![]() |
Zitat:
|
Zitat:
Der Nachweis, dass eine Nutzung nicht verpflichtend gewesen sein konnte gelingt eher selten. Gleiches gilt dafür wenn die Nutzung aufgrund z.B. von Veerschmutzung nicht zumutbar ist. In Bayern "gab es" für einen berufspendelnden Polizisten, nach Schuldsprechung, die Begründung, er hätte unter anderem sinngemäß "bessere" Reifen aufziehen müssen. |
Zitat:
Ist ja nicht so, dass man keine Radwege benutzen will, so lange sie vernünftig sind. Da hat man zumindest Ruhe vor den Blechkistenbewohnern. Hier sieht man schon zu Beginn des nicht straßenbegleitenden Radwegs, dass er es in 30 m Entfernung nicht ist und braucht gar nicht draufzufahren. |
Ich würde mal Fotos des Kreisverkehrs zur Beweissicherung machen, bevor irgend jemand von der Straßenverkehrsbehörde an der Anordnung des Schildes etwas ändert.
Weiterhin würde ich den Unfall mal vorsorglich meiner Haftpflichtversicherung melden, einfach nur, falls du verklagt werden solltest. Solltest du einen DTU-Startpass besitzen müsste darüber auch eine Rechtsschutzversicherung laufen, über die du kostenlose Rechtsberatung bekommst, wenn du in Ausübung deines Sports unterwegs warst (Weg zur Arbeit könnte hier strittig werden). Wenn man selber nur wegen der Kratzer des Fahrrades Schadensersatz geltend machen will, würde ich aus Aufwandsgründen davon abraten, weil vermutlich ein eigenes Mitverschulden berücksichtigt wird, so dass der Anspruch des Autofahrers größer sein dürfte. Hier würde ich aber mal abwarten, ob dann wirklich Klage erhoben wird. Wichtig wäre nur, einen möglichen Schaden seiner Versicherung zu melden, weil dies in der Regel einer Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag entspricht. |
Zitat:
"Herr xxxx, Wird der Radweg benutzungspflichtig?". "Es ist von auszugehen, dass er nach Fertigstellung so beschildert wird". "Dann bleibt die Trennung, denn der Fahrradfahren hat auf der Straße nichts zu suchen." Nun gut, es geht ja nicht nur darum, was du wahrnimmst, sondern was eventuell der Autofahrer für einen Eindruck hat. Als Richter argumentiert man vielleicht damit, dass die Behörden sich bei der Beschilderung was gedacht hätten und dass der Autofahrer durch die Kenntnis der Benutzungspflicht nicht mit einem Radfahrer gerechnet hat... So doof wie es ist. |
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Seit einiger Zeit gibt es das bei uns. Die 4 Schilder stehen auch in der anderen Richtung. Der Radweg beginnt, wie man sieht, ca. 15 m vor dem "Parkour"...:(
Anhang 38087 |
das alles nutzt dem geschädigtem Kollegen hier nichts.
Werter TE, nimm erstmal den Telefonhörer, lass Dir einen sehr guten Verkehrsrechtsanwalt von zB dem ADAC empfehlen (ich kennte einen in Berlin) und frag nach, was eine Erstberatung Dich kostet. AFAIK (!) ist das noch nicht an die RA Gebührenordnung gebunden, sondern verhandelbar. Und fragen kostet erstmal nichts. Rest ist doch nur glauben und denken. Meine Erfahrung zeigt aber auch, vor deutschem Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Wenn der Unfallgegner schon einen Anwalt hat, wird der auch versuchen, Dir zumindest seine Kosten aufzudrücken. Gut find ich die Tips mit dem Startpass und der Rechtsschutz, die da inkludiert ist. Wenn beim ADAC kann man da auch mal unverbindlich nachfragen, oft läßt sich die Rechtsschutz noch abschließen und man wird (mehr oder minder ) gut beraten. immernoch nur meine pers. Meinung Thomas |
Zitat:
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:56 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.