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Du kannst mir glauben, dass die Abgaben, die ich für Bayern genannt habe (und die für kleine Veranstaltungen mit 80 Teilnehmern genauso wie für Events mit 1000 Teilnehmern gelten) die korrekten sind. |
Im Zusammenhang mit den ungenehmigten Veranstaltungen ist mMn auch der §1.1 der Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU interessant.
Hier der Link: http://www.dtu-info.de/ordnungen.html |
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Und gerade bei kleinen Veranstaltungen vergrault man in meinen Augen damit immer mehr die Leute, die nur mal in die Sportart Triathlon schnuppern möchten. Denn über die Verbandsgebühren hinaus kosten (fast) alle anderen Dinge auch noch Geld (Ampeln abschalten, Ausnahmegenehmigungen für die Radstrecke usw.). |
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fakt ist, dass es keine veranstaltung gibt, die sich rein über die startgelder finanzieren lassen würde. insofern sind die meisten veranstaltungen sogar zu billig. theoretisch sollte man einen wettkampf sogar nur veranstalten, wenn die gesamten kosten der veranstaltung bereits ohne die startgelder im sack sind (sponsoren, sachleistungen, die nicht bezahlt werden brauchen usw). und die startgelder dann als gewinn für den verein verbuchen. das motiviert dann auch die vereinsmitglieder zu helfen, wenn am ende was für den verein dabei rumkommt. aber sicherlich sind ganz ganz viele veranstaltungen nullsummenspiele, wo sich am ende ausgaben und einnahmen gerade so decken........und das ist dann echtes engagement der verantwortlichen für den triathlonsport und nicht hoch genug zu würdigen. |
Hi,
ich habe das Schreiben auch bekommen und habe da 2 grundsätzliche Fragen. Es steht darin, dass es sich "um eine sportrechtlich NICHT genehmigte Veranstaltung" handelt. 1. Wenn der BTV oder die DTU also bei einem Triathlon nicht zustimmen, ist das ganze "sportrechtlich" nicht genehmigt??? Laut Webseite Tegernsee scheint der Triathlon ja alle Genehmigungen und Strassensperren zu haben (Sie scheinen ja sogar ihre eigenen Kampfrichter zu stellen). Ich würde also sagen, dass das ganze "BTV bzw. DTU - rechtlich" nicht genehmigt ist, was ja schon was ganz anderes ist! 2. Muss ein Triathlet mit DTU Startpass oder als Mitglied in einem Verein, der dem BTV angeschlossen ist, wenn er bei einem Event startet, das ausserhalb des BTV läuft, mit einer Sperre und/oder Vereinsausschluss rechnen? Das wären ja schon ganz schöne Knebelverträge, die Triathleten da eingehen müssen, nur um ihrem Hobby etwas organisierter nachgehen zu können. Viele Grüße Alpinerunner |
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Triathlon ist derzeit auch für den Nachwuchs (der für die Langfristperspektive einer Sportart besonders wichtig ist) einfach sexy. Allzu viele Teilnehmer werden also anscheinend von den Abgaben nicht vergrault.:Huhu: Wer nurmal in die Sportart Triathlon reinschnuppern möchte, der macht dies normalerweise über eine Sprint- bzw. Volksdistanz und dafür muss keine Tageslizenz gelöst werden. Es bleiben also bei fairen Veranstaltern wirklich nur 1,50€ Verbandsabgaben übrig. |
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Matthias |
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