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gollrich 10.02.2016 10:26

Beim Rad gilt doch auch nur die 1% Regelung...
was für ein Rad hast du dir ausgesucht das du bei 240€ gelandet bist ? ...

MattF 10.02.2016 10:55

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1203597)
Du bist das geborene Opfer für die Leasingidee.;)
Wie kommst Du auf diese Summen? Bei mir ginge es um 240,-€/Monat die versteuert werden müssen oder nicht. Je länger der Arbeitsweg ist, desto Scheixxe ist die Idee mit dem Leasing.
2880,-€/Jahr mit, sagen wir 40% versteuert, sind 1728,-€/Jahr oder auch 5184,-€ in 3 Jahren.


Aber doch nicht bei einem Fahrrad.

Du redest von einem PKW.

Bei einem PKW und 100 km Anfahrtsweg muss man in der Tat ganz genau nachrechnen ob sich da ein Dienstwagen mit Privatnutzung lohnt.

tandem65 10.02.2016 11:56

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1203609)
Aber doch nicht bei einem Fahrrad.

Du redest von einem PKW.

Warum heisst die Entfernungspauschale wohl Entfernungspauschale?:Gruebeln: :Huhu:

tandem65 10.02.2016 11:58

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 1203598)
Beim Rad gilt doch auch nur die 1% Regelung...
was für ein Rad hast du dir ausgesucht das du bei 240€ gelandet bist ? ...

Ich habe ja kein Rad geleast. ;) Die 240,-€/Monat sind die bei mir anzusetzenden Entfernungspauschale. Wenn ich ein Rad lease fällt die Entfernungspauschale weg.
Selbst wenn ich jetzt keine weiteren Werbungskosten hätte, wären mind. 880,-€/Jahr oder auch gut 78,-€/Monat mehr zu versteuern.
Schon alleine die 78,-€/Monat beim Leasing durch Steuern zu sparen ist gar nicht so einfach. ;)

Thorsten 10.02.2016 12:34

Ich vermute irgendwo einen Denkfehler bei dir (oder zeig mir meinen auf ;) ).

Die Entfernungspauschale von 0,30 €/km setzt du weiterhin an wie bisher. Da fällt nichts weg, nur weil du ein Dienstrad hast. Du musst auch keine 0,03%/km für die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte versteuern.

Das ganze ist nichts als eine Entgeltumwandlung wie bei einer Altersvorsorge. Während dort die nachgelagerte Besteuerung der Rente im Alter für den teilweisen Rückfluss ins Steuersäckel sorgt, hat man sich hier auf die 1% Versteuerung als geldwerter Vorteil festgelegt.

Es dürfte wohl (fast?) jeder was gegenüber Barkauf zum Listenpreis sparen, da die Leasingraten eher hoch bemessen sind und nach 3 Jahren noch 10% Restwert stehen, für die man das Rad übernehmen kann. Wenn man nicht fest überzeugt ist, das Rad nach 3 Jahren zu übernehmen, wird das aber in jedem Fall ein teures Vergnügen.

Hinterrad 10.02.2016 12:37

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1203624)
Ich habe ja kein Rad geleast. ;) Die 240,-€/Monat sind die bei mir anzusetzenden Entfernungspauschale. Wenn ich ein Rad lease fällt die Entfernungspauschale weg.
Selbst wenn ich jetzt keine weiteren Werbungskosten hätte, wären mind. 880,-€/Jahr oder auch gut 78,-€/Monat mehr zu versteuern.
Schon alleine die 78,-€/Monat beim Leasing durch Steuern zu sparen ist gar nicht so einfach. ;)

was ist wenn ich schon einen Dienstwagen habe und mir dann noch ein Dienstrad lease.?
Fällt dann die Entfernungspauschale weg?:(

MattF 10.02.2016 12:44

Zitat:

Zitat von Hinterrad (Beitrag 1203632)
was ist wenn ich schon einen Dienstwagen habe und mir dann noch ein Dienstrad lease.?
Fällt dann die Entfernungspauschale weg?:(

Man muss mal ein bisschen drüber reden, über was man redet.

Geht es um Dienstwagen bzw. Dienstrad mit Privatnutzung vom AG zur Verfügung gestellt? Dann kannst du nur eines haben (du kannst das Modell Dienstwagen mit Privatnutzung meiner Meinung nach auch nur mit 1 Fahrzeug machen). Im übrigen ist dem Arbeitnehmer auch völlig wurscht wie der AG das finanziert ob über Leasing oder sonstwas, weil die Kosten bzw. Steuern berechnen sich für den Arbeitnehmer aus dem Listenpreis des Fahrzeugs (nicht aus den monatlichen Leasingkosten).


Was hier aber wohl ursprünglich gemeint war, dass der AG anbietet mehr im sinne eines Gruppenrabatts günstig Räder zu leasen, für die Mitarbeiter. Die Mitarbeiter sind dann wohl auch die Leasingnehmer. Das kann sich lohnen weil der AG halt weil er viele Räder abnimmt, bzw. die Gruppe der Kollegen, Rabatt bekommt.


Die 2 Sachen Leasing über den AG und Dienstwagen mit Privatnutzung werden hier im Moment etwas wild durcheinander geworfen (auch von mir :Huhu: )

Hinterrad 10.02.2016 13:03

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1203636)
Man muss mal ein bisschen drüber reden, über was man redet.

Geht es um Dienstwagen bzw. Dienstrad mit Privatnutzung vom AG zur Verfügung gestellt? Dann kannst du nur eines haben (du kannst das Modell Dienstwagen mit Privatnutzung meiner Meinung nach auch nur mit 1 Fahrzeug machen). Im übrigen ist dem Arbeitnehmer auch völlig wurscht wie der AG das finanziert ob über Leasing oder sonstwas, weil die Kosten bzw. Steuern berechnen sich für den Arbeitnehmer aus dem Listenpreis des Fahrzeugs (nicht aus den monatlichen Leasingkosten).


Was hier aber wohl ursprünglich gemeint war, dass der AG anbietet mehr im sinne eines Gruppenrabatts günstig Räder zu leasen, für die Mitarbeiter. Die Mitarbeiter sind dann wohl auch die Leasingnehmer. Das kann sich lohnen weil der AG halt weil er viele Räder abnimmt, bzw. die Gruppe der Kollegen, Rabatt bekommt.


Die 2 Sachen Leasing über den AG und Dienstwagen mit Privatnutzung werden hier im Moment etwas wild durcheinander geworfen (auch von mir :Huhu: )

Ich habe einen Dienstwagen, könnte wenn ich Lust habe mir zusätzlich auch noch ein Rad über den AG leasen ( Preis, Marke usw kann ich bestimmen). Wollte halt nur wissen ob zwei Dienstfahrzeuge negative Auswirkungen auf die Pauschale haben.
Wobei wenn ich jetzt überlege der Gedanke etwas dumm ist.:Cheese:


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