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Unter welchen Umständen wären Versicherungen gegen Verlust durch Diebstahl möglich? Wie müssten die Fahrräder in der WZ geschützt sein, damit entweder der Veranstalter oder der Besitzer eine Versicherung zu annehmbaren Konditionen abschliessen könnte. Ich vermute, die Versicherungen würden fest angeschlossene Fahrräder fordern, welche nur durch einen persönlichen Schlüssel, z.B. den individuellen Transponderchip zu öffnen sind. -qbz |
Ich glaube es ist recht schwierig, die Rechtslage einzuschätzen. Ich würde da auch auf jeden Fall zum RA gehen.
Das sind doch bestimmt nicht die ersten Räder, die aus den WZ verschwinden. Gibt es da denn noch keinen Richterspruch? Ich habe schon oft gedacht, es gibt so viele Möglichkeiten, ein Rad aus der Wechselzone zu bekommen. Dieser Radklau sieht für mich genauso aus, wie der organisierte Skiklau in den Bergen. Volker |
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Die DTU könnte den Sachverhalt zumindestens wahrnehmen, kommentieren und Auflagen machen bzw. abmahnen. Krimineller Energie kann man z.B. mit Abschreckung (Wachpersonal, Kameras) begegnen. Dies sollte von einem Veranstalter im Vorwege ausreichend organisiert sein. Ist schon klar, daß es nicht die totale Sicherheit gibt aber wie ChrisTRIan schon schrieb, wäre es sinnvoll, alles zu prüfen und das Versäumnis und die mangelnde Sorgfaltsflicht des Veranstalters zu beweisen. Ich würde im Streitfall auf jeden Fall eine Teilschuld vermuten wenn da jemand mit Werkzeug den Zaun öffnen und ein paar Teuro-Räder durchschleusen kann oder an den Securitys vorbeilatscht. :Maso: |
@ tristan und deichmann
70.3 ist keine DTU-Veranstaltung, ebensowenig wie der IM in Frankfurt. Die DTU-Sportordnung gilt da nicht. Heinrich |
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Ich will nur eines schnell los werden.
Egal,wer zur Verantwortung gezogen wird. Es ist mehr als ärgerlich und darf nicht passieren. Das hört sich nach prof. Planung an. Wagnerli |
Der Diebstahl von Räder, egal welcher Preisklasse, ist extrem ärgerlich. Allerdings sollte man einfach mal die z.T. begrenzten Möglichkeiten eines Veranstalters (Helfermenge) in Betracht ziehen. Es ist schon schwierig genug, einen Tri zu veranstalten und mit Helfern zu bestücken. Ein Laufevent ist einfacher. Wenn dazu noch haftungsrechtliche Forderungen der Teilnehmer drohen, können manche kleinen Veranstalungen gezwungen sein, auf eine Ausrichtung zu verzichten. Die Einnahmen reichen bei weitem nicht aus, den Schaden zu begleichen. Da beisst sich dann der Hund wieder in den Schwanz => massive Erhöhung der Startgelder. Zudem ist man gegen kriminelle Energie, die müsste man ja bei einer allzu genauen Kontrolle allen Teilnehmern unterstellen, mehr oder weniger machtlos. Oder man lässt als Veranstalter in Zukunft keine extrem teuren Räder mehr zu.
Joerg |
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