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dr_big 18.12.2023 15:32

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1732586)
Ich habe 2.206,56 € bezahlt und soll jetzt 6312,46 € bezahlen.

Wenn de 2.206,56 € der Einkaufspreis waren, dann schlag doch 3000 Euro vor, damit der Verkäufer keinen Verlust macht. Damit fahrt ihr beide gut.

deralexxx 18.12.2023 15:33

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1732586)
Ich habe 2.206,56 € bezahlt und soll jetzt 6312,46 € bezahlen.

Ok, dann kann ich den Aufwand nachvollziehen.

Koschier_Marco 18.12.2023 15:43

Zitat:

Zitat von Pete0815 (Beitrag 1732525)
Sehr interressant, Danke.

Wenn man sich die Erläuterungen hier ansieht, dann die Ausnahmen "wenn ihm der wahre Wert bekannt war" ein Punkt der die Anwendung von Laesio enormis hinfällig macht für den Verkäufer.

Verkürzung um die Hälfte sorry

Pete0815 18.12.2023 15:56

Zitat:

Zitat von Koschier_Marco (Beitrag 1732592)
Verkürzung um die Hälfte sorry

Glaube dich schon verstanden zu haben.:Blumen:

In meinem Link wird aber erläutert, dass der Verkürzte nicht von dem Recht Gebrauch machen kann, wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses den wahren Warenwert kannte.
Umgedreht heißt das für mich der Verkürzte muß unwissend handeln.

Transferiert auf das Beispiel mit einem Warenwert von ~6300€ ist der Verkürzte (Verkäufer) mit ~2200€ mehr als um die Hälfte verkürzt. Diese Regel hätte also Potential um Anwendung zu finden.

Nun greift aber für mich der Ausschluß, dass der Verkäufer (Bevollmächte der Firma) zum Zeitpunkt des Verkaufs (Auftragsbestätigung) den tatsächlichen Warenwert kannte (Er hat diesen Preis wenn auch vielleicht falsch in sein System eingepflegt). Somit kann diese Regel nicht angewendet werden. Der gemachte Fehler durch die falsche Bepreisung wird nirgendwo erwähnt, ist also nicht relevant.



Unerheblich einer spekulierten Rechtslage, sind das Summen die bei einer digitalen Entscheidung schon erheblich schmerzen können und ich bin da sehr bei einer Lösung im Rahmen einer Vernunftslösung da sonst einseitig jemand stark der Gelackmeierte ist.

crazy 18.12.2023 16:57

Überaus interessant könnte noch sein, ob Du irgendwelche Aufzeichnungen zum Chat mit der Firma hast.

Da Du den Anbieter im Vorfeld explizit auf einen etwaigen Fehler hingewiesen und um Bestätigung der Korrektheit des Angebots gebeten hast- und Dir diese Bestätigung frei gegeben wurde!- sollte ein solcher Nachweis Deine rechtlichen Aussichten ungemein steigern.

Preisfehler bei Internetkäufen nutzen und gegebenenfalls einfordern ist das eine (und hat rechtlich nur selten Bestand), einen solchen Preis nach Hinweisgabe und Nachfrage explizit bestätigt zu bekommen hebt die Transaktion auf eine andere Ebene und sollte eine Anfechtung händlerseitig mE deutlich erschweren.
Zudem es kein "offensichtlicher" Preisfehler hinsichtlich " 6237,00 € UVP, Komma verrutscht, 623,70€ Verkaufspreis" oder der oben angegebene 1€-Ferrari ist.

Die beschriebenen 2000€ Einkaufs- = Verkaufspreis sind trotz etwaigen MwSt- und Margenverlusten absolut üblich im Handel, um Lagerware und damit gebundene Finanzmittel wieder liquide zu machen.

Wenn's laut Impressum eine GmbH ist, mal bei northdata reinschauen über welche Unternehmensgröße man redet. Ein-Mann-Geschichte könnte man moralisch einen Rückzieher verstehen, bei größeren... nun... Pech für sie, sollen sie die Mitarbeiter entsprechend schulen.

tandem65 19.12.2023 10:28

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1732586)
Ich habe 2.206,56 € bezahlt und soll jetzt 6312,46 € bezahlen.

Dann kann es ja kein Fahrrad gewesen sein. Da sind die Margen ja nicht so kümmerlich. :Cheese: ;) :Lachanfall:

dr_big 19.12.2023 10:34

Bei den 6300 Euro sind bereits 24% abgezogen, es geht also um einen Verkaufspreis von ca 8000 Euro.

365d 19.12.2023 10:51

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1732484)
...handelte es sich bei dem Preis der mir angezeigt wurde und den ich bezahlt habe um den Einkaufspreis.

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1732586)
Ich habe 2.206,56 € bezahlt und soll jetzt 6312,46 € bezahlen.

Unmöglich. Kein Bike der Welt hat so eine Marge, zumal ja

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1732666)
Bei den 6300 Euro sind bereits 24% abgezogen, es geht also um einen Verkaufspreis von ca 8000 Euro.

Das war nicht der Einkaufspreis.


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