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Matthias75 14.04.2019 19:56

Zitat:

Zitat von Oliver30 (Beitrag 1446260)
Hallo,
3D Druck privat ist völlig ok, da kann man auch Produkte nachbauen oder scannen und dann selber drucken.
Problem ist, wenn man Produkte nachbaut oder scannt und dann die Datei online anbietet (auch for free). Das ist der Punkt, der nicht erlaubt ist.

Wie schon geschrieben: Dieser Punkt ist in der Fachwelt sehr umstritten. Das Bereitstellen von Konstruktionszeichnungen wäre allenfalls eine mittelbare Patentverletzung. Überwiegend wird aktuell aber die Ansicht vertreten, dass allein das Bereitstellen von Zeichnungen nicht darunter fällt. Dies ist auch bei Nicht-3D-Druck-Patenten derzeit nicht verboten.

Zitat:

Zitat von Oliver30 (Beitrag 1446260)
Weiß jemand, ob man Patentanträge einsehen kann ?

Bei allen Patentämtern, z.B. beim Europäischen Patentamt (EPA) oder dem Deuschen Patent- und Markenamt (DPMA). Üblichweise nutzen die Ämter eine weltweite Datenbank. Patentanmeldungen werden aber frühestens nach 18 Monaten veröffentlicht.

M.

mamoarmin 14.04.2019 20:20

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1446251)
„Patent pending“ heißt ja zunächst nur, dass er ein Patent angemeldet hat. Ob und was er nach dem Prüfungsverfahren erteilt bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Ist ein bisschen wie Steuererklärung: Zwischen Wunsch und Wirklichkeit steht die amtliche Prüfung....



Da werden einige Dinge durcheinander geworfen:

Auf die Zeichnungen gibt es keinen Patentschutz! Ein Patent gibt es nur für eine technische Idee, nicht für die Zeichnung dazu. Den Schutz hat man zudem nur, wenn man diesen beantragt und ein Schutzrecht erteilt bekommt.

Auf die Zeichnung gibt es aber einen Urheberschutz. Das ist vermutlich der Punkt, den Heise meint. Wenn aber einer zu Hause selbst Konstruktionszeichnungen erstellt und diese frei anbietet, greift auch das Urheberrecht nicht mehr.

Wie schon geschrieben: Patentschutz auf 3D-Geschichten ist aktuell ein heißes Thema in der Patentwelt, aber nach aktueller Meinung kaum greifbar, da technische Zeichnungen davon nicht erfasst sind. Wenn einer zu Hause eine Konstruktionszeichnung selbst erstellt und die zur freien Verfügung ins Netz stellt hat der ursprüngliche Konstrukteur kaum eine Möglichkeit dagegen vorzugehen. (Manche sind allerdings der Meinung, es wäre eine Vorbereitungshandlung zur Patentverletzung) Das Nachbauen zu Hause ist schon gar nicht greifbar, weil Patentschutz nur bei gewerblicher Anwendung greift. Das heißt, wenn einer die gedruckten Teile verkaufen will, könnte man, falls man ein Patent hätte, dagegen vorgehen. Der Charme des 3D-Drucks ist ja aber gerade, dass man zu Hause selbst basteln kann. Und gegen diese Bastler greift der Patentschutz nicht.



Auf die grundlegende Idee „Fahrradbox mit 3d-Druck hergestellt“ wird es sicher keinen Schutz geben. Maximal für Details des Verfahrens, z.B., wenn er, wie in den obigen Ausführungen gezeigt, spezielle Idee hatte, wir er Material für Abstützungen einsparen kann. Genau werdne wir das aber erst 2020 erfahren („patent pending 2019“, Veröffentlichung üblicherweise 18 Monate nach Einreichung)

M.

und solange jeder seine selbst gezeichneten Boxen zur Befestigung am Sattelrohr verkaufen?

Matthias75 14.04.2019 20:28

Zitat:

Zitat von mamoarmin (Beitrag 1446273)
und solange jeder seine selbst gezeichneten Boxen zur Befestigung am Sattelrohr verkaufen?

Wenn du mit deiner selbstgezeichneten Box kein Patent verletzt, ja.

M.

hanse987 14.04.2019 22:30

Was man bei Patenten auch noch schauen sollte, für welche Länder dieses gilt.

mamoarmin 18.04.2019 07:16

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1446276)
Wenn du mit deiner selbstgezeichneten Box kein Patent verletzt, ja.

M.

HM, also verkaufe ich dann solange illegal, falls es eine Verletzung gibt? die kann ich ja vorher nicht einsehen. Und dann müsste das Patent auch noch weltweit sein in diesem Falle.
Also folgendes Fazit: Box angeschraubt: gab es schon, Box angeklebt gab es schon, kann man machen, Box an der Sattelstütze befestigen evtl. kritisch, wobei es da ja schon einiges gab was an die Sattelstütze befestigt wird...?

mamoarmin 18.04.2019 07:17

Zitat:

Zitat von hanse987 (Beitrag 1446296)
Was man bei Patenten auch noch schauen sollte, für welche Länder dieses gilt.

Kann man dieses Patent pending irgendwo einsehen? oder erst wenn es tatsächlich genehmigt ist?

DocTom 18.04.2019 07:21

Zitat:

Zitat von mamoarmin (Beitrag 1446868)
HM, also verkaufe ich dann solange illegal, falls es eine Verletzung gibt? die kann ich ja vorher nicht einsehen. Und dann müsste das Patent auch noch weltweit sein in diesem Falle.
Also folgendes Fazit: Box angeschraubt: gab es schon, Box angeklebt gab es schon, kann man machen, Box an der Sattelstütze befestigen evtl. kritisch, wobei es da ja schon einiges gab was an die Sattelstütze befestigt wird...?

Mach eine kreative Änderung an Deiner Halterung (Aeroschlangenlinie mit Windleitfurchen...) Und dann kannst Du auch an der Sattelstütze befestigen. Sonst könnte doch auch niemand mehr Aerolenker bauen und verkaufen...:Blumen:

Tobi F. 18.04.2019 07:25

Naja, ich glaube, es kommt schon noch drauf an, was denn eigentlich geschützt wurde.
Wenn eine "Box an der Sattelstütze" geschützt wurde, nützt es nix, wenn ich sie blau anmale. Dann ist es immer noch eine Box an der Sattelstütze.


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