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Mo77 07.11.2021 13:58

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1632083)
In DK wird das anders gehandhabt...
https://www.focus.de/panorama/neues-..._24401142.html

Da gibt es jetzt den Tatbestand der "Wahnsinnsfahrt"...
Gut, dass ich immer gps zur Geschwindigkeitsbestimmung aktiviere.
Tat finanziell auch bisher schon immer richtig weh.
https://www.bussgeldkataloge.de/gesc...ung-daenemark/
:Cheese:

Hier wird man nicht so schnell ausgewiesen - da reicht es nicht mit doppelt erlaubte Geschwindigkeit einen Unfall zu bauen.
Komisch ihn vorher noch über ein Jahr zu inhaftiern....

Körbel 07.11.2021 14:18

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1632072)
Das glaubt doch kein Erwachsener hier wirklich. Der fährt einfach weiter Auto, regulär wird man in D doch nur alle fünfzig Jahre mal im Straßenverkehr nach seinem Führerschein gefragt, wenn man nicht gerade Radfahrer jagt...

Naja er kann es ja riskieren weiter ohne Lappen sein Auto zu fahren, aber ein gewisses Restrisiko besteht dennoch, das sie ihn erwischen und dann wäre es richtig fatal für ihn.
Zumal es vielleicht auch sehr "nette Menschen" gibt, die ihn evtl anschwärzen.;)

dr_big 07.11.2021 15:45

In Nürnberg gab es doch auch so einen lustigen Menschen, der seinen Führerschein verloren hatte und dann immer demonstrativ mit dem Auto zu den Gerichtsverhandlungen gefahren ist.

Körbel 07.11.2021 16:40

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1632107)
In Nürnberg gab es doch auch so einen lustigen Menschen, der seinen Führerschein verloren hatte und dann immer demonstrativ mit dem Auto zu den Gerichtsverhandlungen gefahren ist.

"Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht"!:Lachen2:

PabT 13.11.2021 17:10

Zitat:

Zitat von Foxi (Beitrag 1631866)
Zur Klarstellung: Allein die "Nötigung" ist kein Kavaliersdelikt, sondern schlichtweg ein Straftatbestand (§ 240 StGB).

Ohne öffentliches Interesse aber Privatvergnügen. Ich wurde auf offener Straße von zwei Halbaffen festgehalten, die mich zwingen wollten, ein Beweismittel in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vernichten. Die Polizei hat mich befreit. Kein öffentliches Interesse, kein Job für die Staatsanwaltschaft.

Zitat:

Zitat von welfe (Beitrag 1632078)
Immerhin. Das Verfahren gegen einen SUV-Fahrer, der uns über 3 km verfolgt, ausgebremst (auf dem Radweg!) und beleidigt hatte - alles mit Handy dokumentiert, wurde eingestellt, weil der Fahrer in mehreren anderen Verfahren eine weit höhere Strafe zu erwarten hätte. Das war April 2020. Er fährt weiterhin sein Auto.

Es wird mit jedem Fall schwieriger, die Quasi-Aufforderung zur Selbstjustiz zu ignorieren, die zwischen den Zeilen der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens steht. Noch vergelte ich Unrecht nicht mit Unrecht, und ich hoffe, dass das so bleibt.

Matthias75 17.03.2022 20:44

Passt hier am Besten rein:

Tödlicher Unfall in NRW
SMS am Steuer – Fahrer muss fast zwei Jahre ins Gefängnis

Er schrieb eine Textnachricht – und übersah eine Mutter mit ihren Kindern: Das Urteil gegen einen Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen ist rechtskräftig. Das Gericht sprach von »erheblicher Verantwortungslosigkeit«.


Eine Haftstrafe ohne Bewährung hat mich schon überrascht, für jemand der vorher weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist. Ohne Wertung meinerseits, ob die Höhe der Strafe angemessen ist. Das kann ich nicht beurteilen. Ich hätte aber nicht mit einer Haftstrafe ohne Bewährung gerechnet.

Die Urteilsbegründung (im Artikel verlinkt) richtet sich überwiegend auf die Unaufmerksamkeit wegen der Handynutzung, weniger auf die überhöhte Geschwindigkeit (die auch nicht unerheblich gewesen sein dürfte, wenn er trotz Bremsversuch immer noch mehr als 10km/h zu schnell war).

In jedem Fall ein sehr deutliches Zeichen, das hoffentlich den einen oder anderen dazu bewegt, seine Aufmerksamkeit auf die Straße zu richten.

M.

LidlRacer 17.03.2022 21:03

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1651629)
Eine Haftstrafe ohne Bewährung hat mich schon überrascht, für jemand der vorher weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist. Ohne Wertung meinerseits, ob die Höhe der Strafe angemessen ist. Das kann ich nicht beurteilen. Ich hätte aber nicht mit einer Haftstrafe ohne Bewährung gerechnet.

Ohne Rechtsexperte zu sein, wäre ich eher überrascht, wenn es Bewährung gäbe.
Wenn man beim Autofahren schon meint, verbotene und potenziell gefährliche Sachen machen zu müssen, sollte man das auf übersichtliche Situationen beschränken, in denen man sicher sein kann, niemanden umzubringen.
Durch die Kombination von 2 solchen Sachen potenziert sich die Verantwortungslosigkeit.

iChris 17.03.2022 21:07

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1651629)
Passt hier am Besten rein:

Tödlicher Unfall in NRW
SMS am Steuer – Fahrer muss fast zwei Jahre ins Gefängnis

Er schrieb eine Textnachricht – und übersah eine Mutter mit ihren Kindern: Das Urteil gegen einen Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen ist rechtskräftig. Das Gericht sprach von »erheblicher Verantwortungslosigkeit«.


Eine Haftstrafe ohne Bewährung hat mich schon überrascht, für jemand der vorher weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist. Ohne Wertung meinerseits, ob die Höhe der Strafe angemessen ist. Das kann ich nicht beurteilen. Ich hätte aber nicht mit einer Haftstrafe ohne Bewährung gerechnet.

Die Urteilsbegründung (im Artikel verlinkt) richtet sich überwiegend auf die Unaufmerksamkeit wegen der Handynutzung, weniger auf die überhöhte Geschwindigkeit (die auch nicht unerheblich gewesen sein dürfte, wenn er trotz Bremsversuch immer noch mehr als 10km/h zu schnell war).

In jedem Fall ein sehr deutliches Zeichen, das hoffentlich den einen oder anderen dazu bewegt, seine Aufmerksamkeit auf die Straße zu richten.

M.

1 Jahr und 9 Monate + 10.000€ dafür, dass 2 kleine Kinder ohne ihre Mutter aufwachsen werden :Nee:
Da gehen ja einige länger für Steuerhinterziehung in den Knast - unverständlich


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