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Beispiel zu #16
KUG ab Do, 01.04.2020 a)Nebentätigkeit Vertragsdatum 02.01.2020, erster Arbeitstag 07.01.2020 ==> Einkünfte aus Nebentätigkeit werden nicht angerechnet b) Nebentätigkeit Vertragsdatum 02.01.2020, erster Arbeitstag 02.4.2020 ==> Einkünfte aus Nebentätigkeit werden angerechnet :Blumen: Edit sagt noch: Ich weiß jetzt aus dem Stegreif gar nicht ob für die Nichtanrechenbarkeit nicht sogar vor dem KUG Bezug im Nebenjob nicht mindestens eine Gehaltsabrechnung nötig ist. Hier bitte im Zweifel prüfen lassen. Jetzt beim Corona KUG ist es aber eh grundsätzlich unproblematisch. |
Kann es sein, dass man nur den Verlust , durch die Nebentätigkeit anrechnungsfrei ausgleichen darf, der durch die Kurzarbeit entsteht ?
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Zitat:
NEU! Ist seit 1.4./Corona halt, ich zitiere aus einem gestern eingegangenen Rundschreiben: Zitat:
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Zitat:
Danke und Lieben Gruß |
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