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DocTom 07.05.2018 18:40

Das nervige ist ja, dass die Abmahnindustrie schon lauernd bereit liegt, weil es viele trotz der Hinweise auf die leichte Schulter nehmen. Viele Vereine und Firmenwebseitenbetreiber wissen ja noch nicht einmal, was jetzt wirklich ins Impressum muss. Wie ist es mit reinen Visitenkarten im Web, muss da jetzt ein Hinweis dazu, dass keine Daten von Webseitenbesuchern erhoben werden? Wo finde ich gute Quellen zu den rechtlich zukünftig minimal nötigen Impressumszusätzen für Vereine, Ärzte, Architekten und so weiter und so fort?
:Blumen:

NBer 07.05.2018 18:54

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1377310)
Das nervige ist ja, dass die Abmahnindustrie schon lauernd bereit liegt.....

das wird das hauptproblem werden. die polizei usw wird kaum von sich aus tätig werden um zb sportvereinen (um mal beim sportthema zu bleiben) nachzustellen (solang nicht jemand konkret anzeige erstattet).
es geht ja nicht erst bei fotos los, schon allein die nennung eines namens in einer berichterstattung geht nicht mehr, alles was eine person identifizierbar macht kann man nicht mehr veröffentlichen.......soang man nicht die genehmigung der person hat.
ich weiss nicht, ob über den DOSB noch n mustervordruck für sportvereine kommt, ansonsten entwerf ich mir selbst was, was ich mir dann von eltern und sportlern unterschreiben lasse.

Antischwimmer 08.05.2018 07:02

Es wird sich nichts ändern für Hobbyfotografen. Bei den Millionen Handyfotos kämen Gerichte bei Abmahnung gar nicht hinterher.

Es wird überhaupt nicht zu Abmahnungen kommen. Ich könnte jeden einzelnen verklagen der mich in seinem Smartphone abgespeichert und WhatsApp installiert hat.

WhatsApp zu installieren ist auch verboten, aber gibt es eine Abmahnwelle?

Und das Kunstfreiheitsgesetzt gilt weiterhin.

Das Gesetz hat für die Realität keine Bedeutung.

Also, keine Panik! ;)

Stefan 08.05.2018 07:59

Zitat:

Zitat von Antischwimmer (Beitrag 1377350)
Das Gesetz hat für die Realität keine Bedeutung.
Also, keine Panik! ;)
.....
Es wird überhaupt nicht zu Abmahnungen kommen

Diese Aussage halte ich für eine krasse Fehleinschätzung und im Gesetz geht es nicht nur um Fotos.

Es gibt zwar Internetseiten von öffentlicher Seite zu dem Thema, aber ich würde mir wünschen, dass es eine Seite der Bundesregierung gibt, auf der das Thema (gut Verständlich) auf verschiedene Zielgruppen unterteilt(Privatperson, Sportverein, NGO, kleine Firmen.....) von A-Z, aber trotzdem halbwegs kurzt, besprochen wird.

MattF 08.05.2018 08:02

Zitat:

Zitat von Antischwimmer (Beitrag 1377350)

WhatsApp zu installieren ist auch verboten, aber gibt es eine Abmahnwelle?

Es ist verboten WhatsApp zu installieren ?

Stefan 08.05.2018 08:05

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1377357)
Es ist verboten WhatsApp zu installieren ?

http://www.lareda.hessenrecht.hessen...#docid:7876045
"5. Wer den Messenger-Dienst "WhatsApp" nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.
Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden."

qbz 08.05.2018 08:39

Österreich änderte das DSGVO in einem eigenen Landesgesetz ab, obwohl das DSGVO EU-weite Geltung zukommt. Das gibt für die Zukunft sicher noch Klagen bis hin zu europäischen Gerichten.

Oesterreich-verwaessert-europaeischen-Datenschutz

qbz 08.05.2018 08:55

Zitat:

Zitat von Antischwimmer (Beitrag 1377350)
......
Und das Kunstfreiheitsgesetzt gilt weiterhin.

Das Gesetz hat für die Realität keine Bedeutung.

Also, keine Panik! ;)

also ich habe erstmal diverse Fotoalben von mir mit vielen Sportfotografien auf "privat" gestellt, weil mir der Stress mit möglichen Abmahnungen zu gross wäre und warte ab, wie sich der Umgang mit dem Gesetz entwickelt. Ich erlebte eine Abmahnung schon mal bei einem Freund mit, unerfreulicher Stress und Kosten.

Mit der heutigen Gesichtserkennung ist es ein leichtes, alle öffentlich zugänglichen Fotos mit erkennbaren Gesichtern im Internet zuzuordnen und es kann durchaus sein, dass Menschen aus welchen Gründen auch immer einen Internetanwalt beauftragen, um alle Fotos, auf denen sie abgebildet, zu löschen bzw. ihre Person unkenntlich zu machen. Und sobald ein Anwalt tätig wird (Abmahnung), werden die Kosten in Rechnung gestellt. Internetanwälte könnten damit werben, für die Löschung der persönlichen Daten ihrer Klienten im Internet zu sorgen und Aufträge über das Internet dazu erhalten, als ihr Geschäftsmodell.


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