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Sich gegen irgendetwas auszusprechen ist schon was anderes, als eindeutig ein Verbot zu bestätigen. Wäre es eindeutig verboten gewesen, hätte die NADA wohl schon 2007 etwas unternehmen müssen. |
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Ich stimme dir in dem Punkt zu: Wäre die Nada bereits 2007 davon ausgegangen das die Methode eindeutig verboten ist, hätte Sie sofort Ermittlungen aufnehmen und betroffene Sportler sperren müssen. Sie war sich offenbar nicht so sicher, dass es gerichtsfest ist. |
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Soll das eine Anspielung darauf sein, dass die UV-Behandlung angeblich erst neuerdings verboten sei? Dies ist nämlich falsch...
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Dann hätte sich die NADA 2007 auch eindeutig äußern und etwas unternehmen können. Hier noch ein sehr interessanter Artikel über die u.a. juristischen Schwierigkeiten bei der Dopingverfolgung in diesem und anderen Fällen: Riss in der Kette "Würde die Nada in den 30 von der Staatsanwaltschaft genannten Fällen rund um den Erfurter Mediziner F. gleichzeitig das volle Programm fahren, dann stünde bei einer Niederlage vor dem Deutschen Sport-Schiedsgericht (DIS) wohl die Existenz der Institution auf dem Spiel." |
Also wenn ich nicht ganz falsch liege, ist das Rückführen von Vollblut in irgendeiner Art und Menge verboten. Die UV-Bestrahlung nicht, oder?
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Ja, Blut raus und wieder rein: Verboten.
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1. Unterfinanzierung der Doping-bekämpfenden Institutionen 2. fehlendes Anti-doping-Gesetz in Deutschland (sodass, die Ermittlungsmethoden, die z.B. der Polizei zur Verfügung stehen fast nie in Anspruch genommen werden dürfen) 3. fehlendes Interesse der Fachsportverbände/ zuständigen Funktionäre an einer nachhaltigen Dopingbekämpfung (Angst vor schlechtem Image bei bekannt werdenen Dopingfällen, Angst vor weniger Medaillen, Angst vor schlechter Presse) |
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