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LidlRacer 04.02.2012 21:06

Rückblickend sehr interessant, wie gut dieser weitgehend unbeachtete Artikel im April 2011 über den Erfurt-Fall war:

Dopingermittlungen gegen Erfurter Mediziner - Staatsanwaltschaft durchsucht Olympiastützpunkt und Arztpraxis
Von Grit Hartmann


Abgesehen von der Namensliste wissen wir heute nicht viel mehr.

Straik 05.02.2012 14:46

Hei Lidl, danke für deine Recherchen.

Immer sehr aufschlußreich:Blumen:

LidlRacer 05.02.2012 15:16

@Straik
Danke :) , hab ich bei Jens Weinreich gefunden. Noch aufschlussreicher!

LidlRacer 06.02.2012 13:20

Hajo Seppelt hat gestern noch mal nachgelegt:
https://www.sportschau.de/sp/layout/....jsp?id=149855

Dabei wird u.a. der Erfurt-Fall mit dem des Ösi-Trainers Walter Mayer, der auch zu Wort kommt, quasi gleichgesetzt.
Das scheint mir aber zumindest etwas verkürzt. Damals ging es im Gegensatz zu Erfurt u.a. um "Blutbeutel", und Mayer hatte noch jede Menge mehr auf dem Kerbholz.

Ansonsten wird noch mal ordentlich bekräftigt, wie klar das Verbot schon lange gewesen sein soll. Pechstein versucht, mit Nada/Wada-Mails dagegen zu halten, die das weniger klar erscheinen lassen.
Diese und noch mehr Links dazu:
www.cycling4fans.de/index.php?id=238

Hafu 07.02.2012 18:32

Noch mal neues von unser aller Liebling Claudia -ich bin Opfer- Pechstein:

Die ganze Verteidigungsstrategie von Pechstein und von Franke beruht ja aktuell auf der Argumentation:
50ml blutentnahme und rückführung nach UV-Betrahlung ist erlaubt, da Injektion, mehr als 50ml= Infusion und daher verboten.

Wir haben ja schon oben diskutiert, dass diese Argumentation falsch ist, da die Unterscheidung zwischen Injektion und Infusion nur für prinzipiell erlaubte Flüssigkeiten, wie z.B. NaCl-Lösung oder Glucose-Lösung gilt, während die Injekion von Blut egal in welcher Menge schon immer verboten war und ist.

Alle befragten Radsportler z.B. ebenso wie Pechstein selbst haben aber immer in überrschender Detailliebe betont, dass ihnen nur jeweils 50ml Blut entnommen werden musste

Die TAZ hat nunmehr
zu Recht angemerkt, dass wer 50ml Blut entnommen bekommt, das für eine UV-Bestrahlung vorgesehen ist, der bekommt anschließend 60ml Blut zurückinjiziert, da das Blut ja schließlich noch mit NatriumCitrat (Man benötigt dafür ca. 10ml) versetzt werden muss, um eine Gerinnung des entnommenen Blutes zu vermeiden. D.h. auch hier wäre die Grenze zwischen Injektion und Infusion eindeutig überschritten!

Megalodon 07.02.2012 19:24

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 709449)
Noch mal neues von unser aller Liebling Claudia -ich bin Opfer- Pechstein:

Die ganze Verteidigungsstrategie von Pechstein und von Franke beruht ja aktuell auf der Argumentation:
50ml blutentnahme und rückführung nach UV-Betrahlung ist erlaubt, da Injektion, mehr als 50ml= Infusion und daher verboten.

Wir haben ja schon oben diskutiert, dass diese Argumentation falsch ist, da die Unterscheidung zwischen Injektion und Infusion nur für prinzipiell erlaubte Flüssigkeiten, wie z.B. NaCl-Lösung oder Glucose-Lösung gilt, während die Injekion von Blut egal in welcher Menge schon immer verboten war und ist.

Alle befragten Radsportler z.B. ebenso wie Pechstein selbst haben aber immer in überrschender Detailliebe betont, dass ihnen nur jeweils 50ml Blut entnommen werden musste

Die TAZ hat nunmehr
zu Recht angemerkt, dass wer 50ml Blut entnommen bekommt, das für eine UV-Bestrahlung vorgesehen ist, der bekommt anschließend 60ml Blut zurückinjiziert, da das Blut ja schließlich noch mit NatriumCitrat (Man benötigt dafür ca. 10ml) versetzt werden muss, um eine Gerinnung des entnommenen Blutes zu vermeiden. D.h. auch hier wäre die Grenze zwischen Injektion und Infusion eindeutig überschritten!

Es sind trotzdem nur 50ml Blut, die rückinfusioniert werden. Plus eben diese 10ml NaCi.

Hafu 07.02.2012 22:21

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 709457)
Es sind trotzdem nur 50ml Blut, die rückinfusioniert werden. Plus eben diese 10ml NaCi.

Das zurückführen von Blut war bisher gemäß Paragraph M1 immer verboten .

Die intravenöse Gabe von sonstigen Flüssigkeiten war demgegenüber gemäß Paragraph M2 erst bei Gabe von mehr als 50ml verboten.

Zitat:

In der "Medizinischen Information" der Wada des Jahres 2010, die sich auf die Wada-Verbotsliste bezieht, heißt es, dass intravenöse Infusionen seit 2005 verboten sind, für Injektionen mit einer Spritze gelte jedoch, dass die Gabe von "fluids or other liquid substrates" bis zu einer Größenordnung von 50 Millilitern erlaubt sei.

Da das Ganze formuliert wurde, um die künstliche Manipulation des Blutvolumens (und auch des Körpergewichts; bei Boxern etwa) zu verhindern, sagt der gesunde Menschenverstand, dass mit "fluid or other liquid substances" nicht Blut gemeint ist, sondern erlaubte Flüssigkeiten wie Kochsalzlösung. Außerdem ist in Betracht zu ziehen, dass Franke 60 Milliliter rückführte, weil er die 50 Milliliter Blut mit 10 Millilitern Natriumcitrat (verhindert die Gerinnung von Blutproben) versetzte. Es geht also um Detailfragen, die wohl Gutachter und Experten vor Gericht zu klären haben.

Kurt D. 08.02.2012 14:54

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 705807)
Ja, und zwar zu recht. Ich kann mich aber nicht der Meinung anschließen, wir wären deshalb auf dem deutschen Auge blind. Ganz im Gegenteil. Die deutschen Dopingsünder fallen tiefer als alle anderen.

Grüße,
Arne

...:Huhu: na ja, so tief fallen sie nun auch wieder nicht. Wenn J.U. nun neuerdings schon wieder Werbung für ALPECIN macht, tut er dies mit Sicherheit nicht umsonst!
PS: ALPECIN das ist die Firma mit dem Werbespruch: "Doping für die Haare"! :)


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