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Volkeree 15.03.2009 01:51

Zitat:

Zitat von matwot (Beitrag 203228)
Also,
die beschriebenen Aktionen dürften eine Nötigung darstellen und das wäre dann ein Straftatbestand. Also: Zeugen suchen und anzeigen, dann bekommen die Herren (oder Damen) Besuch vom Staatsanwalt. ....

Ich denke mal das mit der Nötigung wird schwer sein. Es sei denn man könnte ihm beweisen, dass er mit seiner Aktion bewirken wollte, dass ich nie wieder diese Straße nutze.

Zitat:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Deichman 15.03.2009 07:11

Hatte sowas auch schon. Knapp überholt, dann hat er Rückwärtsgang reingelegt und voll in meine Richtung. Wollte mir eine Standpauke geben. Kein Radweg weit und breit. Habe ihm die Stvo zitiert und ihm Unwissenheit attestiert. Aufklärung sinnlos. Er hat mich beleidigt.
Leicht genervt habe ich meine Traingsfahrt fortgesetzt und bin zur nächsten Wache.
Hab mir bis dahin die Nummer gemerkt und einen "offensichtlich Betrunkenen" bei der Polizei gemeldet. Da war der Beamte recht hellhörig. :cool: Vielleicht hilft das: der Lüge mit einer Lüge begegnen.

handbremse 15.03.2009 08:07

Zitat:

Zitat von Deichman (Beitrag 203266)
Hab mir bis dahin die Nummer gemerkt und einen "offensichtlich Betrunkenen" bei der Polizei gemeldet. Da war der Beamte recht hellhörig. :cool: Vielleicht hilft das: der Lüge mit einer Lüge begegnen.

Die Variante gefällt mir. Ich glaube, dass "direkte Gegenwehr" mit Wasserflasche oder ähnlichem solche Situation, die ja auf Ärger angelegt sind, nur verschärfen und letztlich nix bringen. Besser cool bleiben :cool: , Nummer merken und Anzeige erstatten.
handbremse

KingMabel 15.03.2009 10:53

Endlich mal ein Problem, dass ich sehr wahrscheinlich nicht haben werde :Lachanfall:
Hat das Endlich auch mal einen Vorteil :)

Aber mal ernsthaft:
Das ist meienr Meinung nach mehr als eine Sachbeschädigung oder Gefährdung des Strassenverkehrs. Scheibenwischwasser in den Augen! Das kann gar nicht so harmlos sein! Vor allem wenn man es nicht schnellstmöglich auswaschen kann!

Auf jeden Fall zu Protokoll bringen! Evtl. liegt ja schon mehr gegen ihn vor und irgendwann wird bestimmt mal jemand stutzig und evtl. regt sich ja etwas mehr. Vielleicht macht er es ja auch mal so, dass es Zeugen gibt und wird deshalb zur Rechenschaft gezogen. Evtl. gibts dann noch eine zusätzlich auf den Deckel!

keko 15.03.2009 11:06

Zitat:

Zitat von matwot (Beitrag 203228)
Auf keinen Fall selbst in tätliche Auseinandersetzungen hineinziehen lassen.

Stimmt! Es sei denn zur Selbstverteidigung. Ansonsten immer cool bleiben, sich nicht provozieren lassen. Das ist es nämlich, was "sie" wollen. Stattdessen Auto+Nummernschild merken. Erfahrungsgemäss trifft man sich im Leben immer zweimal. :cool:

Pascal 15.03.2009 11:28

Zitat:

Zitat von Deichman (Beitrag 203266)
Hatte sowas auch schon. Knapp überholt, dann hat er Rückwärtsgang reingelegt und voll in meine Richtung. Wollte mir eine Standpauke geben. Kein Radweg weit und breit. Habe ihm die Stvo zitiert und ihm Unwissenheit attestiert. Aufklärung sinnlos. Er hat mich beleidigt.
Leicht genervt habe ich meine Traingsfahrt fortgesetzt und bin zur nächsten Wache.
Hab mir bis dahin die Nummer gemerkt und einen "offensichtlich Betrunkenen" bei der Polizei gemeldet. Da war der Beamte recht hellhörig. :cool: Vielleicht hilft das: der Lüge mit einer Lüge begegnen.

Wie ging die Sache letztlich aus? Spontan fällt mir da noch der Tatbestand "Verleumdung" (oder wie lautet der rechtssichere Begriff?) ein, wenn klar ist dass Du diese Behauptung bei der Vorgeschichte als "Rache" getätigt hast.

Volkeree 15.03.2009 12:51

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 203286)
Wie ging die Sache letztlich aus? Spontan fällt mir da noch der Tatbestand "Verleumdung" (oder wie lautet der rechtssichere Begriff?) ein, wenn klar ist dass Du diese Behauptung bei der Vorgeschichte als "Rache" getätigt hast.

Vortäuschen einer Straftat § 145d StGB.

Ist aber die Frage wie man das gesagt hat.

Der Fahrer war betrunken,
oder
der Fahrer hat sich verhalten, als wäre er betrunken,

sind da aber zwei grundverschiedene Aussagen, zumindest rechtlich.

Volker

dude 15.03.2009 13:42

ah, was fuer schmalspurjuristen wie mich.

koerperverletzung
fahrlaessig (-) Weil nix wehtut
versucht vorsaetzlich (-) kaum nachweisbar

noetigung - wozu? anhalten? duenn

315 seh ich nicht

kein schaden, keine schmerzen

kein owi tatbestand

andere meinungen? ich rate auch bloss.

is mir auch schon passiert, wem nicht.
was tun?
smart: ignorieren
testosteronregulierend: mit flacher hand aufs autodach deppern und verduennisieren. hoellenlaerm im auto.


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