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Skunkworks 18.06.2014 00:09

Zitat:

Zitat von old_man (Beitrag 1050902)
Ich sehe bei der "nosecone" von Kienle's Scott nur das Konzept des "alten" Specialized Shiv wieder aufleben. Damit war schon Cancellara erfolgreich unterwegs.....

old_man

Musste ich dran denken. Und weil ich grade heute eben jenes Rad bei einem Kumpel hab stehen sehn und wir uns über die Kiste unterhalten haben, kam noch das Detail raus, dass der Trümmer wohl die Bremshalterung ist/beinhaltet.

Es war ja zunächst von der UCI nicht verboten sonst wäre es nicht Weltmeister geworden.


@Captain: Einfach nur eine Verkleidung anbauen? Meinste für dein Look? Wenn es gut gemacht ist und "wie echt" ausschaut, dann wird das wohl kaum beanstandet werden.

Thorsten 18.06.2014 00:15

Arne, du meinst nach dem Radsport, oder? Mit einem zugelassenen Triathlon-Rad dürfte man vermutlich keinen UCI-Wettkampf bestreiten.

Das Regelwerk beim Triathlon wurde doch schon soweit verschlankt, dass der Athlet für die technische Sicherheit seines Rades selbst verantwortlich ist und in den Regeln noch ein paar Basics wie 2 Bremsen und verbotene Scheibe vorne enthalten. Wenn es immer noch Old-School-Kampfrichter gibt, die an Aufliegern ruckeln und Bremsen testen, gibt das ein falsches Bild des existierenden Regelwerks wieder.

Bezüglich Bekleidung steht doch auch nicht groß mehr drin als Badehose beim Schwimmen und Oberkörperbekleidung beim Radfahren und Laufen. Sowas wie die 15cm-Regel ist doch schon lange wieder rausgeflogen.

hanse987 18.06.2014 01:18

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1050980)
Bezüglich Bekleidung steht doch auch nicht groß mehr drin als Badehose beim Schwimmen und Oberkörperbekleidung beim Radfahren und Laufen. Sowas wie die 15cm-Regel ist doch schon lange wieder rausgeflogen.

Ist zwar ein wenig OT, aber noch mal zur Bekleidung. Darf ich jetzt bei Neoverbot mit Calfs, Ärmlingen bzw. mit eine Einteiler bzw. Tritop welches über die Schulter geht schwimmen? Nach DTU Sportordnung nicht erwähnt, nach ITU, CH, UK verboten. Was darf ich jetzt? Die einen Sagen Ja, die anderen Nein?

Ich bin eher dafür was erlaubt ist oder was explizit verboten ist festgeschrieben wird, dann ist gibt es aus meiner Sicht weniger Diskussionen. Natürlich muss das Reglement dann auch sicher und sauber formuliert werden, denn sonst kann es sehr schnell wieder ausgehebelt werden.

Ein schon fast lustiges Beispiel habe ich genau zum Thema Reglementformulierung im Schweizer Reglement im Bereich - Anhang Liste Regelverstöße gefunden: "Während eines Rennens, bei dem der Neoprenanzug untersagt ist, ein Kleidungsstück tragen, das die Arme unterhalb der Schultern und die Beine unterhalb der Knie bedeckt." Ist jetzt Schwimmen gemeint oder auch Rad oder Lauf? Falls man es ganz genau nimmt dürfte man dann z.B. keine Regenjacke zum Radfahren anziehen oder keine Kompressionsstrümpfe zum Laufen.

OK, ich mag da fast ein wenig pingelig sein. Ist wahrscheinlich berufsbedingt, da ich viel mit Normen und Vorschriften zu tun habe!

LidlRacer 18.06.2014 01:34

Zitat:

Zitat von hanse987 (Beitrag 1050983)
Ein schon fast lustiges Beispiel habe ich genau zum Thema Reglementformulierung im Schweizer Reglement im Bereich - Anhang Liste Regelverstöße gefunden: "Während eines Rennens, bei dem der Neoprenanzug untersagt ist, ein Kleidungsstück tragen, das die Arme unterhalb der Schultern und die Beine unterhalb der Knie bedeckt." Ist jetzt Schwimmen gemeint oder auch Rad oder Lauf? Falls man es ganz genau nimmt dürfte man dann z.B. keine Regenjacke zum Radfahren anziehen oder keine Kompressionsstrümpfe zum Laufen.

OK, ich mag da fast ein wenig pingelig sein. Ist wahrscheinlich berufsbedingt, da ich viel mit Normen und Vorschriften zu tun habe!

Das steht im Kapitel "Schwimmen".
Ist also weder lustig noch unklar.
http://www.trisuisse.ch/PortalData/1...2014_April.pdf

hanse987 18.06.2014 01:55

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1050984)
Das steht im Kapitel "Schwimmen".
Ist also weder lustig noch unklar.
http://www.trisuisse.ch/PortalData/1...2014_April.pdf

Dann schreibe ich doch unter Punkt 47. "Während des Schwimmens, bei dem der Neoprenanzug untersagt ist,.." und schon ist alles klar! Wenn ich "Währenden des Rennens" lese ist es für mich vom Start bis zum Zieleinlauf.

Ich bin jetzt mit diesem Thema raus, da OT!

captain hook 18.06.2014 07:48

Schwimmen ist aber mal echt total Offtopic. ;)

Und natürlich ist es eine Verkleidung gewesen. Wie auch beim Shiv damals und beim Giant. Ob man nur versucht an den Haaren eine abenteuerliche andere Definition dafür zu finden ist ja ne andere Sache.

Campeon 18.06.2014 08:42

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1051001)
Und natürlich ist es eine Verkleidung gewesen.

Aber was bringt sowas?
Die "Verkleidung" liegt doch direkt vor dem Körper, im höchsten Fall spart man die Zehntel Stelle hinter dem Komma, an Watt.
Also soviel wie die flatternde Startnummer auf dem Rücken des Athleten, mehr nicht.

bellof 18.06.2014 09:28

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1050977)
Meiner Meinung nach könnte man eine ganze Reihe an DTU- oder ITU-Regeln, die das Bike oder die Bekleidung betreffen, ersatzlos streichen. Auch die alberne technische Kontrolle der Bikes beim Checkin gehört abgeschafft. Triathlon ist im Hinblick auf seine Regelungswut definitiv die Spießersportart Nummer eins, nur noch übertroffen von der traditionellen chinesischen Peking-Oper.


RICHTIG - was soll diese Regelwut insbesondere bei einer Sportart die sich in seiner Gründungszeit eben durch Innovation ausgezeichnet hat.

"Nu" wird mir sogar verboten mit freiem Oberkörper zu laufen, wenn es warm ist und ich das gerne will -WARUM


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