Zitat:
Zitat von qbz
(Beitrag 1775118)
Im GG Art. 87a steht nämlich:
(1a) Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. .
D.h ohne GG-Änderung geht es IMHO nicht, jetzt 400 Milliarden zu beschliessen!
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Ebenfalls recherchiert habe ich, ob der alte Bundestag über das Sondervermögen beschliessen kann.
Kurz-Antwort: formal korrekt, politisch inkorrekt.
Kurz zusammengefasst:
* Verfassungsgemäß: Ist der alte Bundestag noch im Amt und werden die verfassungsrechtlichen Mehrheiten (z. B. 2/3-Mehrheit bei einer Grundgesetzänderung) korrekt erzielt, so ist ein Beschluss in dieser Übergangsphase verfassungskonform.
* Politisch umstritten: Aus politischer Sicht mag das Vorgehen als Umgehung der aktuellen Wählerstimmen kritisiert werden, was zu erheblichen Kontroversen führen kann.
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