swimslikeabike |
13.04.2009 20:57 |
Zitat:
Zitat von matwot
(Beitrag 213916)
Nein, die Kosten für die Versicherung -Bedingung hin oder her- sind nie Bestandteil des effektiven Jahreszinsen nach PangV, insofern bei allen Banken beliebtes Instrument zur Aufbesserung der Margen bei Ausweis eines optisch günstigen Nominal- oder meinetwegen auch Effektivzinses.
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PAngV:
§6
(3) In die Berechnung des anzugebenden Vomhundertsatzes sind die Gesamtkosten des Kredits für den Kreditnehmer einschließlich etwaiger Vermittlungskosten mit Ausnahme folgender Kosten einzubeziehen:
(...)
5.
Kosten für Versicherungen oder Sicherheiten; es werden jedoch die Kosten einer Versicherung einbezogen, die die Rückzahlung an den Darlehensgeber bei Tod, Invalidität, Krankheit oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers zum Ziel haben, über einen Betrag, der höchstens dem Gesamtbetrag des Kredits, einschließlich Zinsen und sonstigen Kosten, entspricht, und die der Darlehensgeber zwingend als Bedingung für die Gewährung des Kredits vorschreibt.
Also: Wenn Bedingung, dann muss es mit in den Effektivzins.
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