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Hier hat jemand unachtsam die Autotür geöffnet, wie es täglich unzählige Male passiert. Leider ist in diesem Fall jemand zu Fall gekommen und mit fatalen Folgen gestürzt. In einem etwaigen Strafverfahren müsste natürlich auch geklärt werden, ob der Gestürzte den erforderlichen Seitenabstand zu den parkenden Autos eingehalten hat und ob man dem Aussteigenden tatsächlich nachweisen kann, dass dieser nicht geschaut hat, also ob tatsächliche eine entsprechende schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Wenn es (bei Nichtvorliegen vom Immunität) zu einer Verurteilung kommen sollte, geht diese über eine kleine Geldstraße oder einem großen DUDUDU nicht hinaus. Viel wichtiger ist die finanzielle und soziale Absicherung der Hinterbliebenen, welche durch das Vorliegen der Versicherung gewahrt sein sollte. |
Um das Thema von der Chronistenebene auf eine Emotionale zu heben dem sei das verlinkte Filmchen nachgereicht.
Achtung: kotzgefahr! ...jedenfalls für mich, die Räder meiner Mutter und Freundin sehen genauso aus. Der Typ stand genau auf dem Fahrradweg (Korrektur:"Schutzstreifen"). Jetzt wartet er im warmen Auto auf das DUDU-Schreiben des AA. http://www.bz-berlin.de/berlin/neuko...tet-den-fahrer Vorsicht vor der "0" im Kennzeichen und am Steuer ! |
wo ist denn da ein Fahrradweg? Wenn ich sehe wie es nach der Kreuzung weitergeht, da parkt Hinz und Kunz. Hinter dem Porsche steht auch einer. Und dunkel ist es. Genau da würde ich nie mit dem Rad fahren.
Okay, nach dem Video sehe ich, dass da auf einen sogenannten Angebots oder Schutzstreifen steht, erkennbar an der gestrichelten Linie. Das ist kein Radweg. |
Nach den aktuellen Infos der Polizei stand das Auto im absoluten Halteverbot und die Tür soll ruckartig schnell geöffnet worden sein, als der Radfahrer vorbeifuhr.
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Tür aufmachen ohne zu schauen kann passieren. Schlimmer finde Ich, dass der dort überhaupt anhält. Das "absolute Halteverbot" heisst glaub ich so, weil man da ABSOLUT nicht anhalten soll.
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Diese Schutzstreifen sind doch eh der größte Witz. Wenn man darauf fährt, kann man den 1 Meter Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen nicht einhalten. Mit Glück und einem schmalen Lenker, wenn man am ganz, ganz linken Rand des Schutzstreifens fährt. Für Schutzstreifen ist eine Breite von 1,50 m vorgesehen, mindestens müssen es 1,25 m sein. Bei 60 cm Fahrradbreite und 1 m Abstand nach rechts bleiben damit minus 10 bis minus 35 cm Abstand zum linken Rand des Schutzstreifens.
Gleichzeitig denken Autofahrer, dass mit dem linken Ende des Schutzstreifens jegliche Rechte des Radfahrers aufhören und der Schutz damit per se gegeben sei. Scheiß auf den Seitenabstand von 1,5 m beim Überholen. Also, alles für die Tonne und nichts anderes als die moderne Form der Käfighaltung für Radfahrer :( . |
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Die 1,25 m Mindestbreite darf allerdings nicht vorgesehen werden, wenn die Kernfahrbahn nur das Mindestmaß von 4,50 m aufweist. |
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