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Flow 15.06.2021 19:19

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1606592)
Nein, es schwebt bald nichts mehr.
Bundesnotbremse läuft Ende Juni aus.
https://www.dw.com/de/bundesregierun...den/a-57733961

Daraus :
Zitat:

Das bundeseinheitliche Vorgehen sei mit Bedacht bis zum 30. Juni befristet worden, sagte Merkel. Sie machte zugleich für den Fall wieder bundesweit steigender Infektionszahlen deutlich: "Sollte sich etwas entwickeln durch Mutationen, was wir alles nicht hoffen, dann können wir das jederzeit reaktivieren."
Hat jemand die Freundlichkeit und Kenntnis, das juristisch kurz zu beleuchten ?

Habe mich selbst nur wenig damit befaßt. Soweit ich es zur Kenntnis genommen habe, ist "die Notbremse" ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz.
Was bedeutet "auslaufen" ? Ist dieses Gesetz ab dann "nicht mehr existent", exakt wie zuvor ?
Was bedeutet "reaktivieren" ? Muß das Gesetz neu vom Bundestag beschlossen werden ? Oder kann die Exekutive das "doch noch irgendwie existente Gesetz" unter Umgehung der Legislative "reaktivieren" ?

LidlRacer 15.06.2021 21:25

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1606596)
Daraus :
Hat jemand die Freundlichkeit und Kenntnis, das juristisch kurz zu beleuchten ?

Habe mich selbst nur wenig damit befaßt. Soweit ich es zur Kenntnis genommen habe, ist "die Notbremse" ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz.
Was bedeutet "auslaufen" ? Ist dieses Gesetz ab dann "nicht mehr existent", exakt wie zuvor ?
Was bedeutet "reaktivieren" ? Muß das Gesetz neu vom Bundestag beschlossen werden ? Oder kann die Exekutive das "doch noch irgendwie existente Gesetz" unter Umgehung der Legislative "reaktivieren" ?

Bin kein Jurist, kann aber dies darlegen:

Dies ist das Gesetz, durch das das Infektionsschutzgesetz geändert und damit u.a. die Notbremse eingebaut wurde:
https://www.bgbl.de/fileadmin/user_u...gerversion.pdf

Die Notbremse findet sich im Wesentlichen(?) in diesem hinzugefügten § 28b:
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

Darin ist diese Befristung enthalten:
"(10) Diese Vorschrift gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag, längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021. Dies gilt auch für Rechtsverordnungen nach Absatz 6."

Daraus würde ich laienhaft schließen, dass lediglich $ 28b ausläuft, während andere Änderungen (z.B. § 28c) weiter gelten.

Natürlich kann der Bundestag jederzeit ein neues Gesetz mit ähnlichem oder anderem Inhalt beschließen .

keko# 16.06.2021 08:17

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1606596)
...
Habe mich selbst nur wenig damit befaßt. Soweit ich es zur Kenntnis genommen habe, ist "die Notbremse" ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz.
Was bedeutet "auslaufen" ? Ist dieses Gesetz ab dann "nicht mehr existent", exakt wie zuvor ?
Was bedeutet "reaktivieren" ? Muß das Gesetz neu vom Bundestag beschlossen werden ? Oder kann die Exekutive das "doch noch irgendwie existente Gesetz" unter Umgehung der Legislative "reaktivieren" ?

Ich habe das so verstanden, dass das Gesetz da ist, aber immer wieder aktiviert werden muss. Ähnlich wie Bayern den Katastrophenfall ausrufen kann.
Dazu wird es künftig wohl kaum mehr lange Wartezeiten bei der Impfstoffproduktion geben. Prozesse bzgl der Impfung werden zukünftig wohl vermehrt digitalisiert.
Salopp gesagt: die nächste Welle kann kommen ;-)
Im Fokus wird nun wohl vermehrt die Weltbevölkerung liegen, die bis Ende 2022 durchgeimpft werden soll. Die wohlhabenden Länder sehe ich in trockenen Tüchern.

Matthias75 16.06.2021 08:39

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1606613)
Daraus würde ich laienhaft schließen, dass lediglich $ 28b ausläuft, während andere Änderungen (z.B. § 28c) weiter gelten.

Was ja auch durchaus Sinn machen würde, denn §28b bezieht sich auf
Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus- Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung
während sich §28c auf
Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen
bezieht.

Letzterer bezieht sich nicht auf Einschränkungen der Grundrechte und ist spätestens dann hinfällig, wenn alle wieder alles dürfen.

M.

LidlRacer 16.06.2021 18:58

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1605898)
Interessant, aber leider nicht beruhigend:

Auch die Daten zur Verbreitung von Delta, gehören zu denen, die man besser nicht einfach so glaubt. Auch diese verändern sich rückwirkend durch spätere Meldungen - und i.d.R. nicht zum Vorteil!

Hier der aktuelle Bericht vom RKI:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...ublicationFile

Man beachte die Tabelle auf S. 8!
Dort haben wir jetzt einen kontinuierlichen Anstieg des Anteils von Delta (B.1.617.2) bis KW 20 auf 3,1%. In KW 21 scheint es auf 2,5 % gefallen zu sein, was man beruhigend finden könnte, wenn es nicht sehr unwahrscheinlich wäre.

In der Vorwoche sah es im Prinzip genauso aus:
Da ging der kontinuierliche Anstieg bis KW 19 auf 2,4 % - gefolgt von einem scheinbaren Abfall auf 2,1 %.

Das sieht nicht nach einem zufälligen sondern nach einem systematischen Fehler aus.

Habe mir die 4 letzten Wochenberichte angeschaut - praktisch immer führen die Nachmeldungen zur Erhöhung des Anteils von Delta, und das betrifft immer besonders die letzte gemeldete Woche.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...e-VOC-tab.html

Das Fernsehen ist voll von Lockerungsorgien. Schulen, Kneipen, EM, ...
Delta wird bald seine Freudentänze twittern:
https://twitter.com/B1_617

Weiter geht's - der frische Bericht des RKI zu den "Variants of Concern" ist online:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...e-VOC-tab.html

Erwartungsgemäß wurden die Daten für den Anteil von Delta der letzten 2 Wochen des alten Berichts nach oben korrigiert:
KW 20 3,1% => 3,2%
KW 21 2,5% => 3,7%

Krasser ist aber die aktuellste Woche:
KW 22 6,2%

Die endete übrigens vor 10 Tagen (6.6.) - es ist also davon auszugehen, dass wir aktuell schon deutlich höher liegen.

noam 16.06.2021 19:08

Und wo ist das Problem solange der R Wert sich dadurch nicht signifikant erhöht?

LidlRacer 16.06.2021 19:14

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1606757)
Und wo ist das Problem solange der R Wert sich dadurch nicht signifikant erhöht?

Selbstverständlich wird er sich erhöhen. Es ist doch bekannt, dass Delta ca. 40 % infektiöser ist als Alpha.

Wie in GB wird Delta hier bald dominant sein, und dann wird die Inzidenz wohl auch hier wieder steigen.

In GB hat sich die Inzidenz seit dem Minimum vor ein paar Wochen inzwischen ca. vervierfacht.
https://www.worldometers.info/coronavirus/country/uk

Weißer Hirsch 16.06.2021 19:29

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1606755)
Weiter geht's - der frische Bericht des RKI zu den "Variants of Concern" ist online:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...e-VOC-tab.html

Erwartungsgemäß wurden die Daten für den Anteil von Delta der letzten 2 Wochen des alten Berichts nach oben korrigiert:
KW 20 3,1% => 3,2%
KW 21 2,5% => 3,7%

Krasser ist aber die aktuellste Woche:
KW 22 6,2%

Die endete übrigens vor 10 Tagen (6.6.) - es ist also davon auszugehen, dass wir aktuell schon deutlich höher liegen.

Ich hoffe Dich etwas beruhigen zu können... Die absoluten Fallzahlen sind um ca. den Faktor 2.5 von KW 20 zu 22 gesunken (52.844 zu 20.729).

Heißt, dass eine Verdoppelung des Anteils immer noch eine Reduzierung der absolut auftretenden Variante bedeutet. Klingt doch wesentlich besser 😀


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