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Zitat:
Es kann aber im Vertrag geregelt werden, dass dem Käufer die Kosten der Rücksendung auferlegt werden können. Das aber bloß bis 40€ Warenwert der Bestellung. |
Und wie soll ich mich nun in meinem Falle mit MSF verhalten?:confused:
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Hab' jetzt nochmal gegoogelt, weil mich die Frage neugierig gemacht hat und diesen Link gefunden:
http://www.onlinekosten.de/news/arti...ruf-einer-Ware Es ist wohl tatsächlich so, dass das nationale Recht (also entscheidung BGH) vorsieht, dass der Käufer die Kosten für eine Hinsendung zu tragen hat, wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt, es andererseits aber eine EUGH-Entscheidung gibt, derzufolge der verbraucher keinerlei Versandkosten zu zahlen hat. Da bei solchen Sachen der europäische Gerichtshof die höhere Instanz ist (europäisches schlägt nationales Recht) kannst du auf komplette Erstattung der Versandkosten bestehen. Es gibt aber natürlich Versender, die es darauf anlegen, dass man wg. 3-4€ versandkosten sich nicht den Ärger aufhalst, zum Rechtsanwalt oder zu einer Verbraucherschutzorganisation zu rennen. Habe ich als Kunde auch schon erlebt und darum kaufe ich grundsätzlich nur noch bei Shops, bei denen die Online-Bewertungen klar signalisieren, dass es in Streitfällen keine Probleme gibt. Lieber zahle ich wenige euro mehr, aber erspar mir lästige Telefonate und emails. |
Ich hab's so verstanden:
bei Warenwert >40€ müssen dem Käufer die Rücksendekosten innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet werden. Das heißt aber nicht automatisch, dass er sie nicht auslegen muss. es besteht also wohl kein Anspruch auf nen DHL-rücksendeaufkleber. |
Zitat:
http://www.magic-sportfood.de/Widerrufsrecht/ Du kannst die Ware kostenfrei zurücksenden, und für den Verkäufer ist ein Retourenschein günstiger als die Freimachung unfrei zurückgesandter Ware. also weise den Verkäufer einfach auf seine AGB/ sein Widerrufsrecht hin und bitte um einen Retourenschein |
Zitat:
Zitat:
Allerdings widersprechen die Geschäftsbedingungen m.E.n., wie oben ausgeführt dem EUGH-Recht. |
Das hatte ich auch gelesen und war mir bekannt. Aber meine vertraglichen Leistungen habe ich bisher eingehalten, da 2 Wochen, in denen ich die Ware bezahlen muss noch nicht um sind.
Da ich ja inzwischen eine weitere Lieferung habe, die passt, muss ich die 49€ ja sowieso zahlen. Also zahle ich auf Grund der ersten Rechnung innerhalb der 14 Tage und hab es somit bezahlt. Und bevor die mir das dann zurück überweisen und ich für die 2. Lieferung ein weiteres mal zahle, könnten die es intern umbuchen-oder sehe ich das falsch? Aber auch ohne die 2.Lieferung habe ich mich bisher an den Vertrag gehalten, da ich noch ein paar Tage Zeit habe bis die 14 Tage um sind und somit das Zahlungsziel überschritten. Sehe ich das richtig? Jetzt kann man auch sagen, das ich mich wegen 4 oder 5 € nicht so anstellen soll...aber ich bin halt der Auffassung das die Lieferung zu Lasten des Verkäufers gehen...auch wenn mich das Porto nicht arm machen würde. Wie sehr Ihr das? Zitat:
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Uups, habe ich echt überlesen.
Ja, stimmt: bei Kauf auf Rechnung ist die (Teil-)Zahlung noch nicht erfolgt, und die Ware ist kostenpflichtig zurückzusenden :( |
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