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dude 13.04.2009 00:15

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 213676)
Kann man das evtl. als Mordversuch ansehen?

Welcher Tatbestand?

"§ 211 Mord.

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."

Ravistellus 13.04.2009 00:15

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 213680)
da wer`n`s mit Sicherheit a Teilschuld kriegen"

War es denn ein Radweg, der als solcher ausgeschildert war? Wenn er nicht ausgeschildert ist, ist die Benutzung auch nicht verpflichtend. Ich erlebe das in Berlin auch öfter - allerdings bisher ohne dass man mich gleich umbringen wollte - weil mir viele Radwege zu gefährlich sind. Im Allgemeinen fühle ich mich auf der Straße sicherer. Und es gibt in Berlin viele Radwege, die nicht ausgeschildert sind und die ich deshalb auch nicht benutzen muss. Das begreifen die meisten Autofahrer aber nicht.

Ansonsten: Was Du jetzt tun und lassen sollst, kann Dir verbindlich nur ein guter Anwalt sagen.

Für Berlin würde ich ja sagen, dass es mehr asoziale Radfahrer als asoziale Autofahrer gibt - tut weh, erlebe ich aber jeden Tag und bin ja selber auch nur Radfahrer, habe kein Auto. Aber sowas habe ich echt noch nicht gehört. Das erinnert mich an die Schlussszene von Easy Rider. Zum Glück bist Du besser weggekommen.

Ravistellus

Thorsten 13.04.2009 00:19

Hoffe stark, dass dem Typen der Lappen entzogen wird, dann darf er selber mal Fahrrad fahren. Vielleicht denkt seine Gehirnzelle dann ein wenig anders darüber.

Ansonsten gute Besserung!

Ravistellus 13.04.2009 00:19

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 213692)
Welcher Tatbestand?

"§ 211 Mord.

Das nun nicht gleich, aber schwere Körperverletzung ist es ja schon, bei der eine Todesfolge billigend in Kauf genommen worden wäre. Dann wäre es evtl. sogar versuchter Totschlag, denn ein Vorsatz lag ja vor. Die Frage ist, ob der Vorsatz nachweisbar ist. Aber da wird dem Staatsanwalt schon was zu einfallen.

Ravistellus

Falko 13.04.2009 00:21

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 213689)
Das ist nicht auszuschliessen, duerfte aber deutlich weniger als die Haelfte sein. Beim Verkehrsanwalt unbedingt darauf draengen, dass die Sache auch strafrechtlich verfolgt wird. Ich hatte vor Jahren einen ganz aehnlichen Fall, der fuer den Autofahrer mit 500 DM Busse endete, weil meine Anwaeltin den Finger nicht draufhatte - das war's! Trotz Unfallflucht kein Fuehrerscheinentzug.
Beim naechsten Unfall (...) den Polizisten darauf hinweisen, dass der Fahrer nach Deinem Empfinden stark nach Alkohol roch.

Rad fotographieren, Klamotten nicht waschen, aufbewahren. Kaufzettel noch vorhanden?

Klamotten sind noch nicht gewaschen und sehen recht zerfetzt aus, Kaufzettel (Rad) nicht mehr vorhanden...war ein Gebrauchtkauf (aber selbes Modell gibt es bei Rose zu kaufen)
Das mit dem Alkohol habe ich mir auch schon überlegt....es war kurz nach drei....bestes Biergartenwetter....seine Frau meinte zur Polizei, dass der Mann mit dem Auto unterwegs sei...und..hm...es geht mir nicht in den Kopf, dass man nüchtern solche Dinge fabriziert. Evtl. schläft er nur irgendwo seinen Rausch aus und geht dann zur Polizei?

Zum Thema Radweg: Gab es da nicht mal ein Urteil von wegen Zumutbarkeit etc? Wie gesagt...wollte nicht mehr um Scherben und Steine kurven...und da Aufgrund des Feiertages kaum Verkehr auf der Straße war habe ich die Straße für die bessere Alternative gehalten.

Thorsten 13.04.2009 00:22

Zitat:

Zitat von Ravistellus (Beitrag 213693)
Und es gibt in Berlin viele Radwege, die nicht ausgeschildert sind und die ich deshalb auch nicht benutzen muss.

:confused:
Was sind Radweg, die nicht ausgeschildert sind? Ich dachte, wenn es als Radweg ausgeschildert ist, dann ist es einer und wenn es nicht als Radweg ausgeschildert ist, dann ist es auch keiner. Was gibt es dazwischen? Oder meinst du die Fußwege mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei"? Die benutze ich lieber auch nicht, wenn die Straßenbenutzung nicht lebensgefährlich ist.

Falko 13.04.2009 00:23

Ob der Radweg ausgeschildert war kann ich nicht mit Sicherheit sagen...aber ich gehe einfach mal davon aus.

Falko 13.04.2009 00:28

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 213691)
Noch vergessen: dokumentiere den Zustand des Radwegs, damit Du eine Begründung hast, warum Du da nicht drauf gefahren bist.

Scheiße....den Geistesblitz hätte ich eher gebraucht. :(
Bin inzwischen schon wieder daheim, da mich die Kavallerie (Freundin) abgeholt und wieder nach Plattling gebracht hat.
Sind knapp 120km bis dorthin....


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