Zitat von Matthias75
(Beitrag 1446251)
„Patent pending“ heißt ja zunächst nur, dass er ein Patent angemeldet hat. Ob und was er nach dem Prüfungsverfahren erteilt bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Ist ein bisschen wie Steuererklärung: Zwischen Wunsch und Wirklichkeit steht die amtliche Prüfung....
Da werden einige Dinge durcheinander geworfen:
Auf die Zeichnungen gibt es keinen Patentschutz! Ein Patent gibt es nur für eine technische Idee, nicht für die Zeichnung dazu. Den Schutz hat man zudem nur, wenn man diesen beantragt und ein Schutzrecht erteilt bekommt.
Auf die Zeichnung gibt es aber einen Urheberschutz. Das ist vermutlich der Punkt, den Heise meint. Wenn aber einer zu Hause selbst Konstruktionszeichnungen erstellt und diese frei anbietet, greift auch das Urheberrecht nicht mehr.
Wie schon geschrieben: Patentschutz auf 3D-Geschichten ist aktuell ein heißes Thema in der Patentwelt, aber nach aktueller Meinung kaum greifbar, da technische Zeichnungen davon nicht erfasst sind. Wenn einer zu Hause eine Konstruktionszeichnung selbst erstellt und die zur freien Verfügung ins Netz stellt hat der ursprüngliche Konstrukteur kaum eine Möglichkeit dagegen vorzugehen. (Manche sind allerdings der Meinung, es wäre eine Vorbereitungshandlung zur Patentverletzung) Das Nachbauen zu Hause ist schon gar nicht greifbar, weil Patentschutz nur bei gewerblicher Anwendung greift. Das heißt, wenn einer die gedruckten Teile verkaufen will, könnte man, falls man ein Patent hätte, dagegen vorgehen. Der Charme des 3D-Drucks ist ja aber gerade, dass man zu Hause selbst basteln kann. Und gegen diese Bastler greift der Patentschutz nicht.
Auf die grundlegende Idee „Fahrradbox mit 3d-Druck hergestellt“ wird es sicher keinen Schutz geben. Maximal für Details des Verfahrens, z.B., wenn er, wie in den obigen Ausführungen gezeigt, spezielle Idee hatte, wir er Material für Abstützungen einsparen kann. Genau werdne wir das aber erst 2020 erfahren („patent pending 2019“, Veröffentlichung üblicherweise 18 Monate nach Einreichung)
M.
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