Helmut S |
29.04.2025 14:57 |
Zitat:
Zitat von Matthias75
(Beitrag 1780343)
Wieso soll das nur die Polizei dürfen?
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Weil das grundsätzlich so is. Die Gewaltausübung liegt nur bei der Polizei - oder einem behördlich zugelassener Sicherheitsdienst. Es könnte Notwehr oder Notstand vorliegen und selbst dann gilt Verhältnismäßigkeit - für dich ebenso wie für den Sicherheitsdienst.
Zitat:
Zitat von Matthias75
(Beitrag 1780343)
Du darfst auch zu Hause jeden daran hindern dein Haus/dein Garten/deine Wohnung zu betreten.
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Nope - ausser siehe oben.
Zitat:
Zitat von Matthias75
(Beitrag 1780343)
die sportrechtlichen Sanktionen, die die Sportordnung vorsieht, dürften dann das geringste Problem sein. Insofern würde ich von so einem Versuch dringend abraten....:Blumen:
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Also ich halte mich sehr gerne an Regeln. Dazu sind sie da, ohne funktioniert Gesellschaft und im besonderen hier Sport nicht. Wenn die DTU aber meint, mein orignal, nicht verbasteltes Triathlonrad von heute auf morgen nicht mehr zuzulassen, nachdem ich mich für eine Veranstaltung angemeldet habe, dann können die mich am Arsch lecken. Hier muss es mindestens eine Übergangsfrist geben.
Dann gibt es halt keine Verbandsveranstaltungen mehr, sondern nur noch private Events (gibt ja genug) oder solche im angrenzenden Ausland.
:Blumen:
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