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Die im Artikel verlinkte Pressemitteilung des Gerichts nennt Gründe für und gegen Bewährung und ist auch sonst weitaus informativer als der Artikel, der nicht einmal das Delikt konkret benennt.
https://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde...tung/index.php |
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In jedem Fall hoffe ich auf eine starke Signalwirkung, dass selbst ein kurzes Hantieren mit dem Handy nicht nur massive Folgen haben, sondern auch harte Strafen nach sich ziehen kann. M. |
Ich sag mal so, wer auf der Landstrasse 150 fährt begeht einen vorsätzlichen Verstoss. Jeder weiss aufgrund des allgemeinen Tempolimits, dass das nicht zulässig ist, ergo ist die Handlung zwangsläufig vorsätzlich und entsprechend zu werten. Ein 80 Schild kann man mal übersehen, aber nciht die generellen 100.
Beim Handy ist das dann auch so, jeder weiss, dass er es nicht darf und wer es macht handelt vorsätzlich und unter vollem Bewusstsein der Gefahr und möglichen Folgen. Daher kann ich das Urteil gut nachvollziehen. Wenn jemand aus anderen Gründen abgelenkt ist (Wespe im Auto, Elefant auf dem Radweg, ...) dann hat der Fahrer die Ablenkung nicht selbst herbeigeführt. In so einem Fall wäre kein Vorsatz im Spiel und es muss entsprechend milder geahnt werden. |
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Es ist ja gefühlt gar nicht so lange her, dass die ersten Täter*innen bei tödlichen Unfällen nach verbotenen Rennen wegen Mordes angeklagt und verurteilt wurden. Nach deinen Ausführungen müsste doch dann alles ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung als Totschlag / Mord verfolgt werden statt als fahrlässige Tötung? (Zumindest wenn die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit kausal für den Unfall ist?) |
Meine Meinung. Verkehrsschilder und Ampeln kann man übersehen, aber bei generellen Limits (100 auf der Landstrasse oder 50 innerorts) lasse ich diese dämliche Ausrede nicht gelten. Innerorts 100 statt 50 gefahren hat mit Fahrlässigkeit nichts mehr zu tun.
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Leider. Das Funktionsprinzip ist doch, dass das immer nur andern passiert. |
Ihr erinnert euch hieran?
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https://www1.wdr.de/nachrichten/west...iegen-100.html Zitat:
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