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dr_big 31.07.2020 08:12

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 1544888)
Sorry Junge. Bei Schäden oder Verletzungen gehört sofort die Polizei hinzugezogen. Das erleichtert Anwälten gewaltig die Arbeit.

Bei Verletzungen ja, bei Schäden nein. Bei Bagatellschäden braucht man keine Polizei. Mir persönlich ist z.B. völlig egal, wenn das Schaltwerk einen weiteren Kratzer hat oder das Lenkerband angeschrammelt ist. Dafür muss ich nicht die Polizei beschäftigen.

El Stupido 31.07.2020 08:15

Zitat:

Zitat von Schlafschaf (Beitrag 1544868)
(...)

Wie ist das eigentlich rechtlich? Darf man nach einem Unfall überhaupt selbst entscheiden ob man die Unterstützung der Polizei möchte oder muss man die eigentlich immer hinzuziehen?

Nein, man muss nicht immer.

Die Polizei würde ich immer dann hinzuziehen wenn
Personenschaden vorliegt
die Sach- und Rechtslage / das Verschulden unklar ist
bei der Gegenseite Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten
Unfallflucht
agressive / wenig kooperative Einstellung der Gegenseite beim Austausch aller Daten

Ansonsten ist es wie bereits erwähnt eine Sache der Abwägung. Man sollte nicht für Bagatellen die Polizei unnötig binden aber nicht zögern, sie zu verständigen wenn man es aus gutem Grund für ratsam hält.

Auf jeden Fall immer ratsam, ausreichend Bilder vor Ort zu machen und Personalien eventueller Zeug*innen festzuhalten.

deirflu 31.07.2020 08:30

Gute Besserung deinem Vater!


Bei einem Unfall mit verletzten Personen muss man die Polizei hinzu holen, alles andere ist im Extremfall sogar Strafbar. Wer weiß, vielleicht war die Autofahrerin betrunken oder sonstig beeinträchtigt....so etwas klärt die Polizei dann ab. Die Polizei macht da übrigens auch keinen unterschied ob schwer oder leicht verletzt, schon ein kleiner Kratzer ist verletzt.

Sobald er einen Arzt besucht wird er ebenfalls Probleme bekommen da die Versicherung sich bei ihm melden wird wegen einem Regress, zumindest wenn er dort angibt dass die Verletzung von einem Unfall mit anderen Beteiligten kommt. Gibt er etwas anderes an ist es Versicherungsbetrug.

Eine Anzeige nachzuholen ist aber kein großes Problem, die Polizei wird aber nicht glücklich sein. :cool:

Ich spreche bei dem ganzen aus eigenen Erfahrungen, hab das letztes Jahr durchgemacht.

Wenn die Unfallgegnerin zugänglich ist würde ich mit ihr Kontakt aufnehmen und eine Anzeige machen. Sie wird dann auch zur Polizei müssen für eine Aussage. Em ende kommt das ganze zur Staatsanwaltschaft wo die Sache ohne weiteres zutun eingestellt werden wird.

Ob man einen Anwalt braucht oder nicht würde ich daran fest machen wie sich die andere Seite verhält.
In meinem Fall war die Kommunikation sehr offen und der Unfallgegner machte bei der Polizei die gleichen angaben zum Unfall wie ich. Seine Versicherung hielt gut Kontakt mit mir und entschädigte mich dann komplett. Da ich "nur" Prellungen hatte war ich mit dem Angebotenen Schmerzensgeld von €500,- zufrieden.

Es geht also auch ohne Anwalt:Blumen:

kullerich 31.07.2020 09:53

Zitat:

Zitat von Isemix (Beitrag 1544856)
Also Häuslichegewalt mit einem Unfall in der Öffentlichkeit zu vergleichen ist jetzt schon merkwürdig!

Die Behauptung war, dass "Ärzte automatisch die Polizei hinzuziehen", und diese Behauptung ist nicht richtig, siehe mein Beispiel. Warum du da moralisierende Bemerkungen anhängst, erschließt sich mir nicht

RolandG 31.07.2020 12:33

Zitat:

Zitat von deirflu (Beitrag 1544896)
Bei einem Unfall mit verletzten Personen muss man die Polizei hinzu holen, alles andere ist im Extremfall sogar Strafbar.

Worin soll denn bitte die Strafbarkeit des Nichthinzuziehens der Polizei liegen? Welcher Straftatbestand soll hier erfüllt sein?

deirflu 31.07.2020 18:16

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 1544980)
Worin soll denn bitte die Strafbarkeit des Nichthinzuziehens der Polizei liegen? Welcher Straftatbestand soll hier erfüllt sein?

Zumindest in Österreich ist es eine Verletzung der Meldepflicht die einen Strafrahmen bis zu €2180,- vorsieht.

https://www.wko.at/service/verkehr-b...enschaden.html

Ich denke in Deutschland wird es so etwas ähnliches auch geben, zumindest bin ich davon ausgegangen. Wenn nicht spezifiziere ich meine Aussage darauf dass es zumindest bei mir so war.

Edit: gibt es, hab jetzt einfach die erste Quelle genommen

https://www.bussgeldkatalog.org/meld...htiger-unfall/

Damit das in Zukunft niemanden abhält nachträglich eine Meldung zu machen. Weder mein Unfallgegner noch ich mussten eine Strafe zahlen, wurden aber sehr eindringlich darüber belehrt. Daher schrieb ich auch das die Polizei nicht all zu glücklich darüber ist.

Adept 31.07.2020 19:16

Das Melden eines Unfalls bei der Polizei finde ich besonders bei Personenschäden sehr wichtig. Denn da könnte sehr viel finanzieller Impact dran hängen, bei Folgeschäden oder gar Arbeitsunfähigkeit/Verrentung.

Was vielleicht anfangs bei leichten Blessurgen nicht so aussehen mag, kann sich später als gravierender entpuppen.

Isemix 31.07.2020 19:26

Zitat:

Zitat von Schlafschaf (Beitrag 1544868)
Wenn weder ich, noch meine Klamotten noch mein Rad wirken als wäre was ernsthaftes kaputt und der Verursacher den Eindruck erweckt das es wirklich einfach doof gelaufen ist würde ich auch versuchen das so easy wie möglich abzuwickeln und einfach meine Tour weiterfahren anstatt auf Polizei zu warten usw.
Wegen zwei Kratzern oder Schürfwunden würde ich jetzt auch nicht dringend Schmerzensgeld brauchen.
Ich denke sowohl die Polizei als auch ich können die Zeit besser nutzen wie einen Unfall aufzunehmen bei dem niemand zu Schaden kam.

Wie ist das eigentlich rechtlich? Darf man nach einem Unfall überhaupt selbst entscheiden ob man die Unterstützung der Polizei möchte oder muss man die eigentlich immer hinzuziehen?

Natürlich darfst du in D selbst entscheiden ob du die Polizei bei einem Unfall rufst. Bei einem rempler mit geringfügigen Schaden ist die polizei froh nicht extra alles aufnehmen zu müssen

Bitte vergleich einen kleinen rempler ohne Schaden nicht mit einem wo eine Person zu schaffen gekommen ist.


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