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Pascal 27.10.2008 14:29

Zitat:

Zitat von Zeal (Beitrag 146993)
Egal ob hier aufgrund der Regelung in den AGB (Passformgarantie), der §§ 312b, 355 ff. BGB (Fernabsatz) oder aus Kulanz rückabgewickelt wurde: Verbraucher trägt die ursprünglichen Versandkosten.

Gruß
Z

War da nicht was mit einer Grenze von 40 Euro Wert des Gegenstandes? Darunter muss der Käufer die Rücksendung zahlen, darüber der Verkäufer? Bin mir nicht ganz sicher...

cabby 27.10.2008 14:38

AGB vom Versender:

Umtausch-Garantie
Wenn Sie mit Ihrem Kauf nicht zufrieden sind, können Sie unbenutzte Artikel ohne Gebrauchsspuren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung. Sie erhalten entweder Ihr Geld zurück oder suchen sich einen anderen Artikel aus.

Passform-Garantie
Sollten Sie nach der ersten Anprobe Ihres Laufschuhs bemerken, dass die Passform oder die Größe doch nicht stimmt, können Sie unbenutzte Laufschuhe ohne Gebrauchsspuren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückschicken. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung. Sie erhalten entweder Ihr Geld zurück, bekommen den Schuh in der passenden Größe oder suchen sich einen anderen Laufschuh aus.

Geld-zurück-Garantie
Beim berechtigten Umtausch einer Ware haben Sie die Wahl, entweder ein anderes Produkt auszusuchen (der Warenwert wird dann verrechnet) oder Ihr Geld in Höhe des Kaufpreises zurück zuerhalten.

Rücksendung / Umtausch
Die Vorgehensweise bei Rücksendung oder Umtausch ist mit uns stets vorab per Kontaktformular abzusprechen.

Deutschland
Durch die Rücksendung entstehen Ihnen keine Versandkosten, da wir diese kostenlos bei Ihnen abholen lassen.
Bei Umtausch können sie die Ware gerne auf Ihre Kosten und Ihr Risiko an uns zurücksenden, sie erhalten dann im Gegenzug den neuen Artikel ebenfalls versandkostenfrei. Gerne holen wir aber ebenso wie bei der Rücksendung die Ware kostenlos bei Ihnen ab. Für den erneuten Versand der Ware werden dann erneut Versandkosten von 6,90 Euro fällig. Bitte geben Sie Ihren Wunsch über die Abwicklung bei der vorherigen Absprache per "Kontaktformular" an.

Ich habe also für den Kauf den Versand gezahlt, und die Schuhe wurden dann kostenlos wieder abgeholt.

Axel 27.10.2008 14:44

Zitat:

Zitat von cabby (Beitrag 146591)
( Mein anderes Paar hatte ich im Fachhandel gekauft) Na ja wie es nunmal läuft hinterher ist man immer schlauer.:(

:Huhu:

Axel

Zeal 27.10.2008 14:52

Diese Grenze gibt es für die RÜCKsendung, soweit richtig. Es geht hier aber gerade nicht um die Kosten für die Rücksendung (die hat ja der Verkäufer übernommen), sondern um die Versandkosten für die Erstlieferung. Daher war alles korrekt...



Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 147035)
War da nicht was mit einer Grenze von 40 Euro Wert des Gegenstandes? Darunter muss der Käufer die Rücksendung zahlen, darüber der Verkäufer? Bin mir nicht ganz sicher...


pioto 27.10.2008 14:57

Zitat:

Zitat von Zeal (Beitrag 147050)
Diese Grenze gibt es für die RÜCKsendung, soweit richtig. Es geht hier aber gerade nicht um die Kosten für die Rücksendung (die hat ja der Verkäufer übernommen), sondern um die Versandkosten für die Erstlieferung. Daher war alles korrekt...

Eine kurze Google-Suche liefert das. Was hältst du davon? Abgesehen davon, dass es sich vermutlich wegen 7€ nicht lohnt, ein halbes Internet-Forum in Atem zu halten :Cheese:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqs...atzundmehr.htm

Hinsendekosten
Nach Ansicht verschiedener Gerichte muss der Händler nach einem Widerruf bei der Internet- oder Katalogbestellung (auch Telefonbestellung) auch die Hinsendekosten erstatten, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird. Behalten Sie einen Teil, dann bleibt es dabei, dass Sie als Verbraucher die Hinsendekosten tragen müssen. So ganz entschieden ist die Sache noch nicht. Diese Rechtsfrage ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 268/07 ) anhängig. Für die Erstattung LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, und in II. Instanz OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06 nicht rechtskräftig).

pioto 27.10.2008 14:58

Zitat:

Zitat von Axel (Beitrag 147045)
:Huhu:

Axel

Ich wette, dass du keine Schuhe für mich vorrätig hast :Huhu: Sport Scheck hatte auch keine, und keine Laufsocken!
Kann schon Gründe geben, über das Netz zu bestellen. Grundsätzlich gebe ich dir natürlich recht!

jens 27.10.2008 15:03

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 147055)
Ich wette, dass du keine Schuhe für mich vorrätig hast :Huhu: Sport Scheck hatte auch keine, und keine Laufsocken!

die Händler legen sich aus nachvollziehbaren Gründen nur Schuhe mit 2-stelliger Grösse auf Lager :Cheese:

Zeal 27.10.2008 15:35

Du hast Recht, es ist höchst umstritten, aber höchstrichterlich (noch) nicht entschieden. Der BGH wollte sich nicht ohne Absicherung festlegen. Mal sehen, wie es der EuGH sieht.

Ich halte es nicht für sachgerecht, dem Verkäufer auch die Hinsendekosten aufzuerlegen, aber vielleicht wird es anders entschieden.

Unter diesen Umständen müsste man cabby wohl raten, auch die Hinsendekosten zurückzufordern.

Gruß
Z


Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 147053)
Eine kurze Google-Suche liefert das. Was hältst du davon? Abgesehen davon, dass es sich vermutlich wegen 7€ nicht lohnt, ein halbes Internet-Forum in Atem zu halten :Cheese:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqs...atzundmehr.htm

Hinsendekosten
Nach Ansicht verschiedener Gerichte muss der Händler nach einem Widerruf bei der Internet- oder Katalogbestellung (auch Telefonbestellung) auch die Hinsendekosten erstatten, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird. Behalten Sie einen Teil, dann bleibt es dabei, dass Sie als Verbraucher die Hinsendekosten tragen müssen. So ganz entschieden ist die Sache noch nicht. Diese Rechtsfrage ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 268/07 ) anhängig. Für die Erstattung LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, und in II. Instanz OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06 nicht rechtskräftig).



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