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Thorsten 27.09.2016 19:42

Was ist das für ein Schild mit Straßennamen, das da links im Gras steht? Geht da eine "Straße" rein und es fehlt die erneute Beschilderung als Radweg dahinter? Damit wäre er von da an auch nicht mehr straßenbegleitend und der Unfall passierte ja erst dahinter.

Thomas912 27.09.2016 20:17

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1258954)
Das spielt ja auch keine Rolle was sie da so erzählt. Natürlich bist Du ihr sicherlich auch ausgewichen. Wie kann sie denn beurteilen ob Du Dich ungeschickt verhalten hast oder nicht? Da fällt mir ein, Angriff ist die beste Verteidigung. Wenn sie etwas besser aufgepasst hätte, hätte sie Dir ohne weiteres ausweichen können. Die Frage ist halt immer ob Du für die 30% das Prozeßrisiko in Kauf nimmst. Wenn Du gut Rechtschutzversichert bist ist das doch kein Problem. Wenn es sich für die Summe lohnt nur zu.

Hab eine Rechtsschutz, werde es daher auch bis zum (bitteren) Ende verfolgen!
Denke aber im Zweifel, dass ich vor Gericht ganz gut Chancen hab. Jeder Mensch mit normalen rationalem Denken wird das hoffentlich so sehen wie ich/wir.

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1258963)
Die auf deinem Bild von links kommende Straße muss vermutlich die Vorfahrt gewähren, oder (mal so aus dem ersten Eindruck geschlossen)? Wo steht dann das Vorfahrt-gewähren-Schild? Wenn es erst an der Straße steht und nicht schon den Radweg mit einschließt, wäre der Radweg nicht straßenbegleitend, da für dich andere Vorfahrtsregeln als für die Verkehrsteilnehmer auf der Straße gelten würden. Damit wäre er nicht benutzungspflichtig (siehe auch oben im Link zu Sluka).

Muss ich mal genau schauen wenn ich wieder da hinfahre.

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1258971)
Was ist das für ein Schild mit Straßennamen, das da links im Gras steht? Geht da eine "Straße" rein und es fehlt die erneute Beschilderung als Radweg dahinter? Damit wäre er von da an auch nicht mehr straßenbegleitend und der Unfall passierte ja erst dahinter.

Welches Schild meinst du. Was ich mich gerade frage ist, ob da ganz hinten wo noch eine Kreuzung zu erahnen ist wieder ein blaues Schild ist.

tandem65 27.09.2016 21:26

Zitat:

Zitat von Thomas912 (Beitrag 1258975)
Welches Schild meinst du. Was ich mich gerade frage ist, ob da ganz hinten wo noch eine Kreuzung zu erahnen ist wieder ein blaues Schild ist.

Das ist mbMn. recht unerheblich. Gut wäre wenn die Dame bei Ihrer Darstellung bleibt, daß sie wahrgenommen hat, daß Du mit Absicht in sie hineingefahren bist. Das bedeutet schliesslich auch daß sie Dich gesehen hat und das sogar so daß sie Deine Absicht erkennen konnte. ;)

Thorsten 27.09.2016 21:47

Zitat:

Zitat von Thomas912 (Beitrag 1258975)
Welches Schild meinst du. Was ich mich gerade frage ist, ob da ganz hinten wo noch eine Kreuzung zu erahnen ist wieder ein blaues Schild ist.

Dachte an das zwischen dem Zebrastreifen-Schild und der Laterne. Bei genauerem Hinsehen scheint das aber genau zu der Kreuzung gehören (müssen es ja irgendwo hinstellen, wo es nicht mitten im Weg steht) und bringt damit nichts.

Die Beschilderung würde ich mir ganz genau angucken, ob man damit was machen kann, um formal recht zu bekommen (wenn die Behörde eine Intention hinter ihrer Beschilderung hat, soll sie auch die Beschilderung so machen, dass sie der Intention genügt - Schild vergessen, Pech gehabt).

Ator 28.09.2016 09:03

Auto trifft mich auf der Straße, ich bin Schuld?
 
Mal unabhängig von dem konkreten Fall, eine allgemeine Frage:

Ich fahre mit dem Rennrad auf einer Straße. Daneben ist ein Radweg, den ich natürlich eigentlich benutzen müsste, was ich aber nicht tue. Ein Auto fährt mich von hinten an, ich wache schwerverletzt im Krankenhaus auf. Den Grund für das Anfahren kann niemand nachvollziehen, da es keine Zeugen gibt. Den Schilderungen hier folgend, bin ich selber Schuld?

Thorsten 28.09.2016 10:11

Dann steht Aussage (des Autofahrers: "er kam aus dem Gebüsch gesprungen") gegen keine Aussage (von dir). Keine guten Karten ...

tandem65 28.09.2016 10:38

Zitat:

Zitat von Ator (Beitrag 1259070)
Den Schilderungen hier folgend, bin ich selber Schuld?

Natürlich, was fährst Du auch mit dem Rad.:Cheese:

Im Ernst,
Dir wird wahrscheinlich eine Teilschuld zugewiesen.
Grundsätzlich gilt,

Je größer der Schaden, desto mehr setzten die Versicherungen ein um den Betrag zu minimieren.

Harm 29.09.2016 14:55

Nur noch einmal zur Klärung: :Huhu:
Auch wenn ein Radweg in einem noch so schlechten Zustand ist und augenscheinlich nicht benutzbar ist. So lange da ein blaues Schild mit einem weissen Rad drin steht, so müssen wir Radfahrer darauf fahren. Tun wir es nicht, ist es sehr wahrscheinlich, daß wir auch bei eindeutig für uns sprechenden Schadensfällen eine Teilschuld aufgebrummt bekommen!
Der schlechte Zustand und die augenscheinliche Unbenutzbarkeit des Radweges sind natürlich gute Argumente die Benutzungspflicht aufheben zu lassen (per Antrag bei der Verkehrsbehörde). Sollte dem stattgegeben werden, werden die blauen Schilder entfernt.
Erst dann müssen wir nicht mehr auf dem Schrottweg fahren. :Huhu:

Als Ausnhame gilt aber eine geschlossene Schnee oder Eisdecke auf dem Radweg, so daß dieser nicht mehr zu erkennen ist!


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