |
Bei mir stellen sie sich ähnlich stur... ich habe durch die Verschiebung/Absage jetzt 2 Ironman Rennen an einem Tag nächstes Jahr und da bekomme ich auch keine Alternative außer nächstes jahr zu starten angeboten... Für mich ist das Thema Ironman ebenso durch
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Ironman ist doch genauso hilflos wie alle anderen.
Was sollen sie denn machen wenn’s keine Rennen geben kann? Wenn das nächste Jahr so wird wie dieses kann man froh sein wenn IM überhaupt noch existiert. Ohne Startgelder keine Einkünfte oder auch ohne Arme keine Kekse. IM ist mit den kostenlosen Ummeldungen und/ oder den Gutscheinen extrem kulant. Trotzdem wird man das wie erwähnt nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag durchhalten können. Es ist imho der falsche Weg den Veranstaltern die Verantwortung zuzuschieben und eine perfekte Lösung für jeden einzelnen einzufordern. Corona macht allen zu schaffen - und wenn es das Startgeld ist , das im Einzelfall mal futsch ist, dann hat man halt einmal Pech gehabt. |
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Die Rennen der europäischen ironman-Serie werden vom European headquarter aus organisiert, das wiederum der ironman Germany GmbH rechtlich angegliedert ist. Vor Ort arbeitet Ironman mit lokalen Organisatoren zusammen, die aber keine unmittelbaren Vertragspartner für dich sind. Gerichtsstand bei einer möglichen Klage (zu der es aber angesichts der glasklaren Rechtslage niemals kommen würde) wäre Deutschland und hierzulande richten sich die Gerichtskosten nach dem Streitwert. Bei 650,-€ wären die Gerichtskosten also ebenfalls sehr niedrig. im Falle eines gewonnenen Prozesses muss die unterlegene Partei die Gerichtskosten (und auch die Anwaltskosten des Gegners übernehmen). im konkreten Fall würde höchstwahrscheinlich ein einziges Schreiben auf Anwaltspapier genügen, um die Angelegenheit beizulegen, das haben viele vergleichbare Fälle bewiesen. Selbst konkrete Nachfragen per mail mit Hinweis auf die Rechtslage haben wie von Cruiser oben belegt schon zum gewünschten Ergebnis geführt. Für ein Anwaltsschreiben benötigt man übrigens keine Rechtsschutzversicherung. Das richtet sich auch nach dem Streitwert und kostet im konkreten Fall nach Gebührenordnung für Anwälte um die 45,-€.. Danach bekommst du wie gesagt nach EU-Recht nicht dein Geld zurück, sondern einen Gutschein, der aber genauso Geldwert hat, da man ihn, wenn man ihn bis Ende 2021 nicht einlöst, zu Geld machen kann. (Von Challenge Bled, einem Mitteldistanz-Wettkampf, für den ich für dieses Jahr angemeldet war, habe ich übrigens vorgestern 135,-€ der bezahlten 210,-€ zurückerhalten (bzw. 270€ von bezahlten 420,-€). Die einbehaltenen 75,-€ sind zwar auch nicht konform mit EU-Recht, da aber bei Challenge-Rennen als Vertragspartner ein lokaler Organisator dahinter steht, der durchaus, wie z.B. bei der Challenge Heilbronn passiert Insolvenz anmelden kann, so dass das Geld dann futsch ist und der im Pandemiejahr auch irgendwie überleben muss, wenn es das Rennen 2021 weiter geben soll, habe ich hier auf Diskussionen verzichtet zumal ich die einbehaltenen 75,-€ noch als akzeptabel und verschmerzbar eingestuft habe). |
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Ich finde man sollte einfach mal die Kirche im Dorf lassen. Ich war dieses Jahr bei 6 MDs gemeldet und bei einer KD sowie bei einem IM. 2x hab ich alles zurückbekommen, 1x durfte ich ummelden und 4x war über die Hälfte futsch. Tja. |
@ HAFU:
Diese Gedanken habe ich mir gemacht. Bevor ich den dänischen Anwalt kontaktierte, habe ich mit Ironman Europe und dem örtlichen Veranstalter über den Gerichtsstand kommuniziert. Die Aussage war eindeutig: Kopenhagen, Dänemark. Von daher kam nur ein vor Ort zugelassener Anwalt in Frage. Desweiteren wies ich mehrfach auf die Klage in Deutschland hin und erklärte mich ausdrücklich mit einer möglichen Gutscheinlösung einverstanden. Das tat ich jedoch, nicht der dänische Anwalt. Von daher fehlte tatsächlich die Durchschlagskraft. Danke für deinen Hinweis auf die deutsche Gebührenordnung. Das scheint in der Tat noch einmal ein Mittel zu sein. Unabhängig vom Gerichtsstand könnte die nächsthöhere Ironman Instanz zu einer anderen Entscheidung kommen, wenn ein deutscher Anwalt in Deutschland tätig wird. |
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