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Zitat von sandmen
(Beitrag 1238027)
Allerdings meine ich, dass man als Athlet, der sich jahrelang in den Kaderstrukturen bewegt, so wie z.B. Rebbecca Robisch in gewissen Maße, dem Verbandsinteresse unterordnen sollte. Ihre Leistungsstand stellt sich ja seit dem Jungendalter als das Produkt einer klassischen DTU-Kaderkarriere dar. Das letzte halbe Jahr Privattrainer ist dabei eher von untergeordneter Bedeutung. Ein Aspekt ist auch, dass sie wohl Mitglied der Sportfördergruppe der Bundeswehr ist oder war.
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Auf Rebecca Robisch den Finger zu richten, weil sie es wagte die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates zu beanspruchen geht nicht.
Genauso greift es zu kurz, das DIS-Urteil auf eine Befangenheit von Claudia Wisser zurückzuführen. Ich bin überzeugt, dass andere Juristen zu einem ähnlichen Schluss gekommen wären.
Es wäre Aufgabe der DTU gewesen, klare, nachvollziehbare Kriterien für eine Nominierung zu vereinbaren. Stattdessen wollte man Willkür walten lassen - der eine sollte aus verbandspolitischen Gründen, der andere aus teamtaktischen nach Rio. Das ist Naivität, zu glauben damit durch zu kommen.
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Zitat von sandmen
(Beitrag 1238027)
Ob es dem Gedanke des Fairplays zuwider läuft, wenn im Rahmen des Reglements Helferleistungen geleistet werden, wage ich mal zu bezweifeln. Dann müsste es ja in der ersten Bundesliga Disqualifikationen hageln. Oder bei den Mannschaftskämpfen bei denen starke Radfahrer sich auf der Radstrecke in den Wind stellen und danach vor dem Laufen aussteigen. Will das Triathlonreglement wirklich signifikante Unterstützungsleistungen verhindern, dann müsste es Windschattenschwimmen und Windschattenradfahren generell verbieten.
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Der Vergleich hingt mehrfach.
In der Bundesliga starten alle Teams mit der gleiche Anzahl Personen, bei Olympia variiert die Teamstärke um den Faktor drei.
Dagegen existiert die von Dir geforderte Einschränkung von Unterstützungsleistungen bei Triathlon-Team-Wettkämpfen bereits, siehe z.B. DTU-Sportordnung §52ff.
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