Volkeree |
23.10.2008 15:38 |
Zitat:
Zitat von aussunda
(Beitrag 145416)
Wenn man besoffen fährt, ist der Lappen auch sofort weg!!!
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Das kommt drauf an, ob es da um Fahrverbot oder Führerscheinentzug geht. Bei letzerem darst du den Lappen direkt an Ort und Stelle lassen. Dann bekommst du den aber auch nicht einfach zurück, sondern musst die Fahrerlaubnis ganz neu geantragen.
Wie das praktisch bei Fahrverbot geht, weiß ich auch nicht. Grundsätz ist dafür das Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) zuständig.
Ob und wie weit die Polizei da Freund und Helfer ist, kann von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich sein.
Volker
ps. mir will man gerade ein Fahrenbuch aufs Auge drücken, weil jemand mit meinem Auto auf der BAB 22 km/h zu schmell gefahren ist und ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe
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