![]() |
Was ist das für ein Schild mit Straßennamen, das da links im Gras steht? Geht da eine "Straße" rein und es fehlt die erneute Beschilderung als Radweg dahinter? Damit wäre er von da an auch nicht mehr straßenbegleitend und der Unfall passierte ja erst dahinter.
|
Zitat:
Denke aber im Zweifel, dass ich vor Gericht ganz gut Chancen hab. Jeder Mensch mit normalen rationalem Denken wird das hoffentlich so sehen wie ich/wir. Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Die Beschilderung würde ich mir ganz genau angucken, ob man damit was machen kann, um formal recht zu bekommen (wenn die Behörde eine Intention hinter ihrer Beschilderung hat, soll sie auch die Beschilderung so machen, dass sie der Intention genügt - Schild vergessen, Pech gehabt). |
Auto trifft mich auf der Straße, ich bin Schuld?
Mal unabhängig von dem konkreten Fall, eine allgemeine Frage:
Ich fahre mit dem Rennrad auf einer Straße. Daneben ist ein Radweg, den ich natürlich eigentlich benutzen müsste, was ich aber nicht tue. Ein Auto fährt mich von hinten an, ich wache schwerverletzt im Krankenhaus auf. Den Grund für das Anfahren kann niemand nachvollziehen, da es keine Zeugen gibt. Den Schilderungen hier folgend, bin ich selber Schuld? |
Dann steht Aussage (des Autofahrers: "er kam aus dem Gebüsch gesprungen") gegen keine Aussage (von dir). Keine guten Karten ...
|
Zitat:
Im Ernst, Dir wird wahrscheinlich eine Teilschuld zugewiesen. Grundsätzlich gilt, Je größer der Schaden, desto mehr setzten die Versicherungen ein um den Betrag zu minimieren. |
Nur noch einmal zur Klärung: :Huhu:
Auch wenn ein Radweg in einem noch so schlechten Zustand ist und augenscheinlich nicht benutzbar ist. So lange da ein blaues Schild mit einem weissen Rad drin steht, so müssen wir Radfahrer darauf fahren. Tun wir es nicht, ist es sehr wahrscheinlich, daß wir auch bei eindeutig für uns sprechenden Schadensfällen eine Teilschuld aufgebrummt bekommen! Der schlechte Zustand und die augenscheinliche Unbenutzbarkeit des Radweges sind natürlich gute Argumente die Benutzungspflicht aufheben zu lassen (per Antrag bei der Verkehrsbehörde). Sollte dem stattgegeben werden, werden die blauen Schilder entfernt. Erst dann müssen wir nicht mehr auf dem Schrottweg fahren. :Huhu: Als Ausnhame gilt aber eine geschlossene Schnee oder Eisdecke auf dem Radweg, so daß dieser nicht mehr zu erkennen ist! |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:28 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.