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Scheele hat davon gesprochen in den nächsten zwei bis drei Wochen soll auf Sanktionen gänzlich verzichtet werden. So ist das zumindest in einem weiteren Artikel zu lesen anlässlich eines Gesprächs von Sarah Zerback mit Detlef Scheele: Zitat:
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Ein großartiger Kaufkraftgewinn würde sich dann aus höheren Regelsätzen nicht ergeben. Wie gesagt hab ich nicht so den Überblick und weiß nicht wo ein Großteil der Beschäftigten mit Mindestlohn arbeitet. Ich finde das Wort Existenzminimum ungut. Es lebt bestimmt die halbe Welt mit weniger als dem deutschen Existenzminimums. Wir können uns als durchaus reiche Gesellschaft bei geschickter Verteilung und Steuerung viel leisten. Ich bin für den Begriff: Teilhabebetrag. Den könnte man von der reinen Existenzsicherung trennen. Die Differenz könnte dann der Spielraum für Sanktionen sein wenn es denn demokratisch so gewollt ist. |
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DE wurde in den vergangenen Jahren oft von internationalen Organisationen wie der OECD kritisiert, dass der Binnenmarkt, die Inlandsnachfrage, zu schwach wäre, und der Export zu stark mit Nachteilen für andere Länder, und von diesen aufgefordert, den Binnenmarkt zu stärken, was aber nicht passiert ist. Bei der Einführung des Mindestlohnes 2014 argumentierte übrigens die andere, sog. neoklassische Volkswirtschaftslehre, die Einführung würde sich negativ auf die Beschäftigungszahlen auswirken, was sich nicht bewahrheitete. Eine Million Jobverluste in Deutschland? Zur Diskussion über die Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen |
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Der Kevin soll ruhig mal ordentlich Rabatz machen :-)! Wir werden es aber trotzdem nie vergessen, wer uns damals verraten hat :-P! https://www.youtube.com/watch?v=8vFL0QWxugI Last uns ihre Sklaven sein! https://www.youtube.com/watch?v=XQlQvg_TFTE |
Weiter so mit Sanktionen von über 30 % und Verfassungsbruch !
"- Das Bundesverfassungsgericht hatte Hartz-IV-Kürzungen von mehr als 30 Prozent als verfassungsrechtlich nicht zumutbar eingeschätzt.
- Plänen von Arbeitsministerium und Bundesagentur für Arbeit zufolge sollen noch höhere Kürzungen aber auch künftig möglich sein. - So sollen verschiedene Sanktionen kombiniert werden können, die die 30 Prozent zusammen deutlich überschreiten, heißt es in dem Entwurf." hartz-iv-bundesverfassungsgericht-kuerzungen-sanktionen |
Man fasst es nicht!
Was geht in den Köpfen von Leuten nur vor, die nur drei Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, was eindeutig feststellte, dass Hartz-IV-Kürzungen von 60 % verfassungswidrig sind, einen solchen Entwurf zu verantworten haben? Für mich ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass man eben nicht auf das entsprechende verfassungswidrige Druckmittel verzichten will und wenn man sich dafür noch so schäbige "Tricks" ausdenken muss. Zitat:
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Den Leuten werden ja nicht ohne Grund Leistungen gekürzt. Irgendwie finde ich die Debatte schräg und stark am Thema vorbei. Meine Frage wäre eher: Warum nehmen die Personen ihre Pflichttermine nicht wahr und schlagen Jobangebote aus?
Meine persönliche Meinung: Deutschland leistet sich einen viel zu großen Sozialstaat und das auch noch mit dem Gießkannenprinzip. Dazu noch die wahnsinnige Regulierungswut. Dazu kommt noch die fehlende finanzielle Bildung der Gesamtbevölkerung inkl. unserer Politiker. |
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Und was wären mögliche Antworten? |
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