powermanpapa |
31.01.2008 21:08 |
Zitat:
Zitat von neonhelm
(Beitrag 65313)
Es ist dir ja unbenommen.
Nur so als Beispiel: Werde ich arbeitslos, habe ich aufgrund meiner geleisteten Zahlungen in Normalfall ein Jahr Zeit, mich neu zu orientieren, ohne dass ich verhungere, obdachlos werde oder mich irgendjemand zwangsverpflichtet. Sollte ich danach immer noch nicht wissen, was ich will, gewährt mir die Gesellschaft weiterhin Essen und Unterkunft und Unterstützung. Ich finde das im historischen Vergleich schon ganz schön frei...
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da gehts dir aber anders als mir
als Selbständiger krieg ich wohl nicht mal mehr nen feuchten Händedruck wenn mich meine Kunden nicht mehr wollen
---ich weiss garnicht, steht mir da eigentlich auch H4 zu? oder gibts noch Sozialhilfe wenn man pleite geht
---aber achwas, dann geh ich nach Dublin und reparier dem Dude seine Birnen
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