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Habe mich selbst nur wenig damit befaßt. Soweit ich es zur Kenntnis genommen habe, ist "die Notbremse" ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz. Was bedeutet "auslaufen" ? Ist dieses Gesetz ab dann "nicht mehr existent", exakt wie zuvor ? Was bedeutet "reaktivieren" ? Muß das Gesetz neu vom Bundestag beschlossen werden ? Oder kann die Exekutive das "doch noch irgendwie existente Gesetz" unter Umgehung der Legislative "reaktivieren" ? |
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Dies ist das Gesetz, durch das das Infektionsschutzgesetz geändert und damit u.a. die Notbremse eingebaut wurde: https://www.bgbl.de/fileadmin/user_u...gerversion.pdf Die Notbremse findet sich im Wesentlichen(?) in diesem hinzugefügten § 28b: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html Darin ist diese Befristung enthalten: "(10) Diese Vorschrift gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag, längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021. Dies gilt auch für Rechtsverordnungen nach Absatz 6." Daraus würde ich laienhaft schließen, dass lediglich $ 28b ausläuft, während andere Änderungen (z.B. § 28c) weiter gelten. Natürlich kann der Bundestag jederzeit ein neues Gesetz mit ähnlichem oder anderem Inhalt beschließen . |
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Dazu wird es künftig wohl kaum mehr lange Wartezeiten bei der Impfstoffproduktion geben. Prozesse bzgl der Impfung werden zukünftig wohl vermehrt digitalisiert. Salopp gesagt: die nächste Welle kann kommen ;-) Im Fokus wird nun wohl vermehrt die Weltbevölkerung liegen, die bis Ende 2022 durchgeimpft werden soll. Die wohlhabenden Länder sehe ich in trockenen Tüchern. |
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Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus- Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigungwährend sich §28c auf Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personenbezieht. Letzterer bezieht sich nicht auf Einschränkungen der Grundrechte und ist spätestens dann hinfällig, wenn alle wieder alles dürfen. M. |
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https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...e-VOC-tab.html Erwartungsgemäß wurden die Daten für den Anteil von Delta der letzten 2 Wochen des alten Berichts nach oben korrigiert: KW 20 3,1% => 3,2% KW 21 2,5% => 3,7% Krasser ist aber die aktuellste Woche: KW 22 6,2% Die endete übrigens vor 10 Tagen (6.6.) - es ist also davon auszugehen, dass wir aktuell schon deutlich höher liegen. |
Und wo ist das Problem solange der R Wert sich dadurch nicht signifikant erhöht?
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Wie in GB wird Delta hier bald dominant sein, und dann wird die Inzidenz wohl auch hier wieder steigen. In GB hat sich die Inzidenz seit dem Minimum vor ein paar Wochen inzwischen ca. vervierfacht. https://www.worldometers.info/coronavirus/country/uk |
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Heißt, dass eine Verdoppelung des Anteils immer noch eine Reduzierung der absolut auftretenden Variante bedeutet. Klingt doch wesentlich besser 😀 |
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