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captain hook 17.06.2014 13:39

Für mich eine höchst sinnvolle Entscheidung. Wenn die Straßenverkehrsordnung will, dass man einen Helm trägt - analog wie beim Motorrad - dann soll man es hineinschreiben.

longtrousers 17.06.2014 13:54

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1050785)
Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm.

Interessant. Die Richter hätten dann aber angeben müssen, ab wieviel Prozent Helmträger das Nichttragen auf einmal fahrlässig wird.

gollrich 17.06.2014 13:54

halte die Begründung auch für Schwachsinn, statt sich auf wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit zu stützen, welches es bekanntlich nicht gibt, wird auf die Wahrnehmung der Leute sich berufen... wenn also genug Leute glauben es wirkt muss jeder andere dem Trottelwahn hinterher rennen, oder er wird zwangsbekehrt... hatten wir schon mal hieß Inquistion...

schnodo 17.06.2014 14:02

Zitat:

Zitat von longtrousers (Beitrag 1050806)
Interessant. Die Richter hätten dann aber angeben müssen, ab wieviel Prozent Helmträger das Nichttragen auf einmal fahrlässig wird.

Ich verstehe das eher als eine Einladung an den Gesetzgeber, genau das zu tun.

Matthias75 17.06.2014 14:22

So wie's formuliert ist, leider kein Urteil für die Zukunft. Wenn zukünftig das Bewusstsein für die Sicherheit des Helmes ändert oder die Helmträgerquote zunimmt, kann das vermutlich wieder ganz anders aussehen.

Matthias

captain hook 17.06.2014 14:55

Das Thema ist doch sowieso irre. Da hat eine Autofahrerin nachsweislich und unbestritten die Radfahrerin verletzt durch ihr Verhalten und will nun nicht zahlen, weil sich die Radfahrerin ja hätte schützen können. Ja, so sieht Verantwortung für das eigene Handeln aus!

Tragen eigentlich Oldtimerfahrer regelmäßig eine ähnliche Mitschuld, weil sie sich wissentlich ohne moderne Schutzeinrichtungen moderner Autos auf die Straße wagen? Würde ich so einen bei einem Unfall verletzen, hätte der sicher in einem modernen Fahrzeug geringere/garkeine Verletzungen erlitten. Und der Einsatz von Crashzonen, Airbags etc ist heute bei 100% der Neuwagen Standard, es kann also durchaus von einer Ortsüblichkeit ausgegangen werden.

Rhing 17.06.2014 14:58

Zitat:

Zitat von longtrousers (Beitrag 1050806)
Interessant. Die Richter hätten dann aber angeben müssen, ab wieviel Prozent Helmträger das Nichttragen auf einmal fahrlässig wird.

Nö, die Richter entscheiden über die anhängige Sache nach gegenwärtigem Recht und nicht über hypothetische Fälle. Und wie ich schon gepostet habe: Kann ja sein, dass dann, wenn so'n Fall zu entscheiden ist, die Gerichte meinen, dass es reicht, dass es bei Rennen ne Helmpflicht gibt.

Rhing 17.06.2014 15:01

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1050817)
So wie's formuliert ist, leider kein Urteil für die Zukunft. Wenn zukünftig das Bewusstsein für die Sicherheit des Helmes ändert oder die Helmträgerquote zunimmt, kann das vermutlich wieder ganz anders aussehen.

Matthias

Das kann in der Tat irgendwann mal anders aussehen. Ist doch aber normal. Bei nem Verkehrsunfall in 1957 wäre die Frage, ob ein Gurt zu tragen wäre und ob eine Mithaftung vorliegt, sicherlich anders ausgegangen als 2 Monate vor Einführung der Gurtpflicht. Die Auffassungen ändern sich, damit das, was "normal" ist, und es ist doch gut, dass sich die Rechtsprechung dem ein Stück weit Rechnung trägt.


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