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D.h., die können ihre Haftpflicht nur mit einbinden, wenn sie der Versicherung gegenüber angeben, sie hätten die Aufsichtspflicht verletzt. Das werden sie aber kaum tun. Auf der gleichen Seite zur Aufsichtspflicht. : Zitat:
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Was man da auch noch dazu sagen kann, eine Haftpflichtversicherung hat hier eine 2. sehr großen Nutzen. Sie wehrt nämlich für dich ungerechtfertigte Forderungen ab. Jemand kommt zu dir und sagt, du bist schuld weil mir der und der Schaden zugefügt wurde, zahl den bitte. Dann meldest du das der Versicherung und die regelt das alles für dich. Und wenn du am Schluss nicht haftest, hat die Versicherung das für dich abgewendet ohne jegliche Kosten deinerseits. ;) (oder sieh zahlt halt wenn es berechtigt war). |
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Ich versuch's mal anders: Nach meinem Verständnis springt die Haftpflichtversicherung ein, wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Schadensersatz besteht. Wen das Kind nicht deliktfähig ist, besteht kein gesetzlicher Anspruch, also springt die Versicherung grundsätzlich nicht ein. Außer, dieser Fall ist als Sonderfall in der Versicherungspolice erwähnt bzw. in diese aufgenommen. Wieso soll man den Fall, dass das Kind nicht haftet, in die Police aufnehmen, wenn doch sowieso kein gesetzlicher Anspruch besteht? Gerade nochmal nachgeschaut: Bei mir steht es genau so drin, dass Schäden von deliktunfähigen Mitversicherten auf Wunsch (des Versicherungsnehmers) auch erstattet werden, wenn hierfür kein Grund gegeben ist. M. |
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Edi: OK Missverständnis ich meinte genau das unten. Man muss denn Fall mit reinnehmen, dass die Versicherung zahlt obwohl das Kind (oder die Eltern) nicht haften würde. sondern das: Zitat:
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wollte nur darauf hinweisen, da man ja häufig davon ausgeht, dass mit der Haftpflichtversicherung "alles" abgedeckt ist. Kenne z.B. einen Fall, bei de das Kind das frisch gestrichene Treppenhaus mit einem Edding "verschönert" hat und sich die Versicherung erstmal quergestellt hat. Kann dem nachbarschaftlichen, freundschaftlichen oder familiären Frieden sehr zuträglich sein, wenn man solche Fälle, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, einfach und schnell regulieren kann. Und im Fall des oben beschriebenen Unfalls fällt es vielleicht auch leichter, zum Telefon zu greifen und seine Versicherung anzurufen. M. |
Kann mir mal einer den Grund erklären, warum Kinder hier Narrenfreiheit haben und die Eltern nicht dafür haften? Letztendlich entbindet es sie dann ja davor, ordentlich aufzupassen und in der Regel sind sie haftpflichtversichert.
Das Gesetz halte ich nicht wirklich für sinnvoll. |
Mein Bruder hatte genau den gleichen Fall. Mit dem Rad auf einer Nebenstraße unterwegs. Kleinkind fuhr von der häuslichen Einfahrt mit dem Fahrrad auf die Straße und ihm genau vors Rad. Ergebnis: Rad kaputt, Schlüsselbeinbruch und ein paar Prellungen. Nach Rechtsberatung durch einen Anwalt war klar, das er weder materiell noch gesundheitlich entschädigt wird.
Ist allerdings schon ein paar Jahre her, scheint aber wohl rechtlich immer noch so zu sein. Manche Dinge sind seltsam,... |
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Würden die Eltern immer haften, wären sie gezwungen Kinder ständig zu überwachen, das will man nicht. Kinder sollen mit der Zeit auch mal ohne stöndigen Überwachungsdruck auskommen können. Gleichzeitig sind sie aber nicht entsprechend einsichtig, dass sie Dinge falsch machen und können deshalb nicht selbst haftbar gemacht werden. Da überschneiden sich etwas diese 2 Phasen. Es ist halt auch ein grundsätzliches Missverständnis, dass (wenn nicht ich) immer jemand anderes schuld sein muss und mir meinen Schaden bezahlt. So funktioniert Leben nicht. Deshalb sind im übrigen diese: "Eltern haftet für ihre Kinder" Schilder an Baustellen, völliger Unfug und bewirken gar nichts. Wer haftet ist gesetzlich festgelegt, nicht durch Schilder beeinflussbar. |
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