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Rückblickend sehr interessant, wie gut dieser weitgehend unbeachtete Artikel im April 2011 über den Erfurt-Fall war:
Dopingermittlungen gegen Erfurter Mediziner - Staatsanwaltschaft durchsucht Olympiastützpunkt und Arztpraxis Von Grit Hartmann Abgesehen von der Namensliste wissen wir heute nicht viel mehr. |
Hei Lidl, danke für deine Recherchen.
Immer sehr aufschlußreich:Blumen: |
@Straik
Danke :) , hab ich bei Jens Weinreich gefunden. Noch aufschlussreicher! |
Hajo Seppelt hat gestern noch mal nachgelegt:
https://www.sportschau.de/sp/layout/....jsp?id=149855 Dabei wird u.a. der Erfurt-Fall mit dem des Ösi-Trainers Walter Mayer, der auch zu Wort kommt, quasi gleichgesetzt. Das scheint mir aber zumindest etwas verkürzt. Damals ging es im Gegensatz zu Erfurt u.a. um "Blutbeutel", und Mayer hatte noch jede Menge mehr auf dem Kerbholz. Ansonsten wird noch mal ordentlich bekräftigt, wie klar das Verbot schon lange gewesen sein soll. Pechstein versucht, mit Nada/Wada-Mails dagegen zu halten, die das weniger klar erscheinen lassen. Diese und noch mehr Links dazu: www.cycling4fans.de/index.php?id=238 |
Noch mal neues von unser aller Liebling Claudia -ich bin Opfer- Pechstein:
Die ganze Verteidigungsstrategie von Pechstein und von Franke beruht ja aktuell auf der Argumentation: 50ml blutentnahme und rückführung nach UV-Betrahlung ist erlaubt, da Injektion, mehr als 50ml= Infusion und daher verboten. Wir haben ja schon oben diskutiert, dass diese Argumentation falsch ist, da die Unterscheidung zwischen Injektion und Infusion nur für prinzipiell erlaubte Flüssigkeiten, wie z.B. NaCl-Lösung oder Glucose-Lösung gilt, während die Injekion von Blut egal in welcher Menge schon immer verboten war und ist. Alle befragten Radsportler z.B. ebenso wie Pechstein selbst haben aber immer in überrschender Detailliebe betont, dass ihnen nur jeweils 50ml Blut entnommen werden musste Die TAZ hat nunmehr zu Recht angemerkt, dass wer 50ml Blut entnommen bekommt, das für eine UV-Bestrahlung vorgesehen ist, der bekommt anschließend 60ml Blut zurückinjiziert, da das Blut ja schließlich noch mit NatriumCitrat (Man benötigt dafür ca. 10ml) versetzt werden muss, um eine Gerinnung des entnommenen Blutes zu vermeiden. D.h. auch hier wäre die Grenze zwischen Injektion und Infusion eindeutig überschritten! |
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Die intravenöse Gabe von sonstigen Flüssigkeiten war demgegenüber gemäß Paragraph M2 erst bei Gabe von mehr als 50ml verboten. Zitat:
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PS: ALPECIN das ist die Firma mit dem Werbespruch: "Doping für die Haare"! :) |
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