![]() |
Und:
36/I stvzo iVm. 23 stvo regelt alles rund um reifen. Da sind FAHRZEUGE genannt, was ein fahrrad auch ist. Da heisst es in einem passus was mit nägeln (der bezieht sich aber zunächst nur auf kraftfahrzeuge). ABER: nach 63 stvzo heisst es: "die Vorschriften über Bereifung von Kraftfahrzeugen gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend"..... ALSO SIND FAHRRÄDER MIT EINGESCHLOSSEN |
Kampf gegen Windmühlen :-)
|
Ich würde dabei bleiben, dass Fahrräder mit Spikes nicht in der Lage sind, eine feste Fahrbahn zu beschädigen. Ansonsten sind LKWs grundsätzlich nicht zum Straßenverkehr zugelassen, da sie mit ihren Unebenheiten (aka Profil ;)) die Straßen nachweislich kaputtmachen.
Was bedeutet eigentlich der Satz "Nägel müssen eingelassen sein"? Mir fehlt da die Vorstellung. |
Zitat:
|
Zwar ohne Gesetz, aber schwarz auf weiß:
http://www.schwalbe.com/de/newsreade...en-fragen.html |
Zitat:
|
Bestimmt! Aber was? Dass jemand an das mit den Fahrrädern gedacht hat, glaube ich eher nicht.
|
Kennzahl 336500 im Bußgeldkatalog spricht vom Führen, von Fahrzeugen ohne Kraft und von 50€ ohne Punkte. Bin mir aber nicht sicher ob das nicht ein Fehler ist und trotzdem Kraftfahrzeuge gemeint sind.
In der Praxis interessierts ka Sau. http://www.polizei.bayern.de/verwalt...t=2 3.11.2015 Edit: Nö, geht um Fahrzeuge. Interessiert trotzdem niemanden. Aber es scheitert wohl daran, dass Spikes an Fahrrädern nicht geeignet sind die Fahrbahn zu beschädigen. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:17 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.