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Gut, nach Ironman-Regeln darf man das anscheinend theoretisch nicht, interessiert aber wohl praktisch kaum jemanden, weil es einfach unrealistisch ist. Und über die 1,5 m Abstand könnte man auch noch diskutieren. M.E. stehen die nicht in der StVO, sondern basieren nur auf Gerichtsentscheidungen und beziehen sich vermutlich nur auf überholende Autos. Ansonsten wäre Radfahrern auf praktisch allen Radwegen das Überholen verboten. |
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Dass man etwas generell erst mal darf heißt ja nicht, dass man das überall machen muss, wenn etwas anderes dagegen spricht. Wenn es in der Ausschreibung oder auf der Wettkampfbesprechung verboten wird, ist das dann natürlich eindeutig. Genauso wie das Untersagen, die Gegenfahrbahn zu nutzen. |
Hi Maifelder,
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Ebenso ergibt sich nicht aus der StVO ein Verbot die die Gegenfahrbahn zu nutzen. Das können natürlich Behörden verlangen und es kann in der Sportordnung festgelegt werden. An der Behördenentscheidung können wir nichts ändern. An der Sportordnung schon. |
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Ok, in der Praxis ist es ziemlich unklar, aber es scheint doch relativ selten geahndet zu werden.
Jetzt die allesentscheidente Frage:Cheese: : Wie hätten wir es gern? Sind wir uns einig, dass Überholen in dritter Reihe, ohne dass jemand gefährdet wird, bei Einhaltung der STVO erlaubt sein sollte oder gibt es Gegenstimmen? Falls ja, bitte melden:Huhu: . Wenn es zuviele werden sollten, gibts halt doch noch mal eine Umfrage:Lachen2: . Wenn wir diesen Punkt geklärt haben, können wir an unseren Wunschzettel/Richtlinien gehen. @Hafu:Blumen: oder wer sonst am Verbandstag der DTU teilnehmen wird: Es wäre nett, an passender Stelle unser Anliegen der aktuell unklaren Regelauslegung vorzubringen.:Blumen: Vielleicht besteht ja eine Bereitschaft die Wettkampfordnung zu ergänzen oder wenigstens eine gemeinsame Richtlinie zu erstellen. Gerne lasse ich mich auch aufklären, wie es von offizieller Seite gesehen wird. Wir sind das VolkO:-) . |
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