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Die Polizei würde ich immer dann hinzuziehen wenn Personenschaden vorliegt die Sach- und Rechtslage / das Verschulden unklar ist bei der Gegenseite Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten Unfallflucht agressive / wenig kooperative Einstellung der Gegenseite beim Austausch aller Daten Ansonsten ist es wie bereits erwähnt eine Sache der Abwägung. Man sollte nicht für Bagatellen die Polizei unnötig binden aber nicht zögern, sie zu verständigen wenn man es aus gutem Grund für ratsam hält. Auf jeden Fall immer ratsam, ausreichend Bilder vor Ort zu machen und Personalien eventueller Zeug*innen festzuhalten. |
Gute Besserung deinem Vater!
Bei einem Unfall mit verletzten Personen muss man die Polizei hinzu holen, alles andere ist im Extremfall sogar Strafbar. Wer weiß, vielleicht war die Autofahrerin betrunken oder sonstig beeinträchtigt....so etwas klärt die Polizei dann ab. Die Polizei macht da übrigens auch keinen unterschied ob schwer oder leicht verletzt, schon ein kleiner Kratzer ist verletzt. Sobald er einen Arzt besucht wird er ebenfalls Probleme bekommen da die Versicherung sich bei ihm melden wird wegen einem Regress, zumindest wenn er dort angibt dass die Verletzung von einem Unfall mit anderen Beteiligten kommt. Gibt er etwas anderes an ist es Versicherungsbetrug. Eine Anzeige nachzuholen ist aber kein großes Problem, die Polizei wird aber nicht glücklich sein. :cool: Ich spreche bei dem ganzen aus eigenen Erfahrungen, hab das letztes Jahr durchgemacht. Wenn die Unfallgegnerin zugänglich ist würde ich mit ihr Kontakt aufnehmen und eine Anzeige machen. Sie wird dann auch zur Polizei müssen für eine Aussage. Em ende kommt das ganze zur Staatsanwaltschaft wo die Sache ohne weiteres zutun eingestellt werden wird. Ob man einen Anwalt braucht oder nicht würde ich daran fest machen wie sich die andere Seite verhält. In meinem Fall war die Kommunikation sehr offen und der Unfallgegner machte bei der Polizei die gleichen angaben zum Unfall wie ich. Seine Versicherung hielt gut Kontakt mit mir und entschädigte mich dann komplett. Da ich "nur" Prellungen hatte war ich mit dem Angebotenen Schmerzensgeld von €500,- zufrieden. Es geht also auch ohne Anwalt:Blumen: |
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https://www.wko.at/service/verkehr-b...enschaden.html Ich denke in Deutschland wird es so etwas ähnliches auch geben, zumindest bin ich davon ausgegangen. Wenn nicht spezifiziere ich meine Aussage darauf dass es zumindest bei mir so war. Edit: gibt es, hab jetzt einfach die erste Quelle genommen https://www.bussgeldkatalog.org/meld...htiger-unfall/ Damit das in Zukunft niemanden abhält nachträglich eine Meldung zu machen. Weder mein Unfallgegner noch ich mussten eine Strafe zahlen, wurden aber sehr eindringlich darüber belehrt. Daher schrieb ich auch das die Polizei nicht all zu glücklich darüber ist. |
Das Melden eines Unfalls bei der Polizei finde ich besonders bei Personenschäden sehr wichtig. Denn da könnte sehr viel finanzieller Impact dran hängen, bei Folgeschäden oder gar Arbeitsunfähigkeit/Verrentung.
Was vielleicht anfangs bei leichten Blessurgen nicht so aussehen mag, kann sich später als gravierender entpuppen. |
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Bitte vergleich einen kleinen rempler ohne Schaden nicht mit einem wo eine Person zu schaffen gekommen ist. |
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