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Sorry aber man kann sich nur wundern :Gruebeln: .
Du hast ein Vertragsverhältnis in Form eines Kaufvertrages mit Canyon. Der Verkäufer hat in Deutschland gewisse Gewährleistungsverpflichtungen mit den bekannten Konditionen und den Rest regelt üblicherweise die AGB. Somit ist in erster Instanz Dein Ansprechpartner der Vertragspartner. Gehst Du ohne Abstimmung zB auf Dritte wie Lieferanten des Vertragspartners zu, ohne Abstimmung/Einwilligung, kann das ganz übel nach Hinten losgehen weil Du eigenmächtig dareingefunkt hast. Lass es mal zu Problemen mit zB Sram kommen wenn Du eigenmächtig handelst und frag mal welche Rechte Du hast. Die erste Frage wird nach dem Vertrag und dessen Konditionen lauten, die Du mit Sram so pauschal gar nicht hast. Möchtest Du sicher handeln und die AGB von Canyon sieht nicht irgendwas wie eine direkte Gewährleistungsabwicklung über Dritte oder dergleichen pauschal vor, würde ich dringend erst mit Canyon sprechen. Dauert vielleicht länger, aber bewahrt ggf. vor weiteren Schaden. |
In der Theorie kann eine Hummel auch nicht fliegen.
In der Praxis sieht es anders aus. Die Praxis ist viel unkomplizierter, als die Juristen es gerne hätten. Egal ob SRAM, Shimano oder Campy, die interessiert es nicht von wo der Garantieantrag kommt, es ist ihr Bauteil, und das Verkaufsdatum auf der Fahrradrechnung ist das was zählt, egal wer der Verkäufer war. Canyon übernimmt den Schaden ja nicht selber und liefert auf eigene Kosten einen Umwerfer. |
Alles sehr komplex.
Danke erstmal für die Rückmeldungen. Canyon war sehr hilfreich und es stand schon eine Lösung mit Einschicken zu SRAM und Montage Vor-Ort im Trainingslager, allerdings durch das Feiertagswochenende sehr auf Kante genäht. Im Rahmen bzw. nach Demontageprozess konnte ich dann den Umwerfer ausgiebig testen und absurderweise funktioniert er jetzt wieder reibungslos, nachdem er anfangs nur funktionierte, wenn man Ihn auf den Kopf stellte. Höchstwahrscheinlich werde ich deshalb jetzt erstmal mit einer Backuplösung arbeiten und das dann später abwickeln mit der Garantie, weil ich fürchte, das das erstens zeitlich nicht hinhaut und zweitens im Schlimmsten Fall SRAM einfach den Umwerfer zurückschickt, wenn er 50 mal hintereinander problemlos hin und her fährt. |
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Wenn Du das über einen anderen Händler abwickeln willst geht das zwar auch kostet aber unnötig Zeit weil Du eine Freigabe von Canyon benötigst. |
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Müsste in D auch gehen. Newmen zb macht das auch so. Garantiearbeiten melden wir bei Newmen in D an und schicken das Laufrad ein, egal von welchem Hersteller oder Verkäufer. |
Der Thread Ersteller hat den tollen 1-Weg PM von Sram, also den mit integrierten nicht wechselbaren KB.
Das macht ein Betrieb ohne Umwerfer unmöglich (also Wechsel auf 1-fach). Daher ist die Sache etwas komplizierter. Ich habe mir selber auch einen Sram PM gekauft, allerdings einen mit der Möglichkeit 1-fach oder 2-fach zu fahren. Da ist man dann halt frei in seinen Entscheidungen was und wie man fährt. |
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Der Rest mag kompliziert sein, aber ich möchte Dir nach bestem Wissen und Gewissen keine Handlungsmeinung geben, die Dich bewusst in Probleme bringen kann. Die direkte Abwicklung über Dritte wird oft gelebt, spart dem Händler Porto und Abwicklungskosten und dem Käufer oft nur etwas Aufwand/Zeit. Dafür kassiert er diese Grauzone. Nachdem ich mit sowas einmal fast "ins Klo" gegriffen hab, da der Dritte (Hersteller) massive Probleme in der Abwicklung machte, kann ich nur empfehlen nicht auf solche Sparmaßnahmen der Händler/Hersteller einzugehen und den überschaubaren Aufwand einer kurzen Abstimmung zu gehen. |
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