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MattF 21.05.2021 09:34

Zitat:

Zitat von Neoprenmiteingriff (Beitrag 1602749)
Heute gegnerische Versicherung angerufen und da kam ich mir vor, als wolle ich jemanden anziehen.
Bitte reichen Sie Rechnungfür alles ein was kaputt gegangen ist...! Schmerzensgeld ach ja schreiben Sie mal auf was Sie so an Verletzungen haben. Reichen Sie die Rechnung vom Arzt ( bin noch hin zwecks Attest für später) einfach mal ein und so weiter etc


Sorry aber auf welcher Grundlage soll die Versicherung denn ansonsten irgendwas zahlen. Auf Zuruf und Vertrauen? Was hast du erwartet, dass die mal eben 1000 € zahlen und gut ist?

Wenn du nicht stationär im Krankenhaus warst kommt auch schmerzengeldmässig vielleicht 200 € raus, wenn du ein kaputtes T-Shirt und ne Hose hast 150 €.

Oder was erwartest du eigentlich?

Ansonsten ich hatte z.b. ein Radschaden, hab dann weil der Rahmen gebrochen war, als Info nen Austauschrahmen aus dem Internetshop von Canyon angegeben (es war ein Aeroad). Also man braucht nicht unbedingt die Originalrechung. Bild und Warenkorb aus dem I-Net sollte auch reichen.

Grundsätzlich eigentlich immer Anwalt aber ich würd das einreichen und wäre froh wenn die 250 € überweisen und gut ist.

Neoprenmiteingriff 22.05.2021 22:18

Hat dein Fußballverein heute verloren oder mit dem falschen Fuß aufgestanden?!? Der Ton macht die Musik…..

Ich schreibe Tatsachen auf und frage um die Meinung der anderen. Da erwarte ich gar nichts….und bei allem Respekt: lies deinen Text nochmal durch und frag dich selber mal, ob dass so nötig ist…

Bin jetzt raus

ralfausc 28.05.2021 06:57

Gute Besserung!
Hast du ne Rechtsschutzversicherung, frag doch mal an, ob der Fall abgedeckt ist.
Dann würde ich mir einen RA nehmen.
Du hast keine Arbeit, der RA weiß was realistisch ist und was nicht und wickelt das professionell ab.
Im Normalfall werden die Anwaltskosten des Geschädigten der gegnerischen Haftpflicht aufgedrückt, da deren Schadenregulierung sich ständig mit solchen Fällen befasst und du mit einem RA lediglich für bessere Chancengleichheit für dich sorgst.

Versicherungen sind Unternehmen, als solche müssen sie wirtschaften.
Je mehr Schäden, um so höher steigen die Beiträge und der Versicherungsnehmer, in dem Fall der Autofahrer und dein Unfallgegner geht zur Konkurrenz weil es dort billiger ist.

Bei Haftpflichten ist der Versicherungsnehmer, der die Beiträge zahlt und den man nicht verprellen will, nicht Geschädigte an den man auszahlt. Dem Autofahrer dürfte es letztendlich schubbe sein, wieviel Entschädigung an dich ausgezahlt wird. Hauptsache seine Haftpflichtbeiträge sind günstig.
Also wird die Versicherung immer versuchen (müssen), die Entschädigung klein zu rechnen.

Hast du keine Rechtsschutz, solltest du natürlich Risiko und Nutzen für Anwaltskosten abwägen, das du nicht drauf sitzen bleibst, falls die Sache schief geht.

Mit einem Anwalt "nur" zu drohen, wird eine Schaden Regulierung Abteilung einer Versicherung wahrscheinlich nicht beeindrucken. Erleben die täglich.

Grüße

ralfausc 29.05.2021 08:40

Ach noch was (sollte eigentlich selbstverständlich sein).
Wenn du die Original Rechnungen nicht mehr hast, Recherche im Netz, was die Sachen kosten.
Gibts die Sachen nicht mehr, dann was gleichartige Sachen kosten.
Du mußt mal schauen, was zählt, Zeit- oder Wiederbeschaffungswert. Ein RA zB weiß so was.
Einfach neue Klamotten kaufen und die Rechnungen abgeben wird wohl schief gehen.
Hab ich hier irgendwo gelesen. Wie kommt man auf so was??? Steht doch ein Kauf Datum drauf!!!

Grüße


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