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outergate 17.10.2008 12:44

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 143448)
Was lässt Dich denken, dass der AR mit dem Tagesgeschäft eines Instituts befasst wird und darauf Einfluss nehmen kann? Der Vorstand hat dem AR nach § 90 AktG Bericht zu erstatten, aber damit hat der AR noch keine Möglichkeit, ins Tagesgeschäft einzugreifen.

du liest dinge in meine ausführungen, die da nicht stehen.
das gilt auch für den bafin teil über die einleitung von abberufungsverfahren (häufigkeit bekannt?)

wenn du dich mit mir sachlich austauschen willst, dann bin ich gern bereit dazu.
dafür erwarte ich dann allerdings, dass mir nicht dinge unterstellst, die ich nicht sage.

RolandG 17.10.2008 13:29

Zitat:

Zitat von outergate (Beitrag 143509)
du liest dinge in meine ausführungen, die da nicht stehen.


Was hat Du denn tatsächlich gemeint und was habe ich nur dazu gelesen?


Zitat:

Zitat von outergate (Beitrag 143509)
das gilt auch für den bafin teil über die einleitung von abberufungsverfahren (häufigkeit bekannt?)


Meinst Du § 36 Abs. 1 iVm. § 35 Abs. 2 Nr. 4 KWG? Das ist explizit nur als ultima ratio erlaubt, falls die Gefahr nicht durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann.


Zitat:

Zitat von outergate (Beitrag 143509)
wenn du dich mit mir sachlich austauschen willst, dann bin ich gern bereit dazu.
dafür erwarte ich dann allerdings, dass mir nicht dinge unterstellst, die ich nicht sage.


Gerne, aber dann erwarte ich, dass Du mir nicht Unsachlichkeit und Unterstellungen unterstellst. Du hast zur Diskussion bislang mE nur recht nebulöses Wischiwaschi beigetragen und die Bitte von Phlip auf konkrete Infos sogar rundherum abgelehnt. Es wäre allen Lesern damit geholfen, wenn Du Deine Kritikpunkte an Regierung, KfW und IKB-AR 'mal genau darlegst und begründest. Ansonsten klingt es ein bisschen nach Stammtischparolen. :Prost:

outergate 17.10.2008 14:28

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 143528)
Meinst Du § 36 Abs. 1 iVm. § 35 Abs. 2 Nr. 4 KWG? Das ist explizit nur als ultima ratio erlaubt, falls die Gefahr nicht durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann.

in §§ 33 und 35 sind mehr als nur ein grund aufgeführt.

Zitat:

Gerne, aber dann erwarte ich, dass Du mir nicht Unsachlichkeit und Unterstellungen unterstellst. Du hast zur Diskussion bislang mE nur recht nebulöses Wischiwaschi beigetragen und die Bitte von Phlip auf konkrete Infos sogar rundherum abgelehnt. Es wäre allen Lesern damit geholfen, wenn Du Deine Kritikpunkte an Regierung, KfW und IKB-AR 'mal genau darlegst und begründest. Ansonsten klingt es ein bisschen nach Stammtischparolen. :Prost:
jetzt wirds albern.
schönen abend.

:Huhu:

RolandG 17.10.2008 15:08

Zitat:

Zitat von outergate (Beitrag 143570)
in §§ 33 und 35 sind mehr als nur ein grund aufgeführt.

Die vorliegend aber nicht einschlägig sind.

Zitat:

Zitat von outergate (Beitrag 143570)
jetzt wirds albern.
schönen abend.

:Huhu:

Ja klar, jemand fordert Dich zu einer Präzisierung auf und Du haust ab. Wer oder was wird da albern? :confused:


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