outergate |
17.10.2008 12:44 |
Zitat:
Zitat von RolandG
(Beitrag 143448)
Was lässt Dich denken, dass der AR mit dem Tagesgeschäft eines Instituts befasst wird und darauf Einfluss nehmen kann? Der Vorstand hat dem AR nach § 90 AktG Bericht zu erstatten, aber damit hat der AR noch keine Möglichkeit, ins Tagesgeschäft einzugreifen.
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du liest dinge in meine ausführungen, die da nicht stehen.
das gilt auch für den bafin teil über die einleitung von abberufungsverfahren (häufigkeit bekannt?)
wenn du dich mit mir sachlich austauschen willst, dann bin ich gern bereit dazu.
dafür erwarte ich dann allerdings, dass mir nicht dinge unterstellst, die ich nicht sage.
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