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Habe jetzt auch endlich mal geschafft die Box bis zum Ende zu Drucken, PETG hatte sich immer wieder gelöst (Nehme ich auch in Zukunft nicht mehr) und da die Box recht hoch ist, ist sie dann öfters mal umgefallen. Ist recht groß, da muss ein Schlauchreifen rein. Und ja, die Schraube ist noch zu lang.
Anhang 42030 Anhang 42029 |
Schaut genial aus, aber falls die Oberkante gerade ist, warum hast Du die Box dann nicht auf dem Kopf stehend gedrückt um die Stützstrukturen zu reduzieren?
Sowas Versuch ich auch mal umzusetzen. :Danke: T. |
Hallo,
gerade ist sie nicht, sondern angewinkelt, die Sitzklemme ist etwas verschoben. Auch hättest du beim Kopfdruck den Support dann von innen gehabt. Auf dem Kopf gedruckt sind es wohl auch 97 m an Material, so herum nur 88. Habe gerade nochmal geschaut. |
Zitat:
Sehr schön... |
Zitat:
Es muss ja nur schonmal irgendwo einer sowas ans Bike geschraubt haben bevor das Patent beantragt wurde, ansonsten sehe ich da nichts was patentiert werden kann. |
Zitat:
Zitat:
Auf die Zeichnungen gibt es keinen Patentschutz! Ein Patent gibt es nur für eine technische Idee, nicht für die Zeichnung dazu. Den Schutz hat man zudem nur, wenn man diesen beantragt und ein Schutzrecht erteilt bekommt. Auf die Zeichnung gibt es aber einen Urheberschutz. Das ist vermutlich der Punkt, den Heise meint. Wenn aber einer zu Hause selbst Konstruktionszeichnungen erstellt und diese frei anbietet, greift auch das Urheberrecht nicht mehr. Wie schon geschrieben: Patentschutz auf 3D-Geschichten ist aktuell ein heißes Thema in der Patentwelt, aber nach aktueller Meinung kaum greifbar, da technische Zeichnungen davon nicht erfasst sind. Wenn einer zu Hause eine Konstruktionszeichnung selbst erstellt und die zur freien Verfügung ins Netz stellt hat der ursprüngliche Konstrukteur kaum eine Möglichkeit dagegen vorzugehen. (Manche sind allerdings der Meinung, es wäre eine Vorbereitungshandlung zur Patentverletzung) Das Nachbauen zu Hause ist schon gar nicht greifbar, weil Patentschutz nur bei gewerblicher Anwendung greift. Das heißt, wenn einer die gedruckten Teile verkaufen will, könnte man, falls man ein Patent hätte, dagegen vorgehen. Der Charme des 3D-Drucks ist ja aber gerade, dass man zu Hause selbst basteln kann. Und gegen diese Bastler greift der Patentschutz nicht. Zitat:
M. |
Hallo,
3D Druck privat ist völlig ok, da kann man auch Produkte nachbauen oder scannen und dann selber drucken. Problem ist, wenn man Produkte nachbaut oder scannt und dann die Datei online anbietet (auch for free). Das ist der Punkt, der nicht erlaubt ist. Weiß jemand, ob man Patentanträge einsehen kann ? |
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