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Wenn eine Mutter sich von ihrem Mann trennt, um mit einer Frau zusammen eine Beziehung zu führen - dürfen ihre Kinder sie auch weiterhin lieben, weiterhin bei ihr aufwachsen (gilt natürlich umgekehrt genauso für den Vater)? |
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Interessant im Diskussionsverlauf finde ich, wie angestrengt und mühsam die Diskussion doch ist.
Offenbar ist es im Jahr 2016 in Deutschland tatsächlich nicht so, dass die sexuelle Orientierung ebenso selbstverständlich ist wie z.B. der Geburtsort eines Menschen, also "nicht der Rede wert". In meiner kleinen Firma arbeiten Chinesen, Japaner, Amerikaner, Inder, Russen, Holländer, Deutsche, Große, Kleine, Dicke, Dünne, Homosexuelle, Heterosexuelle, Frauen, Männer etc. - und keines dieser Themen hat eine herausgehobene Bedeutung, die "der Rede wert" wären. |
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Die steht bei mir garnicht zur Debatte. Jeder kann und soll nach seiner Facon glücklich werden. Dreh mir nicht jedes Wort im Munde rum.:( Zitat:
Über Intoleranz in den momentanen Zeiten müssen wir nicht lange reden, die ist in Deutschland sehr stark verbreitet und sie wird von Tag zu Tag mehr. Was glaubst du wieviele "Freunde" ich in letzter Zeit aus Facebook entsorgt habe. Glaube mir, die waren alle in einen Richtung intolerant. Ich habe sogar mit Erschrecken festgestellt, das selbst in meiner Verwandtschaft die Intoleranz so dermassen zugenommen hat, das ich mich frage, soll ich den Kontakt überhaupt noch aufrecht erhalten? |
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Im Wortlaut findet sich dazu nichts. Vieles steht da, Rasse, Wahlrecht, Gleichstellung Mann-Frau usw. usw. Aber nichts über Sex. Im weitesten Sinne könne das hier gelten (Es wurde auch schon mal geschrieben, dass das Ausleben von Sex Privatsphäre sei) Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen) Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Aber (im Gegensatz zu vielen anderen Rechten) wurde hier ein Vorbehalt (willkürlicher Eingriff) vorgenommen. D.h. (für mich) sofern eine Rechtsstaatliche Notwendigkeit besteht, kann dieses Recht verändert, erweitert oder beschnitten werden. Also unabhängig davon, ob hiermit auch die sexuelle Neigung gemeint ist, ein unumstößliches Grundrecht ist es nicht. Eher ein Grundrecht mit Einschränkungen. Mir wäre es auch lieber, wenn die sexuelle Neigung oder das Wohl der Kinder deutlicher erfasst wäre, ist es aber leider nicht. Von daher macht die Diskussion über Fallbeispiele (verstorbene Elternteile, Gewalt etc.) nur Sinn, wenn Einigkeit über den Grundsatz herrscht. |
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