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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Kinder gibt, die in der Schule ausschließlich Spaß haben. Jedes Kind hat irgendeinen Aspekt in seiner Vita, über den andere Kinder die Chance hätten, Sprüche loszuwerden. Da gibt es
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Dich kenne ich ja beispielsweise auch nicht :Huhu: |
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Ich halte mich strikt an den Wortlaut der Texte, in denen die Grundrechte verfasst sind. Damit wird für mich die höchste Objektivität gewährleistet. Also wirf mir bitte nicht vor, ich eröffne eine neue Baustelle. Ich kann die Frage auch so formulieren: Hat ein Kind ein Grundrecht darauf bei seinen leiblichen Eltern aufzuwachsen? |
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Das ginge also nicht. Ich kann Dir jetzt gerade nicht ausführlich darauf antworten, da ich noch unterwegs bin und ohnehin auch gleich so richtig unterwegs bin... Falls ich es später schaffe, versuche ich es ausführlicher. |
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Bei Kindern sehe ich das anders. Weiß man, dass es die Kinder von Uwe und Kai schwer haben, sollte man darüber nachdenken, ob man sie ihnen gibt. Ansonsten würde man ja versuchen, mit den Kindern die Gesellschaft zu verbessern. Mit offenem Ausgang. |
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Einige, was sicher damit zusammenhängt, dass ich in einer Gegend mit einer großen LGBT-Community lebe. Mehrere in meinem engeren Bekanntenkreis, darunter einige, die ich Jahre gut zu kennen geglaubt hatte, bis ihr Coming-Out erfolgte. Spielt es eine Rolle für Dich, welche sexuelle Orientierung Dein Gegenüber z.B. in der Arbeit hat? |
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Dass die Gesellschaft noch nicht so weit ist, solche Lebens-/ Partnerschafts-/ Famlienmodelle zu tolerieren, mag durchaus stimmen. Wenn man das aber als Argument gegen diese Modelle anführt, beißt sich die Katze in den Schwanz. Die Gesellschaft wird sich, da bin ich mir sicher, relativ schnell daran gewöhnen. Hat sie in der Vergangenheit auch schon getan. Früher wurden auch "gemischtrassigen" Kindern eine schwere Schulzeit vorhergesagt. Heute kräht kein Hahn mehr danach, zumindest in den meisten Regionen Deutschlands. es ist auch noch nicht so lage her, das händchenhaltende oder sich in der Öffentlichkeit küssende gleichgeschlechtliche Paare nicht zum Stadtbild gehörten. M. |
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Ich freue mich auch auf deine Antwort, möchte jedoch zu Bedenken geben, dass es erstmal nicht um die Durchsetzbarkeit dieses Rechts geht, oder um Fallbeispiele. Ganz allgemein: Haben Kinder Grundanspruch auf ihre leiblichen Eltern, und wenn ja, steht das Adoptionsrecht dann nicht im ganzen im Widerspruch dazu? Und welches Recht wiegt dann mehr...und wer entscheidet das? |
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