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Helmut S 03.09.2019 15:21

Zitat:

Zitat von Facami (Beitrag 1475293)
Ich glaube 40% ist der Satz. Die 1% Regel ist ab dem 01.01.2019 auch eine 0,5% Regel geworden, sofern ich das richtig gelesen habe. Das ganze Thema ist definitiv nicht uninteressant.

0,5% ja, aber nur bei den E-Rädern. Ansonsten immer noch 1%. :Blumen:

Facami 03.09.2019 15:25

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1475294)
0,5% ja, aber nur bei den E-Rädern. Ansonsten immer noch 1%. :Blumen:

Ah, OK, dass wusste ich nicht. Danke. Wieder was gelernt :-)

gerl1ng 03.09.2019 15:29

Die 0,5% Regel betrifft natürlich nicht nur E-Räder. Die gilt für alle Räder!

Wobei die Ersparnis dadurch nicht so groß ausfällt. Der großteil der Kosten entfällt auf den Leasingvertrag der 1:1 an den Jobrad-nehmer weitergegeben wird. Sparen kann man trotzdem bis zu 30% und hat noch ne Versicherung dabei.

Bin selbst mal gespannt wie gut das mit dem Übernehmen des Rades nach 3 Jahren klappt.

Angebotspreise haben übrigens Einfluss auf die Leasingrate und damit auf den Endpreis den man in den 3 Jahren zahlt. Angebote finden lohnt sich also auch.

Ebenso kann man sich sein Wunschrad zusammenbauen lassen. Ggf. wäre das auch eine Option für dich.

Thorsten 03.09.2019 20:53

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1475281)
Ja, aktuell sind es 17%. Die Finanzbehörden sehen das aber anders und nehmen einen höheren Restwert an (hab ich nicht mehr im Kopf). Wenn du das Rad also für 17% kaufst, ist die Differenz zur Ansetzung der Finanzbehörden ein Geldwerter Vorteil, den du via Einkommenssteuer versteuern musst. JobRad übernimmt als sog. "zuwendungsberechtigter Dritter" dies aber vollständig. Kann man auch auf der JobRad Seite nachlesen.

Die früher angenommenen 10% Restwert waren dem Finanzamt zu wenig (was Realisten durchaus nachvollziehen können). Die Differenz zum tatsächlichen Restwert muss versteuert werden und das bestreitet JobRad von den zusätzlich eingenommenen 7%. Dieser Wert ist jetzt also durchaus korrekt.

Bei normaler Be-/Abnutzung rechnet sich das Modell eh nur dadurch, dass man es nach 3 Jahren gegen Zahlung dieses Restbetrags übernimmt (und dann weiterfährt oder zum guten Kurs privat weiterverkauft).

DocTom 03.09.2019 21:08

...gibt es eigentlich auch Anbieter mit variablen Leasinglaufzeiten? Bei Jobrad, haben diese mir geschrieben, gehen nur 36Monate. Oder gibt es dafür rechtliche Gründe?:confused:

Helmut S 03.09.2019 22:20

Zitat:

Zitat von gerl1ng (Beitrag 1475298)
Die 0,5% Regel betrifft natürlich nicht nur E-Räder. Die gilt für alle Räder!

Du hast recht! Es gab wohl im März nen (neuen?) Erlass, den hab ich nicht mitgeschnitten. Wir bezahlen unseren Mitarbeitern das Jobrad in vielen Fällen vollständig, so dass das eh nicht greift. Aber ja: Jetzt gilt es tatsächlich für alle Räder.

Danke für den Hinweis :Blumen:

Goalie1984 03.09.2019 22:26

Hatte mich neulich auch intensiver mit dem Thema beschäftigt. Was mir persönlich vorher nicht klar war und ich dann auch nur durch weitere Recherche herausgefunden habe:

man sollte sich bei Abschluss des Vertrags einigermaßen sicher sein, dass man die nächsten 3 Jahre bei der Firma bleibt.

Wechselt man den Arbeitgeber, kann der Vertrag mit Jobrad nur unter ganz bestimmten Bedigungen "mitgenommen" werden. Ist das nicht der Fall, kann es je nach Überlassungsvertrag relativ ungemütlich werden (bis hin zur Übernahme aller noch ausstehender Leasingraten an den Arbeitgeber ("Schadenersatz"), ohne dass man das Fahrrad nutzen kann - wird ja vom Arbeitgeber geleast und dann eben nicht mehr zur Nutzung überlassen).

In diversen Foren findet man Fälle aus der (jüngeren) Vergangenheit dazu.

badenonkel28 04.09.2019 06:30

Zitat:

Zitat von Goalie1984 (Beitrag 1475380)
Hatte mich neulich auch intensiver mit dem Thema beschäftigt. Was mir persönlich vorher nicht klar war und ich dann auch nur durch weitere Recherche herausgefunden habe:

man sollte sich bei Abschluss des Vertrags einigermaßen sicher sein, dass man die nächsten 3 Jahre bei der Firma bleibt.

Wechselt man den Arbeitgeber, kann der Vertrag mit Jobrad nur unter ganz bestimmten Bedigungen "mitgenommen" werden. Ist das nicht der Fall, kann es je nach Überlassungsvertrag relativ ungemütlich werden (bis hin zur Übernahme aller noch ausstehender Leasingraten an den Arbeitgeber ("Schadenersatz"), ohne dass man das Fahrrad nutzen kann - wird ja vom Arbeitgeber geleast und dann eben nicht mehr zur Nutzung überlassen).

In diversen Foren findet man Fälle aus der (jüngeren) Vergangenheit dazu.

Ich hatte ein Jobrad und ich wurde entlassen. Das Rad musste ich zu meinem Arbeitgeber bringen und das wars. Keine Verpflichtung meinerseits.


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