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cfexistenz 29.04.2025 11:58

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780314)
Armauflage ist nach meinen Verständnis der stützende Teil, also das Carbon-/Kunststoff-/Metallteil. Das andere ist die Polsterung. Eine relativ weiche Polsterung, die sich im Gebrauch zusammendrückt, als Referenzpunkt zu nehmen, würde wenig Sinn machen. Da die Armschalen aber nur wenige mm dick sind, dürfte da in der Realität wenig ausmachen, außer natürlich, du willst die Abmessungen bis zum letzten mm ausreizen.

Ich würde es so verstehen, dass die Armauflage das ist, auf der der Arm dann tatsächlich aufgelegt wird, also das Polster. Genau das leitet sich aus dem Wort ab. Und zum Check-In zählt dann der unterste Punkt der Oberseite des nicht komprimierten Polsters.

Ich bin kein KaRi, ich interpretiere hier nur ganz wortwörtlich den Text.

Für mehr Spielraum: Polster dicker machen oder Armauflage nach hinten verlängern.

Michitri 29.04.2025 12:08

Der ganze Mist tröpfelt jetzt auch in den USA durch...
Die freuen sich richtig, da Ironman wohl plant , die WTO Regeln aufzunehmen...also die DTU Regeln...
Damit geht wohl der heiß-feuchte 350 h Stundentraum eines deutschen Regelaufstellers in Erfüllung...

Früher war youporn, heute schaut man sich die Sportordnung an: lol

Matthias75 29.04.2025 12:09

Zitat:

Zitat von cfexistenz (Beitrag 1780330)
Ich würde es so verstehen, dass die Armauflage das ist, auf der der Arm dann tatsächlich aufgelegt wird, also das Polster. Genau das leitet sich aus dem Wort ab. Und zum Check-In zählt dann der unterste Punkt der Oberseite des nicht komprimierten Polsters.

Ich bin kein KaRi, ich interpretiere hier nur ganz wortwörtlich den Text.

Für mehr Spielraum: Polster dicker machen oder Armauflage nach hinten verlängern.

Ich würde Armauflage als Bauteilbezeichnung sehen, für das gesamte Bauteil, dass den Unterarm/Ellenbogen stützt. Das, was du meinst, wäre nach meiner Definition die Auflagefläche sehen. Ist aber meine technische Sichtweise.

M.

cfexistenz 29.04.2025 13:54

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780332)
Ich würde Armauflage als Bauteilbezeichnung sehen, für das gesamte Bauteil, dass den Unterarm/Ellenbogen stützt. Das, was du meinst, wäre nach meiner Definition die Auflagefläche sehen. Ist aber meine technische Sichtweise.

M.

Dann gibt's aber wieder die Frage, was denn die laut SpO "unterste Kante" ist. Wenn man die Armauflage als Bauteil sieht, dann ist es die hintere Kante auf der Unterseite, also die unterst mögliche Kante.

Wenn man die Armauflage als die Fläche sieht, auf die der Arm aufgelegt wird, dann ist es die obere Kante vom Polster.

Das kann durchaus schon mal 2 cm Unterschied ausmachen.

Helmut S 29.04.2025 14:00

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780329)
Nach meinem Verständnis kannst du nur disqualifiziert werden, wenn du am Wettkampf teilnimmst ("§15.1 Eine Disqualifikation ist im laufenden Wettkampf....").

...

Interessanterweise ist der Checkin nicht in der Sportordnung geregelt, also eine Nichtzulassung zum Wettkampf aufgrund nicht regelkonformer Ausrüstung nicht abschließend geklärt.

Genau das habe ich mir auch gedacht bzw. es so verstanden.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780329)
Wenn du aber schon beim Checkin scheiterst, bist du nach meinem Verständnis gar nicht erst zum Wettkampf zugelassen, d.h. du dürftest gar nicht auf die Wettkampfstrecken. Tust du es trotzdem, könnte der Veranstalter vermutlich von seinem Hausrecht gebraucht machen.

Mal davon abgesehen... Wie willst du dich am Checkin-Kampfrichter vorbei in die Wechselzone drücken ohne dass das ein "Tatbestand" wäre, der einen sofortigen Ausschluss vom Wettkampf nach §16 rechtfertigt (grob unsportlichen Verhaltens, Beleidigungen oder Tätlichkeiten)?

Das mit dem Hausrecht sehe ich auch so, auch ggf. das mit dem sofortigen Ausschluss. Aber der KaRi darf mich doch gar nicht aufhalten. Er müsste doch, um sein Hausrecht durchzusetzen, die Polizei rufen. :Lachen2: :Lachen2:

:Blumen:

Matthias75 29.04.2025 14:42

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1780339)
Das mit dem Hausrecht sehe ich auch so, auch ggf. das mit dem sofortigen Ausschluss. Aber der KaRi darf mich doch gar nicht aufhalten. Er müsste doch, um sein Hausrecht durchzusetzen, die Polizei rufen. :Lachen2: :Lachen2:

:Blumen:

Wieso soll das nur die Polizei dürfen? Du darfst auch zu Hause jeden daran hindern dein Haus/dein Garten/deine Wohnung zu betreten. Größere Veranstalter wie Roth haben dafür einen Sicherheitsdienst. Und nichts anderes macht der Kampfrichter bzw. der Veranstalter auch.

Aber mal ehrlich, unabhängig davon, wer das Hausrecht durchsetzt.... die sportrechtlichen Sanktionen, die die Sportordnung vorsieht, dürften dann das geringste Problem sein. Insofern würde ich von so einem Versuch dringend abraten....:Blumen:

M.

Helmut S 29.04.2025 14:57

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780343)
Wieso soll das nur die Polizei dürfen?

Weil das grundsätzlich so is. Die Gewaltausübung liegt nur bei der Polizei - oder einem behördlich zugelassener Sicherheitsdienst. Es könnte Notwehr oder Notstand vorliegen und selbst dann gilt Verhältnismäßigkeit - für dich ebenso wie für den Sicherheitsdienst.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780343)
Du darfst auch zu Hause jeden daran hindern dein Haus/dein Garten/deine Wohnung zu betreten.

Nope - ausser siehe oben.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780343)
die sportrechtlichen Sanktionen, die die Sportordnung vorsieht, dürften dann das geringste Problem sein. Insofern würde ich von so einem Versuch dringend abraten....:Blumen:

Also ich halte mich sehr gerne an Regeln. Dazu sind sie da, ohne funktioniert Gesellschaft und im besonderen hier Sport nicht. Wenn die DTU aber meint, mein orignal, nicht verbasteltes Triathlonrad von heute auf morgen nicht mehr zuzulassen, nachdem ich mich für eine Veranstaltung angemeldet habe, dann können die mich am Arsch lecken. Hier muss es mindestens eine Übergangsfrist geben.

Dann gibt es halt keine Verbandsveranstaltungen mehr, sondern nur noch private Events (gibt ja genug) oder solche im angrenzenden Ausland.

:Blumen:

Matthias75 29.04.2025 16:16

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1780345)
Weil das grundsätzlich so is. Die Gewaltausübung liegt nur bei der Polizei - oder einem behördlich zugelassener Sicherheitsdienst. Es könnte Notwehr oder Notstand vorliegen und selbst dann gilt Verhältnismäßigkeit - für dich ebenso wie für den Sicherheitsdienst.

Nope - ausser siehe oben.

Die Ausübung des Hausrechts und Gewaltanwendung sind ja nochmal zwei paar Schuhe. Verhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung auch nochmal. Führt aber hier zu weit. Um zur Eingangsfrage zurückzukommen: Ich würde vermuten, dass du nicht so einfach am Kampfrichter vorbei in die Wechselzone kommst und am Wettkampf teilnehmen kannst.:Huhu:

M.


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