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captain hook 13.11.2014 14:37

§95 AMG in Verbidung mit §6 AMG verbieten bereits heute den Erwerb und den Besitz von Arzneimitteln zu Dopingzwecken.

Das mit den "nicht geringen Mengen" bezieht sich auf einen anderen Absatz von §95 in dem es um die "in Verkehrbringung" geht.

dude 13.11.2014 14:44

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1094826)
Entscheidende Punkte dürften die Tatsache sein, dass es einen sauberen Radsport zu keiner Zeit gegeben hat,

Auch andere Sportarten wie zB Triathlon waren fast nie sauber.

Zitat:

die vielen Renntage pro Jahr
Nur 2-3 Wettkaempfe zu machen pro Jahr hat bislang noch niemand vom Doping abgehalten. Man koennte sogar sagen es laesst sich auf diese Weise ungestoerter Drogen konsumieren.

Zitat:

und der Zwang, ein Team finden zu müssen (im Gegensatz zu Einzelsportlern).
Das halte ich fuer das einzige Argument. Es ist ein stichhaltiges.

matwot 13.11.2014 14:53

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 1094840)

Das halte ich fuer das einzige Argument. Es ist ein stichhaltiges.

Radsport ist auch nicht der einzige Teamsport.

Campeon 13.11.2014 14:55

Zitat:

Zitat von kullerich (Beitrag 1094786)
Pädophilie ist per se nicht strafbar, jeder darf mögen, was er mag. Ausleben ist eine andere Sache...

Spitzklicker!!!

Wer nur von träumt macht sich natürlich nicht strafbar, ich sprach selbstverständlich vom Ausleben!!!

Hafu 13.11.2014 15:00

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1094838)
§95 AMG in Verbidung mit §6 AMG verbieten bereits heute den Erwerb und den Besitz von Arzneimitteln zu Dopingzwecken.

Das mit den "nicht geringen Mengen" bezieht sich auf einen anderen Absatz von §95 in dem es um die "in Verkehrbringung" geht.

Der Erwerb und Besitz von Arzneimitteln zum Eigengebrauch wurde bisher noch nie bei einem Sportler in Deutschland bestraft! Es heißt auch wörtlich im AMG:
Zitat:

§95 AMG

Wie bereits geschildert, setzt die Strafbarkeit nach §95 I AMG einen Verstoß gegen eine Verbotsnorm des AMG voraus. Unter Strafe gestellt sind jedoch nur Verstöße, die durch bestimmte Verhaltensweisen erfolgten.

Abs. 1 stellt hierbei das vorsätzliche Verhalten unter Strafe.

Bestraft wird, wer

entgegen § 5 Absatz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet,
Wer ein Dopingmittel bei sich selbst anwendete machte sich also bislang nicht strafbar!

Zitat:

entgegen § 6a Absatz 2a Satz 1 ein Arzneimittel oder einen Wirkstoff besitzt,
Der Besitz war bei der bisherigen Rechtslage also nur strafbar, wenn er gegen "§6a Absatz 2a Satz1" verstieß, was wiederum im Klartext bedeutet, dass der Erwerb von Arzneimitteln zu Dopingzwecken demnach straffrei ist; hinsichtlich des Besitzes kommt es darauf an, ob eine geringe Menge besessen wird; der Besitz einer geringen Menge ist, ähnlich wie dies im Betäubungsmittelstrafrecht gehandhabt wird, straffrei (Dopingmittel-Mengen-Verordnung, DmMV) (Quelle)

captain hook 13.11.2014 15:13

2b. entgegen § 6a Absatz 2a Satz 1 ein Arzneimittel oder einen Wirkstoff erwirbt oder besitzt,



Wenn ich es nich erwerben und nicht besitzen darf zu Dopungzwecken, dann dürfte auch ein Selbstverwendung schwer fallen.

Gut, in §6 bezieht man sich wieder auf "nicht geringe Mengen"


(2a) 1Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu erwerben oder zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll.


Nunja. Ich behaupte mal, wenn man wollte, hätte man mit den alten Gesetzen auch schon was anfangen können. Wollte man aber nicht. Wenn man aber nicht will, hilft auch ein neues Gesetz nichts.

sybenwurz 13.11.2014 22:09

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 1094807)
Und genau deshalb ist es vielleicht besser nicht ungelegte Eier zu diskutieren.

Jepp.
Schaut man seitwärts des Radsportes, interessiert mich die Umsetzung sehr.
Das Gesetz kommt aus der gleichen Richtung wie die Fördermillionen die dem deutschen Volke zu Ruhm und Ansehen bei Sportveranstaltungen verhelfen sollen.
Ich will ja jetzt nicht von Staatsdoping reden, aber mir erscheint die Geschichte etwa wie der Versuch, den Teufel mit Belzebub auszutreiben...

LidlRacer 13.11.2014 22:36

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1094778)
In der echten Welt hat man im professionellen Radsport als sauberer Fahrer meiner unmaßgeblichen Einschätzung nach sehr schlechte Karten, zumindest dann, wenn man auch etwas Geld verdienen will.

Ich bin da weniger pessimistisch und gehe davon aus, dass es heute durchaus wieder eine signifikante Anzahl sauberer Radprofis gibt. Zumindest sind die meisten deutlich sauberer als in der schlimmsten Zeit.

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1094828)
Strafbesitzbarkeit

Besitzstrafbarkeit


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