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DasOe 23.10.2008 15:07

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 145422)
Es ist so, wie's auf der Flensburg-Seite steht: Abgabe bei der Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat. Wenn Du ihn da nicht selbst abgeben kannst/willst, sondern per Post schickst, kommt die Postlaufzeit dazu. Andere Dienststellen/Polizei sind nicht zur Entgegennahme verpflichtet. Das wird auch abgelehnt, weil "damit ja so viel Verwaltungsaufwand verbunden ist". Nehmen sie ihn an, zählt der Tag der Abgabe bzw. Abholung mit, d.h. Du kannst ihn abends abgeben und entsprechend später morgens abholen, hast den Tag "gespart". Bleibt also, sich bei der Polizeidienststelle Deines Vertrauens freundlich zu erkundigen.

okay das werde ich dann mal beforschen, danke einstweilen :Traurig: :Blumen:

Volkeree 23.10.2008 15:38

Zitat:

Zitat von aussunda (Beitrag 145416)
Wenn man besoffen fährt, ist der Lappen auch sofort weg!!!

Das kommt drauf an, ob es da um Fahrverbot oder Führerscheinentzug geht. Bei letzerem darst du den Lappen direkt an Ort und Stelle lassen. Dann bekommst du den aber auch nicht einfach zurück, sondern musst die Fahrerlaubnis ganz neu geantragen.

Wie das praktisch bei Fahrverbot geht, weiß ich auch nicht. Grundsätz ist dafür das Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) zuständig.
Ob und wie weit die Polizei da Freund und Helfer ist, kann von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich sein.

Volker
ps. mir will man gerade ein Fahrenbuch aufs Auge drücken, weil jemand mit meinem Auto auf der BAB 22 km/h zu schmell gefahren ist und ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe

F 18 23.10.2008 16:43

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 145446)
ps. mir will man gerade ein Fahrenbuch aufs Auge drücken, weil jemand mit meinem Auto auf der BAB 22 km/h zu schmell gefahren ist und ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe

Das dient dazu, dass vergessliche Menschen in Zukunft nachvollziehen können wem sie ihr Auto geliehen haben;)

Volkeree 23.10.2008 16:49

Zitat:

Zitat von F 18 (Beitrag 145472)
Das dient dazu, dass vergessliche Menschen in Zukunft nachvollziehen können wem sie ihr Auto geliehen haben;)

Nix vergessen - Zeugnisverweigerungsrecht!
Auch wenn viele Gerichte das schon anders entschieden haben, ich habe bei einer solchen Maßnahme Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit. Und so nebenbei:
Bußgeld für 22 km/h a.g.O. = 40 Euro, ein paar Gebühren + 1 Punkt

Verwaltungsgebühren für das Fahrtenbuch = 60 - 70 Euro :Nee:

Volker

Raimund 23.10.2008 17:13

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 145352)
Mal was ganz anderes ...

Bin im Sommer geblitzt worden und wurde mit einem Monat Fahrverbot "belohnt" :Traurig:

Die werde ich im Dezember "absitzen", da ich am letzten November-WE noch ein KR-Seminar habe, für das ich meinen fahrbaren Untersatz noch brauche, es sei denn ich fände einen Mitnehmer, egal anderes Thema.

Worum es mir geht, ist die Frage, wo gebe ich den Führerschein ab? Oder muss ich den allen Ernstes nach Flensburg schicken :Gruebeln: da kämen für den Postweg ja nochmal locker 4-6 Tage dazu :Schnecke:

Darf man eigentlich noch Wettkampfrichter im Triathlon sein, wenn man seinen Führerschein mal abgeben musste...:confused: ;)

F 18 23.10.2008 17:18

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 145475)
Nix vergessen - Zeugnisverweigerungsrecht!
Auch wenn viele Gerichte das schon anders entschieden haben, ich habe bei einer solchen Maßnahme Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit.


Du hast Zweifel an der rechtsstaatlichkeit, weil sich der Staat in zukunft nicht so an der Nase herumführen lassen will und beim nächsten mal geklärt haben will, wer gegen das Gesetz verstoßen hat???????


Ich hätte Zweifel am Staat, wenn der sich dauerhaft mit solchen Kartenspielertricks verarschen lassen würde.

kullerich 23.10.2008 17:24

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 145481)
Darf man eigentlich noch Wettkampfrichter im Triathlon sein, wenn man seinen Führerschein mal abgeben musste...:confused: ;)

Ja, aber man muss dann auf dem Moped hinten sitzen

kullerich 23.10.2008 17:26

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 145475)
Nix vergessen - Zeugnisverweigerungsrecht!
Auch wenn viele Gerichte das schon anders entschieden haben, ich habe bei einer solchen Maßnahme Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit. Und so nebenbei:
Bußgeld für 22 km/h a.g.O. = 40 Euro, ein paar Gebühren + 1 Punkt

Verwaltungsgebühren für das Fahrtenbuch = 60 - 70 Euro :Nee:

Volker

Du hast gezeigt, dass du die gefährliche Maschine Automobil nicht regelgerecht führen willst/kannst, bzw. deine Maschine wurde nachweislich nicht regelgerecht geführt. Das ist potentiell gefährlich für Leib und Leben deiner Mitmenschen.
Da halte ich die Massnahme, dass die Verwendung der Maschine jetzt nachvollziehbar dokumentiert wird, in keinster Weise für Rechtsstaatsverletzend.

Es ist ganz einfach, wer Geschwindigkeitsbegrenzungen einhält, hat kein Problem.

kullerich


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